Linkes Gaspedal entfernen

  • Hallo erstmal.


    Bin neu hier und habe schon gesucht, aber keinen passenden Beitrag gefunden.


    Schaue morgen einen2009er 523i Automatikan.


    Eigentlich top Auto und Preis.
    Wurde allerdings umgebaut.
    Gaspedal links.


    Lasst sich elektronisch auch umschalten.
    Aber er hat halt eben links neben den Bremspedal ein drittes Pedal.


    Lässt sich das günstig wieder in den Urzustand zurückbauen?


    Grüße und danke schonmal.

  • Das sollte kein Problem sein. Ist aber auch eine Frage der Kontruktion. Kenne auch einen mit so einem Gaspedal links, aber das ist nur ein Zusatzpedal, was auf das eigentliche Gaspedal drückt. Also keine elektrische Umschaltung. Das ist eine einfache Bodenplatte, auf der das llinke Pedal aufgesteckt wird. Und die ist nur mit 4 Schrauben im Bodenblech verschraubt. Aber was ich grundsätzlich davon kenne, ist ausbauen immer einfacher als einbauen. ;)

  • Oha, dazu fällt mir jetzt erst ein:


    Speziell für Behinderte umgebaute Fahrzeuge dürfen gar nicht so ohne weiteres von einem Nicht-Behinderten gefahren werden!


    Meiner Meinung nach MUSS dieses dritte Gaspedal ZWINGEND VOR dem Verkauf entfernt werden, ansonsten macht man sich strafbar.



    Autofan Dieter

  • Schau in die Papiere ob das eingetragen ist. Wenn dem so ist und du das ausbaust muß das Pedal auch aus den Papieren ausgetragen werden. Das ist dann schon ein Aufwand mit dem Tüv oder Gutachter.

  • Schau in die Papiere ob das eingetragen ist. Wenn dem so ist und du das ausbaust muß das Pedal auch aus den Papieren ausgetragen werden. Das ist dann schon ein Aufwand mit dem Tüv oder Gutachter.

    Ein guter Hinweis, das ist jedoch egal, denn wenn es eingetragen ist, muss nicht nur das Gaspedal entfernt werden, sondern der Papierkram muss auch noch erledigt werden, inklusive TÜV-Vorführung und Bestätigung von dort zwecks der Austragung in der Kfz.-Zulassungsstelle.


    Ist es nicht eingetragen, gehört es SOFORT da raus, da ein drittes Gaspedal nach der Zulassungsverordnung NICHT erlaubt ist, das ginge dann nur mit einer Sondergenehmigung und Eintragung in den Papieren.


    Das Dumme ist, dass ganz gleich, wie die Besitzverhältnisse sind, kein Nichtbehinderter damit fahren darf! Es sei denn, dieser ist in den Papieren namentlich erwähnt (Familienangehöriger z. B.).

    Ich erinnere mich da an Lenkrädern mit so einem Knopf dran, mit dem sich das Lenkrad ganz leicht einhändig vollständig drehen lässt, Traktoren und andere Arbeitsgeräte haben so etwas oft serienmäßig, im PKW sind diese jedoch strikt VERBOTEN, es sei denn, man hat diesen Knopf als Behinderter eingetragen bekommen.


    Schon bei diesen Lenkradknöpfen ist es so, dass "normale" Leute mit so einem Auto nicht fahren dürfen.



    Autofan Dieter


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