Thema Sachmängelhaftung bei Privat

  • Moin!


    Um es direkt vorneweg zu nehmen, ich verlange hier keinerlei Rechtsberatung. Dass ich mir die im Falle des Falles von meinem Anwalt hole, ist mir klar. Ich möchte nur normal und sachlich über einen bestimmten Fall diskutieren und eure Meinungen dazu hören.


    Und zwar habe ich mein Auto am Donnerstag verkauft. Er kam mit seinem Vater, hat sich den Wagen angeguckt, ihn Probe gefahren, wir haben uns geeinigt, n Kaufvertrag ausgefüllt (den Vorgefertigten von KFZ-Auskunft.de) und er ist losgefahren. Er wollte die 19"er, die bei Besichtigung drauf waren, direkt mit dazu haben und hat somit nur noch die Winterräder eingepackt. Sachmängelhaftung im Vertrag ausgeschlossen, keine Zusicherungen oder Garantien abgegeben. Er hätte den Wagen auch gern beim ADAC oder sonst wo checken lassen können...wollte er aber nicht.


    Gestern meldet er sich dann bei mir und erzählt mir, dass der Wagen ja Mängel hätte und wir uns darüber unterhalten sollten. Alles nett soweit.


    Ein Radlager sei defekt, ein Reifen hat ne dicke Blase und zwei Weitere haben Beschädigungen am Rand im Oberflächengummi durch damalige Bordsteinkontakte des Vorbesitzers, der mir die Reifen gebraucht verkauft hat. Er will mir nun den Satz zurückgeben (gefallen ihm eh nicht besonders) und droht mir mit seinem Anwalt...bzw sein Vater, der nichtmal Vertragspartner ist. Die Blase war beim Verkauf definitiv nicht da, sonst wäre ich selbst niemals damit gefahren. Die anderen "Beschädigungen" im Gummi hielt ich nicht für relevant, sonst wäre ich ebenfalls selbst damit nicht gefahren. Da sie außen sind und jeder Laie sie sehen kann, kann man ja wohl schlecht von arglistiger Täuschung sprechen...immerhin gab ich ihm jede Möglichkeit, alles zu prüfen. Jeden kleinen Kratzer im Lack erwähnt man ja auch nicht, wenn er nicht auffällt. Ist halt n Gebrauchtwagen mit gebrauchten Reifen.


    Bin ich nun im Zugzwang oder soll er kommen? Ich bin mir keinerlei Schuld bewusst. Ich selbst bin zwar teilweise Autonarr, aber absoluter Laie ohne jegliche Ausbildung in Sachen KFZ.


    Was würdet ihr tun? Mir geht das tierisch auf den Sack. Wenn ich n Auto kaufe und Mängel finde, beseitige ich sie und gut is...hab ich halt beim Kauf nicht ordentlich genug geguckt, was solls. Aber gleich den Verkäufer ankacken? Höchstens in offensichtlichen Betrugsfällen wie Scheckheftfälschung, Kilometerdrehen, etc.

  • Kommen lassen und abwarten und dann eventuell auch zum Anwalt...


    Aber würde erstmal abwarten, der Vertrag von KFZ-Auskunft ist ja schön einfach und und mit nichtzuviel Bla Bla...


    Wie gesagt abwarten und TEE (Bier) trinken...


    Er soll es Dir schriftlich zukommen lassen...was er will und was gefordert wird...

  • Hi,


    grundsätzlich sehe ich da kein Problem, das sind alles Sachen, die einem Laien nicht auffallen müssen bzw. die Mängel sind die typischen Risiken beim Gebrauchtkauf. Die "Blase" kann im Übrigen auch durch seine Fahrweise entstanden sein.


    Hatte einen ähnlichen Fall: Käufer kauft gebrauchte C-Klasse, meldet sich nach zwei Wochen Getriebeschaden und droht mit allem möglichen. Dumm nur, dass ihn mehrere Bekannte gesehen haben, wie er mit quietschenden Reifen und extremer Fahrweise durch die Stadt gefahren ist. Letzlich kam aber garnichts.


    Problematisch ist allerdings die Rspr. des BGH bzgl. der AGB:


    http://www.automobilkanzlei.de…gebrauchtwagen-von-privat



    Es kommt also darauf an, ob ihr den Ausschluss frei formuliert habt oder ob dieser als AGB zu werten ist.


    Ist aber nur meine Laienmeinung, keine Rechtsberatung. Ich würde in dem Fall warten ob überhaupt was kommt. Wenn ja, ab zum Anwalt.

  • Das scheint immer mehr in Mode zu kommen, erst etwas kaufen, dann nach ein bis zwei Wochen gefällt es nicht mehr und man sucht nach Gründen um es zurück zu geben. in deinem Kaufvertrag steht doch schon
    " Unter Ausschluss der
    Sachmängelhaftung wird das Kfz verkauft, soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird. "


    Vielleicht solltest du beim nächsten mal im Kaufvertrag mit aufnehmen und extra unterschreiben lassen
    " Das Fahrzeug im ordnungsgemäßen Zustand übernommen."

  • Bei den Felgen habe ich die Erfahrung gemacht sobald der Wagen von anderen nur ein paar Meter bewegt wurde ist es fast unmöglich wegen sichtbarer Schäden an der Felge haftbar gemacht zu werden.

  • hallo Dr.Kralle,


    was du erlebst ist idr. the worst case .... für einen seriösen verkäufer ... ich denke wenn du nun nachgibst ist ggf tür und tor geöffnet für solch ein verhalten ... die frage ist natürlich auch immer wie hell sind potenzielle käufer inne birne ... gleich böswilligkeit zu unterstellen ist auch nicht immer angebracht ... oftsmals wird aber die raupe im sauerkraut gesucht oder gar gelogen mit dem zweck von schäbigen nachverhanden .... :bad:


    ich denke gebraucht ist gebraucht (bitte nicht verwechseln mit Defekt :D ) und wer sachmängelhaftung und garantie will muss beim gewerblichen kaufen ...


    ich denke für den käufer gibts hier nix zu holen .... außer du hast arglistig einen defekt verschwiegen was die nachgewiesen werden kann ...

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