Gewährleistung Autokauf

  • Angenommen, jemand kauft ein Auto und fährt damit nach Hause. Inwiefern haftet der Verkäufer, wenn nach 5km Fahrt der Wagen einen Motorschaden erleidet (Ventil kaputt, Wagen läuft auf einem Zylinder weniger) im Vertrag aber Ausschluß der Gewährleistung und Rücknahme vereinbarte wurde. Das Auto hatte vor 2000km eine Motorinstandsetzung (genau dieses Problem) durch befreundeten Mechaniker. Der Käufer hat davon ein Angebot (keine Rechnung) über 1431€ von dieser Instandsetzung erhalten mit detailierter Aufzählung der gemachten Arbeiten. Dem Käufer wurde auch darüber in Kenntniss gesetzt, dass die Instands. aber nur 700€ gekostet hat, da dies ein guter Freund gemacht hat.
    Wie ist den da die rechtl. Lage? Bei Probefahrt etc. war alles Bestens!

  • Zitat

    Original von alba
    Angenommen, jemand kauft ein Auto und fährt damit nach Hause. Inwiefern haftet der Verkäufer, wenn nach 5km Fahrt der Wagen einen Motorschaden erleidet (Ventil kaputt, Wagen läuft auf einem Zylinder weniger) im Vertrag aber Ausschluß der Gewährleistung und Rücknahme vereinbarte wurde. Das Auto hatte vor 2000km eine Motorinstandsetzung (genau dieses Problem) durch befreundeten Mechaniker. Der Käufer hat davon ein Angebot (keine Rechnung) über 1431€ von dieser Instandsetzung erhalten mit detailierter Aufzählung der gemachten Arbeiten. Dem Käufer wurde auch darüber in Kenntniss gesetzt, dass die Instands. aber nur 700€ gekostet hat, da dies ein guter Freund gemacht hat.
    Wie ist den da die rechtl. Lage? Bei Probefahrt etc. war alles Bestens!


    Was ist denn das??
    Erstmal darf ein Händler die Gewährleistung gar nicht ausschließen.
    Zunächst die wichtigste Frage: Wurde das Auto überhaupt von einem gewerblichen Händler gekauft?

  • Tja, schwierig...


    Ich würde mal tippen, dass es für den Käufer schlecht aussieht. Immerhin wurde er vom Verkäufer darauf hingewiesen, dass schon ein Defekt am Motor bestand.


    Repariert wurde dann durch einen "Freund" ohne Rechnung, wenn ich das richtig verstehe... Das ist quasi nix. ;)
    Also muss der Verkäufer damit rechnen, dass am Motor etwas nicht in Ordnung ist.


    Der Käufer hat nur eine Chance, wenn dieser dem Verkäufer Arglist oder eine Garantiezusage nachweisen kann.


    Aber das scheint hier nicht der Fall zu sein.


    Letztendlich entscheidet das aber dann wohl ein Richter. Und wie heißt es so schön: "Vor Gericht und auf hoher See..." ;)


    Achja, ich gehe davon aus, dass es sich beim Verkäufer um eine Privatperson handelt.

  • Ja ist eine Privatperson, die nicht damit gerechnet hat. Einen Tag vor dem Kauf hat auch die Öllampe bei Kurzvenfahrten bzw. bergauf geflackert, woraufhin 1,5l öl nachgekippt wurde - das wurde auch alles dem Käufer mitgeteilt. Die Instandsetzung des Freundes war ordnungsgemäß und im guten Glauben vor ca. 1500km gemacht worden, umso überraschter war der Verkäufer über den Motorschaden nach diesem kurzen Weg nach Kauf, wobei der Verkäufer nur Stadt gefahren ist und sich der Schaden erst auf der Autobahn auf dem Nachhauseweg des Käufers ereignete. Wie soll sich der Verkäufer verhalten? Rein emotional natürlich mit an der Reparatur beteiligen, aber der Verkäufer hat ja nun auch schon eine Instandsetzung von 700€ gezahlt und das im guten Glauben,dass es ordentlich gemacht wurde. Der Käufer ist übrigens noch 600km mit diesem Schaden nach Haus gefahren.

  • Und das heißt was genau? Einerseits hätte der Käufer ein "nicht-repariertes Fahrzeug" gekauft, auf der anderen Seite wusste der Käufer ja davon und hat mit Wissen ein "nicht repariertes Fahrzeug" gekauft.


    Im Grunde kommt es doch nur darauf an, dass der Verkäufer nicht arglistig getäuscht hat, egal wie lange es bis zum Motorschaden gekommen ist?!

  • Tja...wird schwiereig werden und mir personlich drängt die Frage auf (man entschuldige mir die volksnahe rethorische Ausdrucksweise):
    wie kann manals Käufer nur so dumm sein?


    Ein Auto kaufen im guten Glauben, dass ein kapitaler Schaden behoben worden sei? Ohne Vorlage einer Rechnung?
    Und dann nur die Hälfte des veranschlagten Angebotes?
    Irgendwas scheint komisch zu sein.


    Tja, wenn der Käufer wenigstens jetzt schlau wäre, sollte er auf
    Anfechtung des Kaufvertrages wegen Täuschung gem. §123 (2) BGB gehen.

  • Wie Charlie bereits sagt, würde ich den Kaufvertrag direkt anfechten.
    Das kannst Du dem Verkäufer auch erst mal so mitteilen, über die Rechtsgrundlage kann sich nachher ein Anwalt Gedanken machen, wobei ich hier nicht auf Täuschung nach § 123 I BGB gehen würde, sondern eher auf Irrtum im Sinne von § 119 II BGB.
    Aber wie gesagt, das sind Feinheiten für den Anwalt.


    Wichtiger hierbei sind die Fristen, die man einhalten muss.
    Es gibt hier zwei Fristen je nachdem weswegen man anfechtet.
    Die wegen Irrtum wäre umgehend nach Bekanntwerden des Schadens.


    Zitat

    § 121 Anfechtungsfrist


    (1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.


    (2) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.


    Die wegen Täuschung wäre ein Jahr.


    Wichtig ist natürlich auch was im Kaufvertrag steht.
    Wenn da nichts von einem reparierten Motorschaden steht, aber der KV vorhanden ist hast Du sehr gute Karten aufgrund Täuschung, wie Chalie auch geschrieben hat.
    Steht nichts drin kommt immer noch der Irrtum zum Tragen.
    Steht drin, dass das Fahrzeug einen nicht reparierten Motorschaden hat (kann natürlich auch umschrieben sein) hast Du leider gelitten meiner Ansicht nach, da Du dann sehenden Auges ein defektes Fahrzeug gekauft hast.


    Eine Form für die Anfechtung ist nicht vorgeschrieben aber aufgrund der Beweisbarkeit würde ich es per Fax mit Sendeprotokoll machen.
    Falls das nicht geht auf alle Fälle per Einschreiben mit Rückschein.
    Setze eine Frist bis wann er sich dazu geäußert haben muss, in der Regel sind das zwei Wochen.
    Sollte er sich dazu nicht äußern, oder aber nicht in Deinem Sinne, dann gehts direkt zum Anwalt.
    Das würde ich auch nicht androhen, erst mal sehen, wie er sich verhält.
    Der Anwalt wird sich dann um alles weitere kümmern und Dich auch richtig beraten können.


    LG
    Dirk

  • In dem Fall bin nicht ich Käufer sondern Verkäufer. Ich habe meinen Zweitwagen, einen Smart verkauft. Natürlich ist mir das unangenehm für den Käufer, aber ich habe das nicht erahnen können....das Auto habe ich ja sogar angemeldet übergeben und bin mit meiner Frau jeden Tag damit gefahren. Es tut mir Leid für den Käufer, aber wie schon beschrieben hatte ich ja schon selber einen Motorschaden mit dem Wagen und versucht es einigermaßen günstig und ordentlich zu reparieren. Nochmal eine Reparatur möchte ich nicht zahlen. Ich bin am überlegen ob ich vielleicht die Hälfte einer Reparatur zahlen sollte - so als entgegenkommen. Eine Rücknahme und Gewährleistung habe ich aber ausgeschlossen. Von dem repariertem Motorschaden steht nichts im Vertrag, dafür habe ich ihm ja das Angebot-Dokument des Mechanikers mitgegeben und ihn darauf hingewiesen.

  • Da stehst Du aber jetzt ganz dumm da.


    Wenn er nur einen einigermaßen gebildeten Anwalt nimmt haut der Dir das um die Ohren.
    Du hast mit dem Kostenvoranschlag zugegeben, dass das Fahrzeug defekt ist, es aber nicht im Kaufvertrag hinterlegt.
    Damit ist nachweisbar, dass Du wusstest, dass mit dem Wagen etwas nicht stimmt.
    Das Fahrzeug wurde von Deinem Bekannten repariert, darüber hast Du aber keine Rechnung und es wurde "unter der Hand" (nehm ich mal an) gemacht.
    Damit bist Du, wenn es zur Anzeige wegen Betrugs kommt (kann passieren, ich male hier mal den "worst case" aus) auch wegen Unterstützung der Schwarzarbeit dran.
    Das ist ein kleiner Rattenschwanz an Paragraphen, weswegen ich sie hier nicht aufführe und Dir nur den Wiki-Link gebe:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzarbeit


    Zurück zum Ursprünglichen.
    Das Fahrzeug wurde von Dir also verkauft ohne Vermerk im Kaufvertrag, somit kann der Käufer davon ausgehen, dass mit dem Fahrzeug Deiner Kenntnis nach alles in Ordnung ist, was aber beweisbar (und nur darum geht es) nicht so ist, wegen dem Kostenvoranschlag.


    Sollte sich der Käufer bereits bei Dir gemeldet und beschwert haben legt das BGB dies bereits als Anfechtung aus, da von einem Rechtslaien nicht erwartet werden kann, dass er die Begriffe kennt.
    Das ist geregelt im § 133 BGB

    Zitat

    § 133 Auslegung einer Willenserklärung
    Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.


    Es ist zwar nett, dass Du von Dir aus einlenken willst, aber ich denke das wird nicht reichen.
    Schlussendlich wirst Du das Fahrzeug wohl zurück nehmen müssen und den Kaufpreis erstatten dürfen, deswegen würde ich das Geld erst mal auf die Seite legen und nicht anpacken.


    Wenn ihr gegeneinander klagt kann es aber bis zu einer endgültigen Entscheidung Jahre dauern und man muss es sich erst mal leisten können zu klagen, zumal der Verlierer auch auf den Gerichtskosten und den Anwaltskosten der Gegenseite sitzen bleibt.
    Wir sind ja hier nun mal im Privatrecht.


    Die Rücknahme und Gewährleistung kannst Du als privater Verkäufer natürlich ausschließen.
    Das hat aber nur Geltung wenn das Auto ohne erkennbare Mängel und/oder ohne Mängel verkauft wurde, von denen der Verkäufer wusste.
    Es wird von Dir auch keine Rücknahme und/oder Gewährleistung verlangt.
    Eine Anfechtung setzt beide Parteien wieder in den Stand ein, in denen sie waren bevor der Kaufvertrag geschlossen wurde, somit wurde rechtlich nie ein Kaufvertrag geschlossen, weswegen hier auch keine Rücknahme von Rechts wegen vorliegt.


    Ist alles ein wenig abstrakt und schwer zu verstehen, wenn man nicht in der Materie ist.


    LG
    Dirk

  • Dirk F. hat es sehr gut dargelegt und ich unterschreibe das so,
    da ich auch etwas in der Rechtsmaterie stecke.


    Für dich sieht es tatsächlich etwas unglücklich aus und
    du kannst hoffen, dass der Käufer auf eine Anfechtung des Vertrags pocht und nicht mehr daraus macht (siehe Ausführung Dirk F. [Betrug etc.] )


    Wenn er anfechtet, gebe ich dir den Rat, das Auto gegen den Verkaufspreis Zug um Zug zurückzunehmen und die Sache auf sich beruhen lassen und unter "dazugelernt" abzuhaken.


    Wenn es um das Auto geht, ist der "Deutsche" nicht zimperlich :)
    Also lass immer alles auf Rechnung machen, Eintragung Serviceheft oder was auch immer.


    Wenn man alles klipp und klar belegen kann, dann ist man meist auf der sicheren Seite. :top:

  • Eure Rechtsberatung in Ehren, aber vielleicht sollte man ein wenig vorsichtiger mit irgendwelchen Prognosen und Empfehlung sein, solange man den Sachverhalt nicht 100%ig kennt. :motz:


    Sollte der Käufer sich über einen Anwalt melden, rate ich ebenfalls den Weg zum Kollegen.


    Das mal von meiner Seite....

  • Zitat

    Original von cucumber
    Eure Rechtsberatung in Ehren, aber vielleicht sollte man ein wenig vorsichtiger mit irgendwelchen Prognosen und Empfehlung sein, solange man den Sachverhalt nicht 100%ig kennt. :motz:


    Sollte der Käufer sich über einen Anwalt melden, rate ich ebenfalls den Weg zum Kollegen.


    Das mal von meiner Seite....


    Naja, dass das hier keine Rechtsberatung ist, sondern nur eigene Meinungen sollte klar sein.


    Grundsätzlich hast Du aber Recht.
    Der Gang zum Anwalt, wenn etwas vom Käufer kommt, wird wohl unumgänglich sein.


    Zudem scheint der Sachverhalt ja klar zu sein, wenn alles so ist, wie es geschrieben steht ;)


    LG
    Dirk

  • Der SV ist imho alles andere als klar, denn


    1. hat keiner ne Ahnung ob und wie ein evtl. Gewährleistungsausschluss formuliert wurde.


    2. hat keiner ne Ahnung was genau der VK beim Verkauf über einen evtl. Motorschaden erzählt hat.


    3. hat keiner ne Ahnung ob der Motor tatsächlich instand gesetzt wurde.


    4. wenn er instand gesetzt wurde hat keiner ne Ahnung, was genau gemacht wurde und was man dem Käufer darüber erzählt hat.


    Das sind mal spontan vier entscheidende Punkte, die schlichtweg ungeklärt sind.

  • 1. "Privatverkauf, daher keine Gewährleistung und Rücknahme"
    2. Ich habe den Käufer erklärt, dass der Wagen im März einen Motorschaden hatte und ihm das Angebot des Kfz-Mechanikers übergeben. Dies war über 1400€ beziffert (durchschnittlicher Preis). Ich habe es für 700€ gemacht bekommen, da wir uns kennen. Es wurden Ventile, Dichtungen, Kerzen und anderes ersetzt, das was eben normalerweise anfällt....so hat er es mir zumindest erzählt. Der Wagen lief auch tadellos bis ich den Anruf nach 5km vom Käufer bekam.
    Der Käufer wusste also genau Bescheid, dass es "privat" gemacht wurde und was gemacht wurde laut Angebot. Außerdem habe ich auch erzählt, dass ich 1,5l am Tag vorher nachgekippt hatte, weil die MKL sporadisch anging...Kassenzettel für das Öl hat er auch mitbekommen.
    3. Der Motor wurde wie gesagt tatsächlich instandgesetzt, deshalb war ich auch baff als ich den Anruf nach nur 5km bekam
    4. Ich vertraue natürlich dem Mechaniker was er mir sagt, schließlich ging das Auto danach wunderbar. Außerdem hat er gesagt auszusagen, was er gemacht hat....



    Natürlich werde ich auch mal morgen meine Rechtsschutzversicherung kontaktieren, aber ich hatte gehofft, dass ich als Privatperson nach Verkauf abgesichert bin, weil ich den Wagen absolut ohne Täuschung verkauft hatte.


    Der Käufer hat mich heute auch angerufen und mir die Pistole auf die Brust gesetzt: Rücknahme sonst müsse es über Anwalt gehen und er hätte genug Geld und einen guten Anwalt dafür. Ich habe mir Zeit bis morgen verschafft um eine Lösung zu finden - bin jetzt auf der Suche nach Instandsetzern im Raum Stuttgart.


    Ach und bei Smart Händlern war er auch, und jetzt wird mir von denen vorgeworfen ich hätte eine Zündkerze kurz vor dem Kauf gewechselt....somit wäre der Wagen noch die 5-10km gefahren :spinnen: , da werde ich zum :evil:


  • Richtig...und deswegen haben wir uns eben nur an den Sachverhalt gehalten und nichts reininterpretiert.
    Lediglich die Angaben des Threaderstellers als Grundlage genommen, nicht mehr, nicht weniger.

  • schwieriger Fall....


    also in meinen Augen liegt absolut keine Täuschung vor... finde auch dass alba mit bestem Gewissen gehandelt hat so wie er es beschreibt. In diesem Fall muss man wirklich sagen, dass die Ehrlichkeit ein Schuss nach hinten war....
    denn die Übergabe des Angebots und die Auskunft über die Privatreparatur wäre wohl gar nicht Bestandteil der Auskunftspflicht gewesen. Nirgens steht geschrieben dass man die komplette Werkstatthistory und alle Reparaturen dem Käufer mitteilen muss, genausowenig wie reparierte Vorschäden am Motor usw...
    Pflichtauskünfte beziehen sich eigentlich immer auf Karosserie, sprich Unfallschäden und nicht auf technische Dinge die mal irgendwann repariert wurden.....


    Fakt ist doch, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe und auch vorher einwandfrei gelaufen ist. Der Zwischenfall mit dem Öllämpchen wurde klar zur Sprache gebracht, wobei alle gemeint haben, dass es am geringen Ölstand lag...,,mehr kann ein Laie auch nicht ahnen....



    Ausserdem:
    Was nach den 5km passiert ist, muss ja nicht zwingend mit der Reparatur des Privatmannes zu tun haben. Das wird wohl im Streifall ein Sachverständigengutachten klären müssen, welches üblicherweise vom Gericht in Auftrag gegeben wird.


    Anderes erdachtes Beispiel:


    Ich habe einen Wagen, dem ich kurz vor Verkauf noch einen neuen Zahnriemen spendiert habe (Eigenreparatur). Nachdem ich den Wagen übergeben habe, fährt der Käufer auf die Bahn und der Riemen kackt ab. --> Motorschaden... was nu ?


    1. Keine Belege da Eigenleistung
    2. Fahrzeug lief bei Übergabe einwandfrei


    Weiteres erdachtes Beispiel: (technisch unrealistisch)


    Ich habe selbst einen neuen Turbolader eingbaut. Ein paar Wochen später verkaufe ich den Wagen und der Käufer fährt auf die Bahn. Wie es der Teufel mag, fliegt ihm erneut der Lader um die Ohren und Teile des Verdichterrades werden in die Zylinder gesaugt..--> Motorschaden
    Was nu ?


    1. Keine Belege da Eigenleistung
    2. Fahrzeug lief bei Übergabe einwandfrei



    Beide Beispiele wären in etwa dasselbe, sofern in alba`s Fall nachweislich festzustellen ist, dass der Schaden auf die Reparatur des Privatmannes zurückzuführen ist. Wenn überhaupt nur dann wäre der KV anfechtbar meiner Meinung....


    Interessanter Fall. Würde mich auch interessieren was da die Rechtsprechung von sich gibt....


    Das, was wirklich sehr schlecht für alba ist, dass der Käufer natürlich zwecks der Sache mit Schwarzarbeit wesentlich mehr Druck ausüben und alba richtig ans Bein pinkeln kann wenn er möchte.

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