Neue h7 und standlichtbirnen

  • Hallo Jungs,


    Da mein Auto nächste Woche zum Service geht, wechseln sie auch gleich die standlichtbirnen und die xenon Birnen. In diesen Züge wollte ich auch gleich die hässlichen gelben h7 Birnen raus haben!


    Deswegen suche ich nun vernünftige h7 Birnen die weises Licht bzw blaues machen.


    Und mich würde interessieren ob ich die standlichtbirnen auch in rot gibt? Welchen Socken haben denn die standlichtbirnen?


    Vielleicht habt ihr ne Idee?


    LG Robse

  • Vllt hilft dir dieser Monsterthread weiter :)
    Weiß, geld und bläulich nach vorne finde ich noch okay.
    Aber Rot sollte man wirklich nur am Heck des Fahrzeugs finden.


    Kenne jemanden der RGB-Angeleyes verbaut hatte und immer in Farbe nach Wahl rum fuhr. Meisten jedoch mit roten Angleeyes. Du wirst nicht glauben, wie oft er angehalten wurde ;)


    Irgendwann fand die Rennleitung das gar nicht mehr witzig.

  • Zitat

    Original von Terus87
    Ja h7 als Fernlicht


    Gibt es nicht auch rote standlichtbirnen wie bei Blinker die im StVO zugelassen sind


    Ich glaube nicht, da Rot laut STVO an normalen Fahrzeugen nur "nach rückwärts" leuchten darf.
    Ich meine, das hat etwas mit einer Verwechselungsgefahr zu tun, da man rotes Licht eigentlich nur am Heck eines jeden Fahrzeugs kennt.

  • Zitat

    Original von Terus87
    Ja h7 als Fernlicht


    Gibt es nicht auch rote standlichtbirnen wie bei Blinker die im StVO zugelassen sind


    Nach vorne darf nur Weiß und gelb leuchten. Andere Farben würden andere Verkehrsteilnehmer im Worstcase irritieren und ein gefährlicher eingriff in den Straßenverkehr ist somit gegeben.


    Dazu gibt es keine LED-Markers mit E-Prüfzeigen für die VFL-Scheinwerfer und somit würde eine änderung der Beleuchtung durchgeführt werden welche nicht Bauart-Genehmigt ist und würde zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes führen.


    Rot hat nur am Fahrzeugheck was zu suchen und signalisiert durch die Farbe auch das Heck eines Fahrzeuges und nicht die Front. Auch hierdurch kann im Schlimmsten Falle ein Unfall provoziert werden.... in Abenddämmerung oder bei Nebel könnte bei einem Überholversuch deinerseits der gegenverkehr davon ausgehen auf seiner Spur befinde sich ein Fahrzeug das sich aber Entfernt statt entgegen kommt. Normalerweise bremst der Verkehr wenn etwas entgegen kommt - aber nicht wenn die Fahrzeugführer davon ausgehen das sich vor ihnen etwas befindet das sich entfernt / den gleichen abstand einhält.... und nicht Entgegen kommt.


    Im schlimmsten Fall biste ohne Versicherungsschutz unterwegs und kriegst eine Strafe nach der anderen aufgebrummt.


    Lass solche Spielereien.


    Bei normalen weißlichen LED's schauen die grünen gern mal drüber hinweg und auch der ein oder andere TÜV-Prüfer. Bei Farbigen Spielereien die ablenken schaut i.d.R. keiner der beiden Vereine noch weg.

  • Zitat

    Original von kaiogalaxy


    Ich glaube nicht, da Rot laut STVO an normalen Fahrzeugen nur "nach rückwärts" leuchten darf.
    Ich meine, das hat etwas mit einer Verwechselungsgefahr zu tun, da man rotes Licht eigentlich nur am Heck eines jeden Fahrzeugs kennt.


    Seitlich - wie Sidemarkers generell .... das ist erlaubt. US-Cars mit serienmäßigen Sidemarkers dürften die i.d.R. auch weiterhin Nutzen ohne sie still zu legen..... nur in Fahrtrichtung nach vorne dürfen diese nicht Leuchten. Auch nichts grünes, blaues, pinkes, rotes oder sonstiges


    Zum Thema TÜV:
    Änderung der Mängelrichtline zum 01.05.2003: Alle unzulässigen Änderungen an Lichttechnischeneinrichtungen sind generell als Erheblicher Mangel einzustufen!!!

  • Ok dann weis ich ja Bescheid, aber wo liegt denn der Unterschied zwischen rot und Orange wie die originalen ja sind? Mumm egal dann sollen sie die wieder rein machen... Die weisen mag ich glaub ich nicht so....



    Was ist denn mit den h7 Birnen? Könnt ihr mir da was empfehlen?

  • Lass dein Fernlicht so wie es ist. Normale H7 wieder rein....


    Zur Gesetzeslage Bei Autolampen gilt: vorn weiß, hinten rot, an den Seiten gelb. Ausnahme: die Blinker. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erlaubt am Auto nur weißes Licht, um die Straße zu beleuchten (§ 50 StVZO). Auch die Begrenzungsleuchten (Standlicht) müssen weiß sein (§ 51 Abs. 1 Satz 4 StVZO). Gefärbte Standlichter (mit Kappen oder lackiert) sind verboten. Derselbe Paragraf schreibt vor, dass der niedrigste Punkt der Begrenzungsleuchten zudem mindestens 35 Zentimeter über der Fahrbahn liegen muss. Damit ist auch die so genannte Unterflurbeleuchtung nicht erlaubt.



    § 51 Abs.1 Satz 4 StVZO


    (1) Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm – müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muss eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.

  • Zitat

    Original von Terus87
    ???????


    Ich versteh nicht ganz...


    Ich wollte die alten gelben h7 raus und neue h7 rein die weises Licht machen Nähe zu xenon?


    Es gibt keine die man empfehlen kann, du siehst null damit und das ist nicht der Sinn der Fernlichtfunktion.


    Ich bin ja auch ein FAN von LED Funtzeln aber nicht wenn es um Sicherheit geht.

  • Es schimpft doch keiner.... Wir zeigen nur auf was dann an Ärger und/oder Probleme auftreten können.


    Bin da zwecks der empfindlichen aber inkompetenten Rennleitung in München bereits gebrandmarkt.... Leider :rollen:


    Ich kann dir wie gesagt nur empfehlen es nicht zu machen.... Auf die led standlichtbirnen in Weiß fliegen (noch) die Grünen hier komischerweise garned ab.... Die sagen da zu keinem was den ich kenn.... Leider kenn ich mein Glück bei sowas und der Ärger ist vorprogrammiert....

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