Mobilfunk-Info: Zusatzkosten für Sperrung unzulässig

  • Hier eine Information für alle, die vielleicht manchmal Ärger mit ihrem Mobilfunkbetreiber haben. :cool:
    Vielleicht ist es anderen auch schon passiert.
    In meinem Fall ist der blaue Anbieter "Sauerstoff". :D
    Dieser Anbieter hat in seinen AGB's unzulässige und damit unwirksame Klauseln.
    Prüft die AGB's eures Vertrages auf eine solche Klausel.


    Mir ist bewusst, dass hier der ein oder andere User evt. im Bereich Mobilfunk tätig ist und vielleicht etwas dazu sagen wird.
    Ich möchte aber vorab daraufhinweisen, dass dieser Thread Fakten enthalten sollte
    und nicht zu einer "das machen aber alle so" Stammtischargumentation ausarten sollte. Danke im Voraus.


    Da ich heute eine richtig unverschämte Rechnung erhalten habe,
    die unzulässige Zusatzkosten aufweist, wollte ich euch dies nicht vorenthalten.


    Da ich meine Rechnungen selbst überweise, also nicht per Lastschrift einziehen lasse,
    habe ich letzten Monat eine Rechnung übersehen. Kann passieren.
    Mein Anschluss wurde daraufhin gesperrt, als die Zahlungsfrist verstrichen war.
    Ohne vorherige Ankündigung! Dies ist, wie gleich zu lesen ist, unzulässig.
    Habe dann am gleichen Tag die offene Rechnung beglichen.


    Heute habe ich meine monatliche Rechnung erhalten, worin mir sog. Sperrkosten in Rechnung gestellt wurden.
    Und dies für alle SIM-Karten, also Hauptkarte und 2 Zusatzkarten.
    Somit insgesamt 30 Euro brutto!


    Da 90% unserer Gesellschaft alles meist so hinnimmt, was die freie Wirtschaft uns diktiert, hier nun das Wichtige:
    Solche Zusatzkosten für eine Sperrung ist unzulässig und rechtswidrig und verstößt gegen folgende Rechtsprechung und Normen (Auszug):


    - Urteil des Landgerichts München I vom 17. Februar 2000, Aktenzeichen 7 0 11900/99.
    Darin hat das Landgericht festgestellt, dass u.a. Sperrkosten bei Nichtzahlung der Rechnung gegen § 9 Abs. 1 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch verstoßen.


    - §19 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung:
    (1) Anbieter allgemeiner Zugänge zu festen öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Anbieter von Sprachtelefondienst sind berechtigt, die Inanspruchnahme
    dieser Leistungen ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre), wenn der Kunde
    1. mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens fünfundsiebzig Euro in Verzug ist und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist oder
    2. ein Grund zur Sperre nach Absatz 2 besteht.
    (2) Sperren dürfen frühestens zwei Wochen nach schriftlicher Androhung und unter Hinweis auf die Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, durchgeführt werden.




    Für den Fall, dass dies auch anderen passieren könnte,
    habe ich ein Schreiben (pdf) verfasst, mit welchem man sich an seinen Anbieter wenden kann und ihm deutlicht macht,
    in Rechnung gestellte Zusatzkosten für Sperrungen nicht zu begleichen.
    Entsprechende Änderung (Name, Kundennummer, Anbieter usw.) sollten natürlich vorgenommen werden.
    Den Text aus dem pdf am besten kopieren und in ein Textdokument einfügen, nach belieben formatieren und anpassen.


    Hoffe, geholfen zu haben.

  • Zitat

    Original von Neurocil


    mir entgeht der sinn da ls auch problemlos zurückgebucht werden kann aber egal ... trotzdem merci für den hinweis :top:


    Dann hast du etwas nicht verstanden oder nicht richtig gelesen.
    Die Art wie Rechnungen beglichen werden spielt in diesem Sachverhalt überhaupt keine Rolle.
    Sollte nur verdeutlichen, wie es zur Sperrung kam.


    Zitat

    Original von Neurocil
    ps. gilt das auch für festnetz ?


    Das Urteil bezieht sich auf Mobilfunkverträge,
    §19 (1)Telekommunikations-Kundenschutzverordnung bitte nochmal genau lesen.

  • Mal ne andere Frage... Mein kleiner Bruder ist 16 und hat nen Handyvertrag (auf mich). Der Kleene hatte kein Geld auf dem Konto, als ihm der Anbieter seinen Beitrag per Lastschrift buchen wollte. Daraufhin hat er eine Gebühr in Höhe von 2,50 an die Bank zahlen müssen und hat eine Mahnung über 15 Euro bekommen. Sein Vertrag kostet gerade mal 10 Euro, jetzt muss er 27,50 Euro bezahlen. Ist das überhaupt rechtens? Die können doch nicht beide Geld für die geplatzte Buchung verlangen, oder?

  • Zitat

    Original von AngelEyes
    Mal ne andere Frage... Mein kleiner Bruder ist 16 und hat nen Handyvertrag (auf mich). Der Kleene hatte kein Geld auf dem Konto, als ihm der Anbieter seinen Beitrag per Lastschrift buchen wollte. Daraufhin hat er eine Gebühr in Höhe von 2,50 an die Bank zahlen müssen und hat eine Mahnung über 15 Euro bekommen. Sein Vertrag kostet gerade mal 10 Euro, jetzt muss er 27,50 Euro bezahlen. Ist das überhaupt rechtens? Die können doch nicht beide Geld für die geplatzte Buchung verlangen, oder?


    Lastschriftrückgaben wegen mangelnder Deckung dürfen von Banken gemäß dem BGH-Urteil Az: XI ZR 154/04
    nicht mit "Gebühren" erhoben werden.
    Klauseln in den AGB's der Banken, die sowas vorsehen, sind unwirksam.
    Die Banken versuchen es trotzdem, indem sie diese Zusatzkosten anders benennen,
    wie z.B. "Benachrichtigungsentgelte" oder ähnlich. Nicht zulässig.

  • Danke für die Antwort. Jetzt hast du dich so schön auf die Bank fixiert. Wie sieht das mit den 15 Euro vom Mobilfunkanbieter aus? 2,50 verträgt ein 16 Jähriger noch aber 15 Euro sind für ihn schon sehr viel. :)

  • Zitat

    Original von AngelEyes
    Danke für die Antwort. Jetzt hast du dich so schön auf die Bank fixiert. Wie sieht das mit den 15 Euro vom Mobilfunkanbieter aus? 2,50 verträgt ein 16 Jähriger noch aber 15 Euro sind für ihn schon sehr viel. :)


    Sorry......
    Also der Mobilfunkprovider kann sehr wohl seine zurückgewiese Lastschrift mit einer Mahngebühr geltend machen.
    Siehe dazu die ABG's. 15 Euro ist wirklich recht viel, aber zulässig.
    Die meisten liegen, denke ich, bei ca. 9,95Euro durchschnittlich.

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