Hallo
Ich habe mir Felgen in den Dimensionen
VA 8,5x19+245/35/19 ET15 und
HA 9,5x19+275/30/19 ET15
Beim TÜV Teilegutachten steht nun als Auflage, daß durch Nacharbeiten der Radhausauschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen sei.
Muss ich jetzt trotzdem Bördeln, bevor ich zum TÜV gehe ?
Danke schon mal im Voraus