Spurverbreiterungen ab 10mm (z.B. H&R) - Gutachten - Bördeln

  • Hallo Leute,


    mein Post geht wohl in dem anderen Beitrag unter, das Thema interessiert mich doch und evt. kann das auch für andere interessant sein:


    Ausgangslage Styling 128, 8,5 und 9,5 x19, aber die eigentliche Frage ich sogar viel allgemeiner, geht um Gutachten + bördeln....


    bei der obigen Kombi wurde hier gesagt, bis 12mm geht ohne bördeln, ab 15mm muss man die Kanten anlegen.


    habe im Gutachten von H&R geschaut und bin nun verunsichert. Denn da steht ab den 10mm Platten durchgängig bei den 18, 19 und 20 Zoll:
    "Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die
    Kotflügelkanten anzulegen und angrenzende Kunststoffbauteile sind anzupassen."


    Das ist nun die zentrale Frage:


    Habt ihr das echt OHNE Bördeln eingetragen bekommen, obwohl es pauschal erst mal im Gutachten verlangt wird?
    Oder habt ihr die Spurplatten von anderen Herstellern, wo dies gar nicht im Gutachten steht?



    Hintergrund auch außerdem: wenn ich SO ODER SO bördeln muss, dann kann ich ja gleich die breitesten Platten (hier: = 15mm) wählen aktuell wollte ich beides aber nicht -> nicht bördeln + keine 15 mm *lol*


    Danke im voraus für eure Tipps! :)


    Gruß


    Reno

  • Moin,
    das wirst du bei jedem Hersteller im Gutachten finden. Da steht ja so ziemlich alles drin, um sich na außen abzusichern.


    Ist wie der Text auf einer Zigarettenschachtel :lol: "rauchen kann tödlich sein" :lol:


    Einzig und allein zählt nur die Meinung des TÜV Prüfers, oder der Polizisten der dich Kontrolliert.
    Da kannst du 10 Aktenordner mit Gutachten mit dir rumschleppen.


    Die Rad/Reifen Kombination muss freigängig laufen und darf nirgends schleifen. Die Lauffläche des Reifen muss abgedeckt sein, und darf nicht überstehen.
    Die ET sollte nicht zu gering oder gar negativ gewählt werden.
    Falls doch, muss noch ein Achsfestigkeitsgutachten her.


    Ich hab in meinem Autoleben schon einige Rad/Reifensätze eintragen lassen. Es ist eigentlich alles möglich, wenn oben genannte Kreterin erfüllt sind.


    gruß

  • Bei einer ET von 32, steht das felgenhorn der styling 128 ca. 7,05mm weiter raus wie bei meiner styling M135 mit 8x18 Et 20.


    Zum selbernachrechnen


    Die 128 ist 1,5" breiter = 38,1 mm. Muss durch 2 geteilt werden, da sich die 38,1 mm auf die gesamte felgembreite aufteilt = 19,05 mm
    Minus 12mm, das sie um diesen betrag weiter rein steht. ET 32 zu ET 20. Macht am ende die besagten 7,05 mm aus.


    Hoffe das durcheinander ist verständlich :D


    Ich habe ohne zu bördeln 20mm spurplatten je rad montiert und komme somit auf ET 0


    Für dich heist das, das du max 12mm ohne zu bördeln unterbringen kannst.


    Also bist du mit 10mm auf der sicheren seite !

  • Danke schon mal für die Antworten! :top:


    thunderbolt: :D
    Danke für die Berechnung :D Die Aussagen mit den 10mm hatten wir ja schon.
    Aaaaaaber: mir geht es ja konkret darum, dass IM GUTACHTEN ab 10mm steht, dass die Kanten gelegt sein MÜSSEN!


    Das ist der Knackpunkt ;)


    Mag ja nicht mit 10er oder 12er Platten zum TÜV fahren, und der pingelige Prüfer zeigt auf die Zeile und schickt mich wieder heim. :bad: :D


    Daher die Frage, wie ihr das in der Praxis gelöst habt. Denn dass es ja in dem Gutachten anders steht, dass könnte ich ja dem Prüfer nicht mal bestreiten :rollen: er und ich hätten es ja schwarz auf weiß, dass ich zu bördeln hatte :lol:

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