Unfall mit dem Fahrrad

  • Heute hatte war meine Frau auf dem Rückweg vom Kindergarten und wurde 20 Meter vor der Haustür von einem Rentner, schätze mal um die 80 Jahre alt und konnte kaum noch Laufen Angefahren.
    Kurze Schilderung:
    Es ist eine Einbahnstraße, wo aber für Radfahrer in entgegengesetzte Richtung freigegeben ist. Laut meiner Frau fuhr Sie am Straßenrand und ein Auto Parkte im Absoluten direkt an der Ecke, wodurch die Sicht Behindert wurde und meine Frau nichtmehr Bremsen konnte. Der Rentner sah nach hinten, aber nicht nach Vorne und hat auch erst nach dem Bumms gebremst, obwohl das eine Kreuzung ist. Er hat auch keinen Krankenwagen oder sonstiges gerufen.
    So, jetzt laut Polizei sind beide Schuld und der Rentner gab an, an der Kreuzung nach links gesehen zu haben, obwohl hier rechts vor links gilt. Ich hoffe jetzt, das auf den Polizeifotos der Falschparker drauf ist, denn Er hat ja die Sicht versperrt. Frau liegt jetzt im Krankenhaus mit starken Prellungen und ein Lendenwirbel ist Angebrochen.
    Habe eben mit meinem Anwalt telefoniert, Er meint, das ich erstmal das Schreiben von der Polizei abwarten soll.
    Achso, das Auto hat genau in der Mitte vom Nummernschild eine Delle, was ja auch heisst, das Er Aufgefahren ist und nicht meine Frau und was ja auch Beweisst, das Sie schon auf der Straßenmitte war.
    Was meint Ihr, habe ich Chanzen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz?

  • Du nicht aber Deine Frau schon, wenn es der Anwalt gut verkauft bzw ein schlagfertiges Gutachten erstellt wird!



    ...aber erstmal hoffe ich, daß es Deiner Frau den Umständen entsprechend gut geht und nichts zurückbleibt!!!!!





    Wie aber Dein Anwalt schon gesagt hat...erstmal abwarten, was der Bericht sagt und dann wird er schon reagieren oder sich mit Dir nochmal beraten!

  • Erstmal Ruhe bewahren und alles Gute für deine Frau! :)


    Der Gang zum Anwalt ist hier meiner Meinung absolut Pflicht.
    Ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung hat der Fahrer des PKW auf jeden Fall an der Backe.


    Merke: Was die Polizei vor Ort über die Schuldfrage sagt, hat keine Relevanz in einem späteren zivilrechtlichen Streit. ;)

  • Sie soll ja schon Laufen, hat halt starke Schmerzen, hoffe mal, das Sie nicht so lange drinnen bleiben muss.
    Ich finde, das ab einem gewissen Alter alle 5 Jahre so eine art Fahrprüfung gemacht werden soll, da in diesem Alter ja schon nichtmehr alles so gut klappt, also Reaktionszeit und so.

  • Zuerst einmal Gute Besserung für die Frau.


    Was ich allerdings sagen muss, so sehe ich es eher wie die Polizei, dass Beide Schuld haben. Wieso konnte deine Frau nicht mehr bremsen? Die Situation war unübersichtlich, bzw. die Sicht wurde behindert, somit ist immer Obacht geboten.
    Der Falschparker hat aber nicht den Unfall verursacht, er wird ein Ticket wegen Falschparkens bekommen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!