Vmax Aufhebung 550i geht wohl nur ohne TüV was beachten?

  • Hi,


    ich möchte bei meinem 550i die Vmax Sperre entfernen lassen. Ohne Chip bzw. Leistungssteigerung.


    Ich habe zuerst beim TüV angefragt, die meinten:
    _________
    Antwort TüV
    Hallo Herr,


    Voraussetzungen:


    1. Freigabe BMW, mit Einverständnis und Aussage über Eignung der Bremsanlage.


    2. Reifen ausreichende Geschwindigkeit.


    Ansonsten sollte es machbar sein.


    Freundliche Grüße
    ___________


    Daraufhin habe ich bei BMW angefragt:
    ___________
    Antwort BMW:
    Sehr geehrter Herr,


    vielen Dank für Ihre E-Mail.


    Die von Ihnen gewünschte Anhebung der Höchstgeschwindigkeit Ihres BMW 550i ist werkseitig weder erprobt noch freigegeben.


    Eine Aussage oder Freigabe kann daher nicht erteilt werden.


    Mit freundlichen Grüßen
    BMW Kundenbetreuung


    ___________


    Wenn ich nun trotzdem die Vmax Sperre aufheben lassen würde, ohne eine Leistungssteigerung durchzuführen.Was muss ich bedenken?
    Was sollte ich meiner Versicherung melden?


    Gruß
    Phil

  • Was solltest Du Deiner Versicherung melden?
    Das ist ne gute Frag.
    Ich würde denen melden, dass ich dann ein Fahrzeug ohne Zulassung bewegen will.
    Die erlischt nämlich, wenn es keine Herstellerfreigabe und keine TÜV-Freigabe dafür gibt.


    Ehrlich gesagt, kann ich mir aber nicht vorstellen, dass eine VMax-Aufhebung für einen 550i nicht gehen sollte und zwar so, dass rechtlich alles einwandfrei ist.


    Ich würde nochmal bei nem anderen TÜV anfragen und auch BMW nochmal anschreiben.


    Wenn das alles nicht geht, frag doch mal bei Alpina nach, vielleicht wissen die einen Weg.
    Die lassen die VMax ja fast täglich aufheben und wissen auch was Du dabei beachten musst.
    Vielleicht sind die ja so freundlich und sagen Dir worauf Du achten musst.


    LG
    Dirk

  • Ich hätte selber nicht gedacht, dass das so schwierig ist beim 550i eine Vmax-entriegelung mit TüV zu bekommen, aber ich habe bereits bei diversen Stellen angefragt und bekomme leider immer die gleiche oder keine Antwort...


    Ich möchte sehr gerne eine vernünftige und rechtlich einwandfreie Lösung.


    Hier haben doch einige ihren V-Max Sperre aufheben lassen...!?


    Wie habt Ihr das gemacht?

  • Was hat der TÜV damit zu tun ?
    Also bei mir wurde eine Kennfeldoptimierung mit Vmax Aufhebung über AC Schnitzer gemacht.
    Dies habe ich meiner Versicherung mit allgemeinem Gutachten von meinem Auto zukommen lassen, dass sie darüber in Kenntnis gesetzt sind.
    Glaube mich entsinnen zu können, dass es dehnen egal war wie viel PS oder wie schnell der Wagen ist, ist eh offene Klasse ( weis nun nicht ab wieviel PS die los geht ).
    TÜV habe ich auch dieses Jahr neu bekommen ohne wenn und aber.
    Verstehe also nicht wirlich das Problem ? :?:


    Edit: Habe nochmal das Gutachten durchgeblättert. Dort ist davon gar nichts erwähnt.

  • Moin,


    ich habe früher mal einen Seat Leon TopSport gehabt, den habe ich von AbT chippen lassen. Danach habe ich die neuen Daten an die Versicherung übermittelt.
    Die Optimierungen von AbT in Bezug auf Leistung und Geschwindigkeit wurden in den Fahrzeugschein eingetragen. Daher bin ich bis jetzt davon ausgegangen, dass eine Veränderung der Höchstgeschwindigkeit bei meinem 550 auch mit TüV passieren muss/sollte!?


    Woher hattest Du dieses allgemeine Gutachten zu deinem Fahrzeug?


    Es ist für mich nur etwas schwer vorstellbar, dass der TüV bei z.B. anderen Rückleuchten "stress" macht, aber eine Anhebung der Vmax von 250 auf 280(?) "egal" ist?


    Also ist die TüV Eintragung wirklich nicht notwendig?


    Gruß
    PhiL

  • Das Gutachten hatte ich selber nach meinen Modifizierungen beauftragt. Einfach nur für die Versicherung, dass die eine Hausnummer haben.
    Auch fragte ich damals ob sich versicherungstechnisch was ändert, wenn mehr Leistung.
    Die Antwort war wie zuvoriges post geschrieben.
    Meiner Meinung nach ist das unrelevant, ob nun 250km/h begrenzt oder nicht.
    Die Äusserung von BMW finde ich aber schon komisch.
    Mit Sicherheit probieren die da auch........
    Kann ich mir nicht vorstellen was die dir als Antwort geschrieben haben.
    Aber egal.
    Und mal ehrlich so oft fahre ich jedenfalls nicht jenseits der 250km/h Begrenzung.
    War bisher einmal bei 280km/h, weil ich mal wissen wollte was geht.
    Mir persönlich kam es eh auf die Beschleunigungswerte an und nicht um die Endgeschwindigkeit.
    Hat der M5 gegenüber dem 550i den eine noch grössere Bremsanlage ?
    Der fährt ja nun doch noch um einiges schneller.
    Vielleicht kann hier ein Versicherungsspezialist dazu etwas schreiben ( Hallo Mexicaner :D ), ob dies alles so einwandfrei ist.
    Denn ehrlich gesagt wenn es hart auf hart kommt, wäre ich mir nicht so sicher ob dies alles korrekt ablaufen würde. naja, jedenfalls wollte meine Versicherung in der Police nix ändern ( obwohl ich sagte das ich nun gern 50-70 PS mehr habe ), da kam die Begründung mit "offener Klasse", wo dies eh alles das selbe ist.
    Ich bin übrigens bei der HUK Coburg und das schon seit etlichen Jahren und hatte noch nie Problemme.
    Ob Unfall, Steinschlag Scheibe oder sonst was.


    Ach mir fällt gerade noch was ein. Die Geschwindigkeitsbegrenzung haben ja nun mehr oder weniger alle Autos die über 250km/h fahren, ob Audi, BMW oder Mercedes um nur einige zu nennen.
    Die Autos fahren ja alle von Hause aus schneller und ich glaube nicht das die Vmax Sperre da ist, weil das Auto dann nicht mehr fahrtauglich ist.
    Meiner Meinung nach muss solch eine Aufhebung nicht vom TÜV abgesegnet werden, denn dann hätte es BMW damals bei mir mit Sicherheit gemacht !!!

  • Die 250 km/h Grenze kommt ja nicht daher, dass die Fahrzeuge nicht mehr schaffen, oder dafür nicht ausgelegt sind.
    Es ist, wie wir alle wissen, eine freiwillige Selbstbeschränkung der Hersteller.
    Was genau damit bezweckt werden sollte ist mir ehrlich gesagt schleierhaft.


    Trotzdem ist im Brief, sowie im Schein als Höchstgeschwindigkeit 250 km/h eingetragen.
    Und sollte ein Wert hier geändert werden, muss das über die Zulassungsstelle gehen.
    Diese wollen aber eine Bescheinigung dafür haben.
    Sei es vom Tuner, sei es vom Hersteller oder sei es vom TÜV.
    Solange man sowas nicht hat fährt man meines Erachtens ohne Betriebserlaubnis.


    LG
    Dirk


  • Das vermute ich leider auch, daher hoffe ich doch stark, dass einer der Spezis hier eine Lösung für mein Anliegen hat :anbet: ?

  • Zitat

    Solange man sowas nicht hat fährt man meines Erachtens ohne Betriebserlaubnis.


    Das würde mich doch sehr wundern. Dann hätte das meine Vertragswerkstatt mit Sicherheit in die Wege geleitet. Dort wurde jegliche Veränderung mit TÜV abgesegnet, ob Anbauteile, Auspuffanlage, Scheibentönung, usw. und wenn das hierbei auch Pflicht wäre hätten die das getan.
    Von daher denke ich das das nicht sein muss.
    100%ig weis ich es aber nicht.
    Glaube man sollte sich wirklich mal schlau machen ?!
    Hab mal in den Papieren nachgeschaut, die Geschwindigkeit steht wirklich mit 250km/h drin.
    Theoretisch kann sowas auch nur dann nachgewiesen werden, wenn z.B. nach einem Unfall oder sonstwas eine technische Untersuchung erfolgt ?!
    Werde mal nach meinem Urlaub bei BMW, bzw. bei AC Schnitzer nachfragen wie sich das verhält. Hab dann noch ein paar Tage frei.
    Irgendwie wurmt mich das jetzt doch schon.
    Denn fahren ohne Betriebserlaubnis ist kein Kavaliersdelikt.
    Schon allein daher denke ich das das so ok ist, anderenfalls würde mich BMW ja mit einem Auto ohne Betriebserlaubnis vom Hof fahren lassen ?! :spinnen:
    Das kann ich nicht glauben.
    Ich gebe dann Bescheid was ich in Erfahrung bringen konnte.

  • Hatte schon viele Namenhafte Tuner angerufen und immer die gleiche Antwort erhalten, dass es für das Fahrzeug keinen TüV gibt.


    Jetzt habe ich es heute mal bei SKN versucht. Die bieten eine Leistungssteigerung inkl. Vmaxaufhebung und TüV an.


    Der Vertrieb klärt am Montag mit seinen Programmieren ab, ob auch nur eine Aufhebung der Vmax ohne Leistungssteigerung möglich ist.
    Aber ein TüV Gutachten wird es auf jeden Fall dazu geben. Damit kann ich dann einfach zu meiner Zulassungstelle gehen und die neuen Daten offiziell eintragen lassen. :trinken:
    Das klingt doch schonmal sehr vernünftig.


    Jetzt natürlich die frage was haltet ihr von SKN?

  • Hab bei meinem 525D auch ne Kenndeldoptimierungl gemacht.
    Ist übrigens einer der für die ganzen neuen Autos die rauskommen bei AC Schnitzer ABT etc das Kennfeld denen umschreibt.
    Aufjedenfall hat der das bei mir auch gemacht hab ihm gemeint der soll gleich Vmax aufheben.
    Aber mal erlich wozu der ganze TÜV??
    Kein Polizist hällt euch an und nimmt euch zur Prüfstelke mit oder??
    Hab bei mir nichts eingetragen und bis jetzt noch nie Probleme gehabt ;)

  • Zitat

    Original von crunk86
    Aber mal erlich wozu der ganze TÜV??
    Kein Polizist hällt euch an und nimmt euch zur Prüfstelke mit oder??
    Hab bei mir nichts eingetragen und bis jetzt noch nie Probleme gehabt ;)


    Das würde ich so nicht mal sagen.
    Mittlerweile gibt es auch für Autos mobile Prüfstände und bei einer zu hohen Abweichung gegenüber der Papiere werden die Kollegen da schon tätig.


    Aber selbst wenn Du nie auf solch einem Prüfstand sein wirst, wenn ein Unfall passiert und die Versicherung ein wenig kleinlich ist wird schon mal eher nachgeprüft und sobald das dann raus kommt wird die Versicherung wieder an Dich heran treten, damit Du den Schaden zurück zahlen kannst und es wird noch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis.
    Immer vorausgesetzt ich habe mit meiner Vermutung recht, dass man nach der Aufhebung der VMax ohne dementsprechende Eintragung auch ohne Betriebserlaubnis fährt.


    Ich würde das nicht so auf die leichte Schulter nehmen, auch wenn es bequem ist.


    LG
    Dirk

  • Zitat

    Original von crunk86
    Aber mal erlich wozu der ganze TÜV??
    Kein Polizist hällt euch an und nimmt euch zur Prüfstelke mit oder??
    Hab bei mir nichts eingetragen und bis jetzt noch nie Probleme gehabt ;)


    Naja wenn was passiert kann es passieren das Du keine Versicherung hast und das kann sehr unangenehm enden.


    Aber hier geht es nicht darum, ob eine Betriebserlaubnis vorhanden sein sollte oder nicht. (Beantwortet sich von selbst)
    Bevor hier eine große Diskussion ausbricht und das eigentliche Topic unter geht.

  • btw@Phil


    Ich habe gesehen, Du hast noch einen Tacho bis 260 km/h in Deinem Fahrzeug drin.
    Ich denke mal, dass Du dann auch einen anderen Tacho brauchen wirst.
    Ist aber ebenfalls auch nur eine Vermutung.


    LG
    Dirk


  • Die Tachoerweiterung habe ich bereits durchführen lassen. (bis 320) inkl. Softwareanpassung.

  • Ich tendiere immer mehr dazu, dass man ein Teilegutachten dazu benötigt um seine Papiere bei der Zulassungsstelle geändert bekommt.
    Hab ein bisschen im www gelesen, die Meinungen gehen aber stark auseinander. 50/50 würde ich sagen.
    Habe nun nochmal in meinen Unterlagen entsprechende Rechnung herausgesucht.
    Dabei entdeckte ich auch genauere Zahlen zu meiner Leistung. :D
    1) V-max Aufhebung prog.DDE, Steuergerät einschicken, Garantie nur auf Datenstand.....
    0,00 €
    2) Steuergerät DDE aus und einbauen
    V-max Aufhebung 325PS/270km/h, FN Automobiltechnik
    514,09 €
    3) Instrumentenkombination aus und einbauen, Tachoanzeige umrüsten auf Schnitzer bis 300km/h
    950,88 €
    Alles ohne MwSt.
    Ein Teilegutachten habe ich nicht finden können, evtl. liegt was im Auto bei den ganzen Kram den ich noch eintragen lassen will ( Felgen, usw. ).
    Sollte ich nichts haben bin ich nächste Woche bei meinem :) und kläre die Sache umgehend.
    Kann ja nicht sein, dass die da was machen aber gleichzeitig meine Betriebserlaubnis erlischt und die mich darüber nicht aufklären. Das ist nämlich DAS, warum ich noch ein bisschen Zweifel habe.

  • Hi Phil,


    Vielleicht wirst du auch nur die Vmax Freigabe aktivieren können, falls keine Leistungssteigerung gewünscht ist.


    Der 550i stellt ja ab Werk "ausreichend" Leistung zur Verfügung, oder? Wobei Leistung kann man(n) nie genug haben...


    Viel Erfolg..!



    Cheers
    G :trinken:

  • Ich geb ich ein Tipp


    http://www.pp-Performance.de


    Hoffe verstoße nicht gegen die Regeln.


    Aber wie gesagt kenne ihn privat hab's bei ihm ohne Papiereachen lassen TÜV Eintragung macht er gleich mit.
    Der schreibt die ganzen Kennfelder auch für AC Schnitzer ABT etc. bevor die es auf andere Autos flachen. Und in Dubai treibt er sein Unwesen auch.
    Bin aufjedenfall volkommen zufrieden bei ihm. :top:

  • Also den Beschleunigungswert von 5,5sec. zweifel ich schon mal an. :bad:
    HAMANN gibt seinen 350PS starken 535d mit 5,8sec. und AC Schnitzer mit 5,9sec. an.
    AC Schnitzer macht es zum Beispiel über den Drehmoment nicht wie viele andere über den Ladedruck. Dadurch wird wohl der Motor geschohnt, bin kein Fachmann. :?:
    Aber wir drifften ab, geht es doch ums Teilegutachten.
    Das lassen sich die Jungs bei performence mit stolzen 199 € bezahlen. Aber man hat was in der Hand.

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