Rückgaberecht beim privatkauf wegen Mängel???


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    Hier gehts um ein Neufahrzeug vom Band. Ich glaube nicht, daß das im Werk einen "Unfall" hatte. Trotzdem ist es nichtmehr als "unfallfrei" zu deklarieren, da es eine mitteilungspflichtige Nachlackierung hatte

  • wenn unfallfrei angekreuzt war und der Wagen hat gespachtelte und lackierte Blechverformungen, dann ist das ein Mangel. Du mußt zuerst Gelegenheit zur Nacherfüllung geben, wenn der Schaden folgenfrei beseitigt werden kann. Wenn er nicht so repariert werden kann, dass der Wagen danach nicht mehr als Unfallwagen gelten kann, bedarf es keiner Aufforderung zur Nacherfüllung. Dann kannst Du den Kaufpreis mindern oder zurücktreten. Kosten der Rückabwicklung gehen zu Lasten des Verkäufers. Hoffentlich rechtsschutzversichert.


    Gruß Bernd

  • Zitat

    Original von lawyer
    wenn unfallfrei angekreuzt war und der Wagen hat gespachtelte und lackierte Blechverformungen, dann ist das ein Mangel. Du mußt zuerst Gelegenheit zur Nacherfüllung geben, wenn der Schaden folgenfrei beseitigt werden kann. Wenn er nicht so repariert werden kann, dass der Wagen danach nicht mehr als Unfallwagen gelten kann, bedarf es keiner Aufforderung zur Nacherfüllung. Dann kannst Du den Kaufpreis mindern oder zurücktreten. Kosten der Rückabwicklung gehen zu Lasten des Verkäufers. Hoffentlich rechtsschutzversichert.


    Gruß Bernd


    DAs zählt aber nur bei gewerblichen Verkäufern. Bei Privatverkauf genügt schon die Aussage das nach seinem Wissen kein Unfall oder ähnliches vorlag. Dann ist er raus.

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