Hallo zusammen,
ich planne mir evtl. 19 Zoll Carsonic CSM3 Felgen zu hollen in der Größe 8,5x19 ET 13 rundum auf allen vier Rädern.
Laut Gutachten soll die Reifengröße 245/35R19 drauf.
Jetzt lese ich im Gutachen ein paar Punkte bei den ich mir nicht sicher bin.
1. Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
2. An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
3.An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.
Also ich hab einen 520i VFL mit normalem Fahrwerk ohne Tieferlegung oder ähnliches.
Die Felgen und Reifen sind doch gar nicht so breit oder?
Muss da wirklich nachgearbeitet werden? Falls ja wie groß ist der Afuwand für sowas?
Was mich auch stuzig macht ist da noch die Angabe für den Loadindex, die steht im Gutachten zweimal drin, vllt. ein Druckfehler?
1.Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
2.Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Schon mal danke!