Conexx nicht zu empfehlen

  • Hi;


    habe vor 10 Monaten einiges bei Conexx gekauft, und wurde nun hinsichtlich Garantie/Gewährleistung stark enttäuscht.


    Gesetzlich ist sind nur 6 Monate Garantie verpflichtend, mag auch so sein....


    Dennoch bin ich der Meinung, daß das sehr Kundenunfreundlich ist. Kulanz und einsehen gibt es bei Conexx nicht. Es gibt nur noch Gewährleistung mit Beweisumkehr. D.h. deren Auffassung muss ICH beweisen, daß der Defekt nicht von mir hervorgerufen wurde. Wie soll man das machen?


    Naja, es geht um ein billiges Teil (Fernbedienung) und ich bin der Auffassung, daß man hier Kulanz gewähren könnte, da man diese ja eigentlich selten selbst beschädigt, es sei denn die fällt runter oder so.


    Naja, da Conexx mich hier auflaufen lässt nehme ich all meine Empfehlungen zurück und behaupte das Gegenteil.
    Der Laden ist für mich definitiv nicht mehr existent. So geht man mit Kunden nicht um....


    Hier mal ein Zitat aus der letzten Email von denen:


    "hallo herr pröbe, wenden sie sich mit ihrem anliegen an herrn XXXXX.
    guter service muß auch bezahlt werden und wenn nunmal die garantie ab ist ist sie ab und sie müssen für ersatz bezahlen."


    Kein Kommentar :bad:
    Also Conexx :bad:

  • Zitat

    Original von Neurocil
    Dieselflink tut dich mal n bischen bilden :bad:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung


    greez :)


    Du, das ist mir schon klar. Aber die Beweislastr kehrt sich nach 6 Monaten um, und ich als Käufer muss nun beweisen, daß der Mangel schon vorhanden war. Lässt sich vielleicht machen, aber soll ich mich jetzt wegen 20 Euro streiten ???


    Für mich ist die Aussage von Conexx genug, um dort garantiert nicht mehr zu kaufen und Biturbo gegenüber meine Empfehlung zurückzunehmen.


    Die können mich einfach mal kreuzweise....

  • Dieselflink bringt es schon auf den Punkt - siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie


    "Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Genaueres siehe Gewährleistung. Sie beträgt nach § 438 BGB allgemein 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf zwölf Monate verkürzt werden. Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Gegenstandes nunmehr zwei Jahre lang (bzw. ein Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des privaten Käufers gegenüber dem gewerblichen Verkäufer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Reklamiert der Kunde später als sechs Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies."


    Sogar die Mitarbeiter des Apple Store beziehen sich auf solche Spitzfindikgkeiten - mir ging ein BT-Headset nach 9 Monaten kaputt, und da haette ich auch mit einem Gutachten auflaufen muessen.


    So long,
    Harald

  • Danke Dir :top:
    Ja, und die sauerei ist, wie will man DAS beweisen?
    Auch das habe ich bei Conexx gefragt. Ich fragte auch, ob ich jetzt ein Sachverständigen einschalten solle, um den Mangel zu beweisen... Da kam nur ein großes ÖÖÖÖÖHmmmmm


    Naja, es handelt sich um eine FB für einen mobilen noname DVD-Player. Die wollten dafür 20,- Euro haben.
    Hierbei ging es mir um gotteswillen nicht um die 20,- Euro sondern darum, daß ich dort immer wieder mal was für mein Multimedia-Zeugs des BMW gekauft und Conexx auch hier weiterempfohlen habe.


    Jetzt, wo ich weiß wie zickig die sich anstellen, kann ich meine Empfehlung nicht aufrecht erhalten.


    Für mich wäre dann eine Lösung in Richtung Kulanz fair gewesen. Aber wie dort reagiert wird, habe ich ja oben zitiert.


    Hatte sogar etwas Glück und eine Fernbedienung bei EBAY für 6,- Euro gefunden.


    Also Conexx für mich :bad:

  • Zitat

    Original von Neurocil
    gut dann tue mal lesen ... bei neuware gilt 1 jahr bzw 2 nicht n halbes ;)


    ...und Du bist jetzt auch nen bissel schlauer, gell ;)
    Man muss sich selbst immer erst umfassend informieren, bevor man andere belehrt :D :trinken:


  • Was ist ein zipflklascher :?:


    ...und ja, ich gebe Dir insoweit recht, daß ich (wie wahrscheinlich die meisten) davon ausgegangen bin, daß ich innerhalb eines Jahres das Teil abgebe und "Garantie" obligatorisch ist... Naja, wie Du schon sagst "man lernt nie aus"... :trinken:

  • Zitat

    Original von Dieselflink


    Was ist ein zipflklascher :?:



    Im Bayerischen ist "Zipfelklatscher" eher als Beleidigung aufzufassen und steht für Trottel oder auch Sprücheklopfer, Angeber.


    Verstehst hoffendlich Spaß :)


    Beim nächsten Gespräch mit deiner Conexx Firma da beginnst du das Telefonat folgendermaßen :


    "Hey servus, du Zipfelklatscher!"


    :respekt:


  • Geil :lol:


  • Natürlich :top: :trinken:

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