BBS CH auf E61: Was passt am besten?

  • Ich will folgendes auf meinen 2008er 525d fahren:


    Vorne:
    8.5J X 19 ET 35 245/35 19


    BBS Gutachten klick


    Hinten:
    10JX19 ET 20 275/30 19



    BBS Gutachten klick bei dieswn Gutachten steht nur der E61 bis 2007 drinn, meiner ist aber en 2008er, kann es da Problem mt der Eintragung geben?



    Was hat das mit den BBS Zentriernge und Adapterscheibe auf sich?
    Welche Distanzscheiben kann ich fahren? Sind die H und R Federn
    35mm vorne und hinten ein Problem oder geht sogar noch mehr?


    Freue mich auf die Antworten! :)

  • Ich hatte mal die CK von BBS in der gleichen Größe. Da hatte die Felge einen Mittenbohrung von 74,2 und konnte deshalb nur mit Zentrierring gefahren werden. Die Adapterscheibe ist gleichzusetzen mit einer Distanzscheibe. Die von BBS hat schon eine Nabenzentrierung mit dabei und ist deshalb wenn dein Gutachten eine Distanzscheibe erfordert dringends zu empfehlen.

  • Wo bekommt man die, hab bei ebay nichts gefunden?


    Kommt da jede Reifewerkstatt ran und weviel mm an Pöatten sollte man fahren?


    Edit: Hab sie gefunden, wenn ich die Ch fahren will, kann ich auch H und R Distanzscheiben mit BBS Zentriering fahren oder bin ich gezwungen die BBS Scheiben zu kaufen die keine Zentrieringe benötigen?

  • Soweit ich im Gutachten gesehen habe, gibt es Unterschiede zu den benötigten Anbauteilen, zwischen Kombi und Limousine. Beim Kombi sollte hinten immer die Adapterscheibe verbaut werden. Wenn du die Scheibe von BBS nimmst brauchst du keinen Adapterring. Geht alles "saugend". Laut Gutachten entnehme ich, dass es sich um eine 5 mm Adapterscheibe handeln müßte. Ich persönlich würde mich nur für die originalen Scheiben entscheiden. Da mir damals auch eine fehlte, habe ich die bei meinem Reifenhändler nachgekauft. Ging völlig problemlos.
    Hast du die Räder schon? Oder spielst du mit dem Gedanken, dir diese Räder zu kaufen?

  • Danke für die Hilfe.


    Ich bin kurzdavor die Räder zu einen guten Preis zu kaufen und die gefallen mir sehr gut.


    Bis jetzt hab ich nur 10mm Platten von BBS gefunden, für hinten wäre das ja gut, aber vorne mit ET 35 wäre das fast schon zu wenig, oder?


    Das die Hinterachse nur bis 2007er Modelle ein Gutachten hat macht mir auch noch Sorge.

  • Zitat

    Original von Rodi
    ... Das die Hinterachse nur bis 2007er Modelle ein Gutachten hat macht mir auch noch Sorge.


    Ich liege gerade gemütlich auf dem Sofa und ein Gutachten liest sich auf dem Läppi nicht sehr bequem, aber ich kann den Passus "bis 2007" nicht sehen. Auf den ersten Blick gibt es nur Unterschiede zwischen Limousine und Touring, was an unterschiedlichen Einpresstiefen liegt.


    Ich werfe morgen aber gerne mal unsere Datenbank an und melde mich mit genaueren Infos.


  • Im Gutachten von 19 x 8,5 Felge ist der Typenschlüssel - PX51 eingetragen. http://www.bmwarchiv.de/code/px51.html


    In dem anderen Gutachten(19x10) ist aber nur folgender BMW Typenschlüssel - NJ51 angegeben.
    http://www.bmwarchiv.de/code/nj51.html


    Ich werde es, wie krusty schon gesagt hat, beim Tüv anfragen müssen.

  • Ok, jetzt sehe ich was du meinst. Ich werde mich morgen mal mit einem Kollegen kurzschließen, denn die dort angegebenen Verwendungsbereiche bei einem Typ (560L), habe ich so auch noch nicht gesehen. Technisch könnte ich es nachvollziehen, wenn es sich um Fahrzeugvarianten handelt, die rein vom Datum aneinander anschließen. Nicht aber, wenn es Überschneidungen gibt.


    NJ51 -> 11/2002 - 02/2007
    PX51 -> 11/2005 - 01/2009


    Außerdem steht im Gutachten folgender Passus, der alles entschärft:


    Zitat

    Die Zuordnung des Fahrzeugtyps zur Genehmigung ist für die Belange des vorliegenden Teilegutachtens ausreichend.


    Wenn man das mit "Sachverstand" liest, ergibt sich die Zuordnung 560L und Limousine/Touring - was auch ausreichend ist.


    Mir würden eher die Auflagen zu denken geben, denn die sind ja nicht ohne. Es geht nicht ohne Karosseriearbeiten. Du benötigst dann noch das passende Zubehör von BBS, aber das lässt sich ja bestellen.


    Wenn du noch einen Sachverständigen um Rat fragen willst, dann lass dir auch seine Karte geben. So wie ich dir hier meine Sichtweise mitteile, wird es bestimmt noch andere Kollegen geben, die so manchen Satz im Gutachten anders interpretieren. Zieh die Aktion also mit einer Person von Anfang bis Ende durch.

  • Zitat

    Zur Herstellung ausreichender Radfreigängigkeit ist ist der serienmäßig teilumgelegte Falz ganz (eng) anzulegen und die Heckschürze (insbesondere das Innenradhaus im Bereich des Übergangs) daran anzupassen.


    Was soll man denunter "Heckschürze (insbesondere das Innenradhaus im Bereich des Übergangs) daran anzupassen" verstehen?



    Ich werde mal meinen Reifenmann besuchen.


    Kennt jemand eine Werkstatt am Niderrhein/ Ruhrgebiet die vorbildlich bördeln kann?

  • So ich war gerade beim Tüv, der sagte er würde alles abnehmen,
    nur die Hinterachse sollte ich bördeln/ziehen, dabei hat er mir gleich einen Werkstatt empfohlen.


    Dann werd ich das im März mal angehen. :)

  • Zitat

    Original von Rodi
    So ich war gerade beim Tüv, der sagte er würde alles abnehmen,...


    Mein Kollege ist auch meiner Meinung. Er meint, dass es einfach sauber passen muss und daran lässt sich ja arbeiten. Denk im Zweifelfall an eine Reifenfreigabe. Ich meine, da stand was im Gutachten - bin aber gerade nicht in der Lage dieses auf dem Handy zu öffnen.

  • Also bin erst bruhigt wenn im März alles fertig ist. :trinken:


    Zitat

    Original von Klutten


    Mein Kollege ist auch meiner Meinung. Er meint, dass es einfach sauber passen muss und daran lässt sich ja arbeiten. Denk im Zweifelfall an eine Reifenfreigabe. Ich meine, da stand was im Gutachten - bin aber gerade nicht in der Lage dieses auf dem Handy zu öffnen.


    Der erforderliche Geschwindigkeits-/Lastindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung)!


    Das meintest du wahrscheinlich?

  • Richtig, irgendwas stand da - nur was genau wusste ich nicht mehr. Ich finde es unverständlich, da du sicher 93/96 Y fahren wirst, aber frag deinen Prüfer lieber vorher, ob er diese Reifenfreigabe wirklich benötigt. Das spart Ärger und einen zweiten Versuch.

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