Ja schon, aber die Tatsache ob du es selbst repariert hast oder jemand anders "privat" ist erstmal dasselbe. Schließlich könnte man ja auch sagen der Privatmann hat dir nur geholfen mit Rat und etwas Tat....kommt alles auf das selbe raus. Das hat nur arbeitsrechtlich was damit zu tun...
- Fakt ist, die Sache wurde repariert egal ob von dir oder einem Privatmann ...(ohne Nachweis), der Wagen daraufhin wieder ordnungsgemäß fuhr und der Schaden damit für dich als Laie beseitigt war.... wobei noch dazu diese Reparatur keine Pflichtauskunft an den Käufer gewesen wäre.
- Fakt ist, dass nicht bewiesen ist, ob der jetzige Schaden überhaupt von der Reparatur des Privatmanns herrührt.
- Fakt ist, dass der Wagen bei Übergabe funktionert hat.
Edit:
Abgesehen davon dass eine Privatleistung arbeitsrechtlich konsequenzen haben kann, hat sie aber keine gewährleistungs- , oder garantietechnischen Auswirkungen....
Mal ganz ehrlich:
Ich bin kein Fachmann aber wenn ich ein Auto kaufe mit deinem Sachverhalt, sprich ehemaliger reparierter Motorschaden ohne Reparaturbelege, sondern nur aufgrund von Erzählungen des Verkäufers, also von wegen "irgendein Privatmann" hat "irgendwas repariert", dann geht man als Käufer ganz bewusst! ein wesentlich höheres Risiko ein, als wenn Belege von einer Fachwerkstatt vorhanden wären. In diesem Fall wurde das erhöhte Risiko zur knallharten Realität...
du hast nichts verschwiegen, im Gegenteil, --- deshalb, so meine pers. Meinung, hat der Käufer traurigerweise pech gehabt.
Die Rechtsprechung mag aber evtl. andes aussehen....