Gewährleistung Autokauf

  • Ja schon, aber die Tatsache ob du es selbst repariert hast oder jemand anders "privat" ist erstmal dasselbe. Schließlich könnte man ja auch sagen der Privatmann hat dir nur geholfen mit Rat und etwas Tat....kommt alles auf das selbe raus. Das hat nur arbeitsrechtlich was damit zu tun...


    - Fakt ist, die Sache wurde repariert egal ob von dir oder einem Privatmann ...(ohne Nachweis), der Wagen daraufhin wieder ordnungsgemäß fuhr und der Schaden damit für dich als Laie beseitigt war.... wobei noch dazu diese Reparatur keine Pflichtauskunft an den Käufer gewesen wäre.
    - Fakt ist, dass nicht bewiesen ist, ob der jetzige Schaden überhaupt von der Reparatur des Privatmanns herrührt.
    - Fakt ist, dass der Wagen bei Übergabe funktionert hat.


    Edit:


    Abgesehen davon dass eine Privatleistung arbeitsrechtlich konsequenzen haben kann, hat sie aber keine gewährleistungs- , oder garantietechnischen Auswirkungen....


    Mal ganz ehrlich:
    Ich bin kein Fachmann aber wenn ich ein Auto kaufe mit deinem Sachverhalt, sprich ehemaliger reparierter Motorschaden ohne Reparaturbelege, sondern nur aufgrund von Erzählungen des Verkäufers, also von wegen "irgendein Privatmann" hat "irgendwas repariert", dann geht man als Käufer ganz bewusst! ein wesentlich höheres Risiko ein, als wenn Belege von einer Fachwerkstatt vorhanden wären. In diesem Fall wurde das erhöhte Risiko zur knallharten Realität...
    du hast nichts verschwiegen, im Gegenteil, --- deshalb, so meine pers. Meinung, hat der Käufer traurigerweise pech gehabt.


    Die Rechtsprechung mag aber evtl. andes aussehen....

  • Mal angenommen es ist der selbe Schaden den ich hatte, weil der Mechaniker doch nicht alles gemacht hat wie im Angebot beschrieben sondern nur günstig ausgebessert hat, bin ich dann nicht selber auch irgendwie Schuld oder zählt hier auch meine Gutgläubigkeit.... :?:

  • Du bist kein Händler, Gewährleistung oder gar Garantie gibt es nicht beim Privatverkauf. Es liegt keine arglistige Täuschung deinerseits vor. Die müsste dir nachgewiesen werden. Du kannst meiner Meinung nach nicht wegen versteckten Mängeln von denen du nichts weißt in Haftung genommen werden, sonst würde ja für dich als Privatverkäufer die Sachmängelhaftung sprich Gewährleistung gelten wie für jeden Autohändler auch. Entscheidend glaube ich ist, ob du was gewusst hast oder nicht. Darauf kommt es an...
    Man möge mich berichtigen ......


    Ich hoffe du hattest einen guten Vordruck für den KV...wo diese Dinge auch ausgeschlossen wurden....

  • Zitat

    Original von Cruzer
    Du bist kein Händler, Gewährleistung oder gar Garantie gibt es nicht beim Privatverkauf. Es liegt keine arglistige Täuschung deinerseits vor. Die müsste dir nachgewiesen werden. Du kannst meiner Meinung nach nicht wegen versteckten Mängeln von denen du nichts weißt in Haftung genommen werden, sonst würde ja für dich als Privatverkäufer die Sachmängelhaftung sprich Gewährleistung gelten wie für jeden Autohändler auch. Entscheidend glaube ich ist, ob du was gewusst hast oder nicht. Darauf kommt es an...
    Man möge mich berichtigen ......


    Ich hoffe du hattest einen guten Vordruck für den KV...wo diese Dinge auch ausgeschlossen wurden....


    Und genau da liegt das Problem.
    Es geht hier rein um die Beweisbarkeit.
    Der Käufer kann nachweisen, dass er von dem Mangel wußte.
    Er dagegen kann nicht nachweisen, dass der Mangel fachgerecht behoben wurde, da keine Rechnung vorhanden ist und im Zweifelsfall nur die Aussage seines Bekannten vorliegt.
    Und bezüglich Gewährleistung lies ein paar Posts weiter oben.


    LG
    Dirk

  • Ich habe irgendwo mal gelesen, dass ich als privater Verkäufer die Gewährleistung ausschließen muss, sonst kann ich in dem ersten halben Jahr ebenfalls für Mängel herangezogen werden...bin mir da sicher.


    Zum anderen war es ein ganz normaler mobile.de Kaufvertrag, habe dort allerdings auch angekreuzt, dass der Wagen keine Mängel oder schwere Schäden zum Kaufzeitpunkt aufweist.

  • Zitat

    Original von alba
    Ich habe irgendwo mal gelesen, dass ich als privater Verkäufer die Gewährleistung ausschließen muss, sonst kann ich in dem ersten halben Jahr ebenfalls für Mängel herangezogen werden...bin mir da sicher.


    Das ist korrekt. Nach 2002 eingeführten neuen EU-Bestimmungen, kannst du als Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließen,
    machst du es nicht, dann haftest du im Rahmen der Sachmangelhaftung.

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