eure meinung 19 oder 20 zoll für e60

  • Zitat

    Original von M 5 Felix
    hi leute möchte gerne mir neu felgen kaufen weis aber nicht 19 zoll oder 20 zoll


    Schick sind 20", keine Frage.
    Bei mir sind 19" aufgrund der Nutzung des 5ers jedoch das Maß der Dinge.


    Zitat

    Original von enrichex
    sollen die doch sagen was die wollen wenn Eingetragen dann können die einen Kopfstand machen und nebenher Singen.Wenn juckst?


    Das ist nicht richtig, im Ernstfall ist deine Eintragung gar nichts wert.

  • Wenn dein Fahrzeug nicht der StVO entspricht, sei es zB. a) aufgrund einer Eintragung die nicht zulässig war bzw. b) sich etwas verändert hat, interessiert den Polizeibeamten diese nicht.


    Beispiel a) Jemand montiert aufgedrehte E60 Felgen auf einem E39 und der Prüfer trägt diese aufgrund Unwissenheit ein.


    Beispiel b) Es wird ein Eisenmann S mit Gutachten eingetragen, ist jedoch nach längerer Nutzung zu laut.


    Das sind nur einige Beispiele, es sollte jedoch klar sein auf was ich hinaus will.
    Letztendlich entscheidet der Beamte vor Ort.


  • Also das höre ich zum 1.mal das der Beamte vor Ort Entscheidet.Ich weiß das wenn der TÜV Prüfer etwas Eingetragen hat,auch er dafür haften muß deswegen machen die ja manchmal wegen ner Eintragung so rum.

  • Natürlich entscheidet der Beamte vor Ort, da in den von mir o.g. Beispielen die Betriebserlaubnis erlischt.
    Dazu findest du in der StVO § 19 auch den entsprechenden Text.


    (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    Desweiteren ist in der StVO klar geregelt, wer für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich ist, nämlich der Halter.
    In diesem Fall schützt auch Unwissenheit vor Strafe nicht.
    Zudem könntest du nur das Bundesland versuchen haftbar zu machen, nicht den Prüfer.
    Das dürfte sich jedoch schwierig gestalten, schau dir mal die TÜV AGB's an. ;)

  • Im Normalfall läßt sich an den meisten Eintragungen ja auch nichts negatives feststellen.
    Es ist jedoch schon mehrmals vorgekommen, dass Eintragungen komplett gefälscht wurden sind. Das geht beim Name des Prüfers los und hört beim geklauten Prüferstempel auf. :angry:
    Am Besten vorher mit dem Prüfer abklären, was alles geht und was nicht. Und vorallem welche Auflagen erfüllt werden müssen. Denn dann steht einer positiven Abnahme nichts entgegen und der Beamte vor Ort kann nur noch staunen und euch gute Weitrfahrt wünschen.. :top:
    Sollte vor Ort eines der drei von Bavarian genannten Möglichkeiten zutreffen, erlischt die BE sofort nach dem Umbau.
    Jedoch gibt es immer einen Spielraum bei den Folgemaßnahmen, d.h. z.B. Abschleppen, Weiterfahrt unterbinden oder nur ein Mängelschein + Anzeige...

  • Zitat

    Original von Danjka
    Ich stehe generell auf groß Felgen. Von daher war die Wahl bei mi sofort auf 20 Zoll gefallen. Kannst in meiner Userpag/Signatur sehen.


    Komfort finde ich für 20' und 50er H&R Federn noch gut.


    Gruß Danjka


    Dasselbe kann ich auch bestätigen: fahre auch 20 Zoll mit AC-Schnitzer-Fahrwerk und der Komfort ist aktzeptabel. An den Radhäuser musste nichts gemacht werden, da die Felgen sehr gut passen (9 und 10,5 x 20). Da ist der Mini Cooper meiner Freundin mit Serienfahrwerk und 15 Zoll-Bereifung härter :)


    Bilder gibt es auch auf meiner Userpage.

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