Rechtslage Frage ? Gebrauchtwagen Verkauf

  • Das prob liegt daran das die Teile beschrieben wurden.
    Wenn die Karre zb auf der richtbank war kommst aus Nummer nicht raus.
    Ruf nach deinem Anwalt den Käufer an. Event kommt's zu ner gütlichen Einigung, eh es teuer wird.

  • Zitat

    Original von Madmax71
    Das prob liegt daran das die Teile beschrieben wurden.
    Wenn die Karre zb auf der richtbank war kommst aus Nummer nicht raus.
    Ruf nach deinem Anwalt den Käufer an. Event kommt's zu ner gütlichen Einigung, eh es teuer wird.


    Nochmals das auto ist zum fahren und nicht um zu zerlegen
    Das werde ich wenn es gerichtlich kommt auch sagen.
    Ich bin kein tüv oder vom fach z.b
    Und mein verkäufer hat es mir nicht gesagt weder mündlich weder schriftlich
    Nur als parkrempler ende.

  • Du verstehst das System noch immer nicht.
    Du verkaufst ein Auto mit parkrempler. Es stellt sich heraus das es wesentlich mehr war. Dadurch ist der Wert erheblich geringer. Soll jetzt der Käufer der gelackmeierte sein? Nein im deutschen recht ist das nicht so.
    Da spielt es keine Rolle ob du von dem Umstand wustest oder nicht!!!
    Du kannst dann allerdings deinen Verkäufer wieder in Regress nehmen, wenn der Vorfall nicht verjährt ist.

  • Das Auto hab ich am 14.12.2012 gekauft
    Verkauft am 06.05.2013 brief vom anwalt gekommen am 27.5.2013


    Klar verstehe ich es aber ich hab da nichts gesucht er muss mir nachweissen das ich so nen unfall hatte aber es sind ja als zeugen die vorbesitzer wo der erstbesitzer schon gesagt hat ( airbag offen )


    Gruss Georg

  • Falsch, er muss nur nachweisen das er die Beschädigung hatte. Ob sie von dir oder vom Vorbesitzer kommen, ist da egal. Da bist du in der Haftung.
    Du kannst dann wie gesagt vom deinem Verkäufer einen Schadensersatz fordern, wenn es nicht verjährt ist. So läuft es nun mal.
    Der Käufer hat mit dir einen Vertrag und nur der ist die Grundlage.
    Bei einer Verhandlung interessiert es einen Richter nicht wann es passiert ist und ob von dir oder vorher, sondern nur ob es passiert ist und der Käufer dadurch einen Schaden hat.

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