Einzelabhahme machbar ?

  • Hallo Jungs,


    ich habe mal ne frage zur Eintragung.


    ich habe 8j 19" Felgen et35 und 25mm (VA) und 30mm(HA) Spurplatten.


    Im Gutachten der Felgen ist zwar der e60 aufgeführt allerdings nur der X-drive.


    Und im Gutachten der Spurplatten ist der e60 auch aufgeführt allerdings steht da nichts von 19" Felgen sondern nur was 15,16,17".


    Krieg diese Kombi trotzdem mit einer Einzelabnahme eingetragen oder null Chance ?


    danke im Voraus


  • Das kann dir nur der Prüfer beantworten. Hast du die Räder zu Probe montiert? Platten pro Seite oder pro Achse?

  • Zitat

    Original von stussy


    Das kann dir nur der Prüfer beantworten. Hast du die Räder zu Probe montiert? Platten pro Seite oder pro Achse?



    Platte sind pro Seite. Ja ist schon montiert, passt auch alles, schleift nichts, zu den radhäusern ist auch genug platz.


    mich macht es halt nur stutzig das in den gutachten der Platte nichts von 19" Felgen steht....

  • Allrad 5er haben breitere Achsen, was eine höhere ET erfordert. Das gleichst du mit deinen Platten wieder aus. Erforderliche Traglast wird ja wohl bei beiden Ausführungen identisch sein, aber wenn du es schwarz auf weiss vorlegen könntest dann würde es ja auch nicht schaden. Die Rad/Reifen Kombi aus dem Platten-Gutachten ist unrelevant. Wenn nichts schleift, dann wirst du es per Einzelabnahme eingetragen bekommen.

  • mir ist gerade aufgefallen das im gutachten der felgen steht das metallventile verwenden werden müssen.


    Mein Reifefredie hat wohl nicht drauf geachtet und welche aus gummi montiert .


    das wird zu einem problem beim tüv oder was sagt ihr? jemand erfahrungen gesammelt ?

  • Zitat

    Original von schurik.
    ... das wird zu einem problem beim tüv oder was sagt ihr? jemand erfahrungen gesammelt ?


    Natürlich wird das ein Problem. Wenn das Gutachten Metallschraubventile vorgibt, dann müssen auch welche rein. Meist steht im Gutachten ein Passus, dass bei eingetragener Höchstgeschwindigkeit > 210 km/h eben solche zu verwenden sind.


    Aber sei beruhigt. Dieser Fehler passiert öfter als man meint. Oft fragen die Werkstätten, welche Ventile der Kunde gerne hätte, ohne einen Gedanken an die Vorgabe im Gutachten zu verschwenden. Einer guten Werkstatt passiert so ein Fehler mit Zubehörfelgen, in Verbindung mit Ventilen ein Mal ...aber gute Werkstätten sucht man mittlerweile sucht man diese ja auch wie die Nadel im Heuhaufen.

  • Zitat

    Original von Klutten


    Natürlich wird das ein Problem. Wenn das Gutachten Metallschraubventile vorgibt, dann müssen auch welche rein. Meist steht im Gutachten ein Passus, dass bei eingetragener Höchstgeschwindigkeit > 210 km/h eben solche zu verwenden sind.


    Aber sei beruhigt. Dieser Fehler passiert öfter als man meint. Oft fragen die Werkstätten, welche Ventile der Kunde gerne hätte, ohne einen Gedanken an die Vorgabe im Gutachten zu verschwenden. Einer guten Werkstatt passiert so ein Fehler mit Zubehörfelgen, in Verbindung mit Ventilen ein Mal ...aber gute Werkstätten sucht man mittlerweile sucht man diese ja auch wie die Nadel im Heuhaufen.


    Naja ich habe nacher nen Termin beim TÜVer mal gucken was er mir erzählt ... ich berichte dann

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