Gewährleistungsfall oder Rechtsstreit?

  • Hallo,


    ich habe mir vor kurzem einen 530d Touring E61 mit BJ 2007/01 mit 207000 KM am 20.03.15 gekauft.


    Bei der Probefahrt war ein leichtes "zischen" zu hören, welches aber vertraglich nicht aufgeführt worden ist als "Defekt", da wir zu diesem Zeitpunkt nicht genau in den Motorraum inspizieren konnten. Auch bei BMW selbst wurde per Schlüsselhistory nichts über Probleme mit dem Turbolader oder ähnlichem aufgeführt.


    Ich war am 22.03 in meiner Heimatstadt (50km entfernt vom Kaufort) bei einem KFZ Betrieb meines Vertrauens und habe während der Reperatur der Glühkerzen und der persönlichen Bitte einer Untersuchung des Turboladers die Bilder im Anhang aufgenommen. Vll gibt es unter euch jemanden der mit den Bildern mehr anfangen kann als ich, mir wurde berichtet es könnte sich um den dichtungsübergang zum turbolader handeln. bis dahin alles soweit so gut....


    Vor ein paar Tagen fing der Motor an beim Beschleunigen ab 2500 Umdrehungen zicken zu machen. Es leuchtete sofort die motorölleuchte mit der warnung zum nachfüllen von motoröl auf. wir dachten zuerst an einen "Bald" kollabierenden turbolader, dessen brücke zuviel spiel hat und dadurch öl verliert.


    wir mussten daraufhin (vom händler) zum nächstgelegenen Servicepunkt der Versicherung (12 Monate mobile Garantie) fahren und diesen Fehler untersuchen lassen. Der KFZ Meister betonte darauf hin, dass es sich hierbei nicht um den Turbolader handelt, da der Ölverlust sich auf der linken Seite des Motors befindet, er aber nichts genaueres ohne den Ausbau bestimmter Teile (und damit verbundenen Kosten) sagen könnte.


    Der Verkäufer schicke mich daraufhin zum BMW Händler in seinem Ort (heutiger Tag). Nach 1 Std wurde mir versichert es handle sich um den Ölabscheider und dessen Dichtungen, sowie den Dichtübergang beim Turbolader der leicht wacklig sitzt. Es wurde zusätzlich noch eine Motorwäsche gemacht.


    Nach 4 Std bekam ich das Auto wieder fertig repariert zurück und der Servicemitarbeiter bestätigte, dass die Kosten vom Verkäufer übernommen werden. Er meinte zusätzlich dass nun eine Fahrt unter Volllast kein Problem wäre.


    Als ich auf die Autobahnauffahrt fuhr und beschleunigte kam sofort die Ölanzeige mit der Warnung zum Nachfüllen wieder....


    Ich habe bereits den Verkäufer vor ein paar MInuten darüber informiert. Er reagierte relativ pampig und hatte mit der Situation kein Verständnis. Er sagte mir am Telefon (mit Lautsprecher und meiner Frau als Zeugin) dass wir den BMW wieder zum Händler fahren sollten und das eigentliche Problem gefunden werden soll...


    Meine Frage hierzu: Sollte der BMW Händler einen weitaus teureren Schaden finden, welchen der Verkäufer NICHT übernehmen möchte, welche Möglichkeiten habe ich hierbei rechtlich gesehen??? Muss er den Schaden übernehmen, da zum Zeitpunkt des Kaufes der Schaden bereits schon existiert hatte oder ist dies ein Fall für die Versicherung die wir abgeschlossen hatten oder müssen wir hierbei ins Gras beißen und bleiben auf den Kosten sitzen???


    Danke für die Antworten im Voraus :rollen:

  • Ne siffende ASB macht keine ÖL Lampe .
    Da du ja nicht ganz auf den Kopf gefallen bist zumindest codieren kannst ja ... check doch mal FS und Ölstand.


    Das Bild zeigt die Anschlussstelle vom LLK Rohr welches vom Turbo kommt.
    Vermutlich der Dichtgummi ausgelutscht (Plasterohrbogen neu) .... und an sonsten täte ich mal n Filzi verbauen ... wobei damit das Problem geöst ist mit m Ölsiff brauchst mind. noch neue Dichtungen an der ASB.


    Wird schon so ne Reparaturstau-Wanderdüne sein dat Ding ... und was bdeute Zicken gemacht .... nur Lample pling oder noch weitere Symptome ?

  • der freundliche gestern meinte die ASB Dichtung sei gemacht worden, plus motorwäsche, plus ölabscheider mit dichtungen!!!


    ob das ne wanderbaustelle ist kA... lückenloses scheckheft beim händler, vorbesitzer immer brav beim händler alles machen lassen, allerdings beim KFZ Händler nebenan gekauft...


    per schlüsselauslese keinerlei reperaturen bzgl. turbo... injektoren etc...


    fehlerspeicherauslese hat nichts ergeben... zumindest keine sachen im motorraum...


    ich wollte ja nur wissen ob sowas generell ausbesserungssache des händlers ist oder ob das schon wieder in meinen eigenen bereich fällt :rollen:

  • Zitat

    Original von back.to.bullet
    ich wollte ja nur wissen ob sowas generell ausbesserungssache des händlers ist oder ob das schon wieder in meinen eigenen bereich fällt :rollen:


    Moin,


    innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht (mindestens 1 Jahr) hat der Händler die Nachbesserungskosten zu tragen, sofern der Sachmangel schon beim Kauf bestand. In den ersten 6 Monaten der Gewährleistung muß der Händler dir nachweisen das der Mangel beim Kauf nicht bestand, damit er nix bezahlen muss. Das ist sehr schwer, daher bezahlen sie eigentlich immer, ggf. mit etwas Nachdruck...
    Nach den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, d.h. Du mußt nachweisen das der Schaden bereits ab Kauf bestand. Auch für Dich ist der Nachweis sehr schwer, daher am Besten in den ersten 6 Monaten handeln.


    Der Ablauf wäre grob (bei Punkt 3 ff. würd ich nen Rechtsverdreher nehmen...)
    1. schriftliche Anzeige des Mangels mit angemessener Frist zur Nachbesserung ( ca. 2 Wochen)


    2. schriftliche Anzeige des erfolglosen Nachbesserungsversuch Nr.1 mit angemessener Frist zur erneuten Nachbesserung ( ca. 2 Wochen)


    3. schriftliche Anzeige des erfolglosen Nachbesserungsversuch Nr.2 mit angemessener Frist zur erneuten Nachbesserung ( ca. 1 Wochen)


    4. schriftliche Anzeige des erfolglosen Nachbesserungsversuch Nr.3 mit angemessener Frist zur letztmaligen Nachbesserung ( ca. 1 Wochen) mit Androhung vom Rücktritt vom Kaufvertrag bei erneutem erfolglosem Reparaturversuch sowie Schadensersatzforderungen



    Lass Dich nicht auf die üblichen Spielchen mit Schadensabwicklung über die Gebrauchtwagengarantie abspeisen - zahle nix und unterschreibe keine Kostenübernahme/Werkstattaufträge.


    Gruss

  • Ich habe ja 2 Tage nach erhalt des fahrzeuges einen komplettcheck machen lassen beim Kfz meister in meiner Heimatstadt und da wurde schon in der RECHNUNG festgehalten, dass im Motorraum vorne rechts (also links vom Motor in der fahrersicht) ein "erheblicher" ölverlust zu sehen ist. d.h. also im Umkehrschluss für mich das die Beweislast eindeutig ist, da es ein unabhängiger dritter festgestellt hat. zudem könnte ich bei der dekra ein gutachten erstellen lassen wenns notwendig ist für den weiteren verlauf, sollte sich nichts bessern!

  • Eventuell günstig geschossen mit einigen kleineren Macken, könnte ich mir vorstellen.

  • Zitat

    Original von back.to.bullet


    Er sagte mir am Telefon (mit Lautsprecher und meiner Frau als Zeugin) ...


    Auf den Sachverhalt im einzelnen möchte ich nicht weiter eingehen...


    Nur ein Tip zum Zitat oben: Bei einem Rechtsstreit ist das grundsätzlich nutzlos. Nur wenn das Gegenüber über einen Mithörer/Mitschnitt informiert wurde und dem zugestimmt hat, kann man so etwas im Zeifel verwenden.

  • Zitat

    Original von Kev


    Auf den Sachverhalt im einzelnen möchte ich nicht weiter eingehen...


    Nur ein Tip zum Zitat oben: Bei einem Rechtsstreit ist das grundsätzlich nutzlos. Nur wenn das Gegenüber über einen Mithörer/Mitschnitt informiert wurde und dem zugestimmt hat, kann man so etwas im Zeifel verwenden.


    100% Agree


  • Steht im Gesetz!

  • Zitat

    Original von Neurocil



    kev woher weist du das :?:


    Alte Indianerweisheit! :D


    In einer vor Zeiten durch mich angestrengten Klage gegen einen eBay Käufer wurde genau mit dem beschriebenen Vorgang (Telefon, welches mitgehört wurde) versucht, mir eine Aussage anzudichten.


    Das Ergebnis habe ich schon beschrieben... ;)

  • Zitat

    Original von Vassago
    Eventuell günstig geschossen mit einigen kleineren Macken, könnte ich mir vorstellen.


    wilde philosophien hier :apaul:


    der wagen war top so wie er da stand...
    207.000km, innen und außen alles top, keine kratzer, bremsen vorne und hinten neu mit rechnungsbeleg von bmw, schlüsselauslese war astrein, keinen wartungsstau, scheckheft gepflegt, laut vin decoder vollausstattung, 2 vorbesitzer auf 01/2007 bis 11/2014, keine risse im leder, heckscheibenmotor und kabelbaum hinten erneuert wegen dem wasserschaden der in der serie stets auftritt... vom preis sogar 1.200 euro runter gegangen wegen zwei abgenutzer reifen, kein ersatzrad und inspektionssatz filter/glühkerzen, plus 12 monate garantie platin mit allem drin... sehe darin keinen billigen schuss. wir waren ja auch bei bmw auf der hebebühne, kein rost unten, keine lockeren dichtungen, querlenker normal usw



    ja ölstand war vorhin niedrig... werds weiterhin beobachten, notfalls in 4 wochen nen dekra gutachter hinzuziehen (kumpel von mir) der sich das nochmals sorgfältig anschaut!!!


  • Vorher Motorwäsche oder wieso nicht die Undichtigkeit gesehen?


    Zweitens, Vollaustattung gibt es nicht!!!!!

  • Zitat

    Original von back.to.bullet


    wilde philosophien hier :apaul:


    der wagen war top so wie er da stand...
    207.000km, innen und außen alles top, keine kratzer, bremsen vorne und hinten neu mit rechnungsbeleg von bmw, schlüsselauslese war astrein, keinen wartungsstau, scheckheft gepflegt, laut vin decoder vollausstattung, 2 vorbesitzer auf 01/2007 bis 11/2014, keine risse im leder, heckscheibenmotor und kabelbaum hinten erneuert wegen dem wasserschaden der in der serie stets auftritt... vom preis sogar 1.200 euro runter gegangen wegen zwei abgenutzer reifen, kein ersatzrad und inspektionssatz filter/glühkerzen, plus 12 monate garantie platin mit allem drin... sehe darin keinen billigen schuss. wir waren ja auch bei bmw auf der hebebühne, kein rost unten, keine lockeren dichtungen, querlenker normal usw


    ja was hast n dann für n theater mit dem auto - besser gehts doch nicht und n e60 gibt als neuwagen nimmer .... bischt narrisch oder was :spinnen:
    lass jut sinn und anstelle von ponzilus bis pilatus pilgern n eis lutschen oder n bischen knattern gehn ;)

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