So machen wir mal ein kleinen Dikussion-Thread hierfür auf!
Die Eckpunkte von Herrn Ramsauer sind ja halbwegs klar:
Was mich allerdings qäult ist die Errechnung der Tilgungsfrist bisheriger Punkte die übernommen werden!
Insb. folgende Formulierung ist da für mich nicht greifbar! Vllt. kann ja der eine od. andere Jurist/User hier etwas Klarheit schaffen:
Aus: click
ZitatAlles anzeigen"Tilgung von Punkten im bisherigen Verkehrszentralregister
Neben den festen Tilgungsfristen, die bisher je nach Verstoß 2, 5 oder 10 Jahre betragen machen
die zusätzliche Überliegefrist von einem Jahr, Tilgungshemmungen und der Punkteabbau durch freiwillige Seminare das System des Verkehrszentralregisters kompliziert.
Die bisherigen Tilgungsregelungen werden durch die Umstellung auf das Fahreignungsregister weitgehend abgeschafft
bzw. vereinfacht.
Dennoch gelten wie weiterhin für all die Punkte, die bereits vor der Einführung des Fahreignungsregisters im bisherigen
Verkehrszentralregister eingetragen und in das Fahreignungsregister überführt wurden."