Den Begriff "Mischbereifung" kann man breit treten wie einen überfahrenen Frosch...
Nach längerem Suchen im www komme ich zu dem Schluss, dass im Allgemeinen laut Gesetz wirklich nur die Kombi von Diagonal- und Radialreifen unter den Begriff unzulässige Mischbereifung fällt... was ja absolut veraltet ist.
Wenn man sich andere Definitonen anschaut und vergleicht komme ich immer auf das gleiche Ergebnis... Man darf quasi jegliche Reifen mit einander mischen, auch auf der gleichen Achse, solange sie die gleichen Größenangaben haben.
Somit beantwortet sich meine Frage dahingehend, dass ich sogar die Kombination ROF und nicht ROF auf der gleichen Achse fahren dürfte, solange die Größe stimmt.
Werde das aber noch mal beim TÜV verifizieren lassen.
Was davon natürlich Sinn macht und was nicht steht auf einem anderen Blatt.
Hier noch eine Definition die ich gefunden habe:
Mischbereifung
Definition von:Hier spricht man von unterschiedlichen Bereifungen.
Unterschiedliche Bereifung bei Sommerreifen, Winterreifen, Allwetterreifen, Neureifen oder Gebrauchtreifen können zur Beeinträchtigung des Fahrverhaltens führen. Ausdrücklich untersagt ist, dass Benutzen von unterschiedlichen Reifengrößen an einer Achse. Hierbei ist nicht nur die Reifengröße sondern auch die Reifenbreite gemeint. Ausnahmsweise dürfen im Pannenfall Noträder oder Ersatzräder verwendet werden. Hier empfehlen wir die jeweiligen Herstellerhinweise zu beachten.