Euro Plus - Garantie --> defekte Sitzheizung

  • Hallo Jungs,


    da es um einen 1er E87 geht hab ich es mal in "Small-Talk" gestellt.
    Könnte genauso auch einen 5er treffen...


    Vergangenen Februar habe ich für meine Freundin einen Gebrauchten 1er E87 gekauft. (BMW Vertragshändler mit 4 Niederlassungen)
    EZ: 01.06.2006 mit damals 88.874km
    Jetzt hat er knapp 96tkm runter.


    Seit ein paar Tagen funktioniert die Sitzheizung der Beinauflage auf der Fahrerseite nicht mehr (Sportsitze).
    Bzw. mir ist es aufgefallen... sie wusste nicht, dass die Auflage warm werden sollte.
    Könnte gut sein, dass dieser Fehler schon beim Kauf vorhanden war...


    Direkt zu BMW um es reparieren zu lassen.
    Der Servicemitarbeiter meinte, dass das ja noch auf die Euro Plus laufen müsste.
    Soweit so gut.
    Fahrzeug wurde repariert.
    Kabel an 2 Stellen durchgeschmort.
    Beinauflage Totalausfall und Hinterer Teil der Sitzfläche kurz davor.


    Nun hat jedoch die Euro Plus die Kostenübernahme verweigert.
    Grund: elektrische Heizungen gehören nicht zum Leistungsumfang. :spinnen:


    Habe im Moment keinen Zugriff auf die Unterlagen, da die bei meiner Freundin sind.
    Wie seht ihr das bzw. was habt ihr für Erfahrungen mit der Euro Plus?


    Kann man direkt mit der Versicherung Kontakt aufnehmen, oder muss das über den Händler laufen?
    Besteht ein Vertrag zwischen mir und der E+ Versicherung, oder wird diese von dem Händler abgeschlossen?!?
    Wie soll ich am besten weiter vorgehen?


    Vielen Dank


    Gruß aus dem Allgäu
    Wolfi

  • Gegenstand der Garantie ist die Funktionsfähigkeit
    aller mechanischen und
    elektrischen Teile des Fahrzeuges mit
    nachstehenden Ausschlüssen:





    • Auspuffsystem: von der Garantie erfasst sind
    jedoch alle Auspuffteile vom Auspuffkrümmer
    bis Katalysator (jeweils einschließlich).
    • Ausstattung: z. B. verchromte Teile, Zierleisten,
    Armaufl age, Dachhimmel, Ablagefächer,
    Seitenverkleidung, Sonnenblenden, Getränkehalter,
    Polsterung. Diese beispielhafte Aufl istung
    ist jedoch nicht abschließend.
    • Bremsen und Kupplung: Kupplungsscheibe,
    -druckplatte, Bremsbeläge, -scheiben und
    -trommeln, Einstellarbeiten der Kupplung und
    Bremsen.
    • Glas/Fensterscheiben: Spiegelgläser, Glas und
    Verdeckscheiben; von der Garantie erfasst
    ist jedoch die Heckscheibe bei Ausfall des
    Heizungs- und Antennenelements.
    • Fremdteile: Teile (z. B. Zubehör, Autoradios,
    Navigationsgeräte), die nicht den Qualitätsstandards
    von Originalteilen des Herstellers
    entsprechen.
    • Gummiteile: Gummidichtungen an Türen,
    Kofferraum und Dach; Achslager/-aufhängung,
    Achs- und Lenkungsmanschetten,
    Silentblöcke/-buchsen, Motorlager (Ausnahme
    Hydrolager), Stabilisatorlager, Querlenkerlager.
    Diese beispielhafte Aufl istung ist jedoch nicht
    abschließend.
    • Instandhaltung: Wartungs-, Inspektions- und
    Pfl egearbeiten.
    • Karosserie: Ausrichtung, Korrektur und Einstellarbeiten
    von Karosserieteilen wie z. B. Schiebeund
    Lamellendach, Verdeck, Fahrzeugtüren,
    Kofferraumdeckel und Stoßstangen; Lackschäden
    und Rost an der Karosserie, Wasserlecks
    bzw. Undichtigkeiten an der Karosserie wie
    z. B. undichte Tür-, Schiebedach- und Fensterdichtungen
    oder Cabrio- und Faltverdecke.
    • Ruhedichtungen, wie z. B. Flach- und Papierdichtungen,
    die keiner Bewegungsmechanik
    ausgesetzt sind (nicht jedoch z. B. Undichtigkeiten
    an wasserführenden technischen
    Einrichtungen wie Kühler, Wasserschläuchen,
    Zylinderkopfdichtung, Heizkörper sowie der
    Klimaanlage).
    • Kraftstoffsystem: Verunreinigungen im Kraftstoffsystem.
    • Räder: Reifen, Felgen, Radkappen, Radschrauben,
    Spureinstellung und Auswuchten der
    Reifen.
    • Scheinwerfer: Glas, Scheinwerfergehäuse,
    Leuchtmittel, Xenonbrenner.
    • Sonstiges: Windgeräusche, Quietsch- und
    Klappergeräusche, Batterien.
    • Verbrauchs- und Verschleißmittel: Stoßdämpfer
    (ausgenommen Bruch und/oder Totalausfall der
    Stoßdämpfer), Filter, Schmiermittel, Frostschutzmittel,
    Betriebsstoffe, Zündkerzen und Glühstifte,
    Scheibenwischerblätter, Schrauben, Muttern,
    Unterlegscheiben – es sei denn, der Austausch
    erfolgt in Verbindung mit der Reparatur eines
    gedeckten Teiles und ist technisch erforderlich.
    Diese beispielhafte Aufl istung ist jedoch nicht
    abschließend.
    • Auffüllen, Nachfüllen und Umrüsten der
    Klimaanlage, es sei denn, die Befüllung erfolgt
    im Zusammenhang mit einer ersatzpfl ichtigen
    Reparatur.
    • Verschleiß: Hierunter fallen alle Teile, die im
    Rahmen der Wartungs- bzw. Servicearbeiten
    regelmäßig geprüft bzw. getauscht oder erneuert
    werden, z. B. Luftfi lter, Ölfi lter, Zündkerzen,
    Keilriemen, Keilrippenriemen, Zahnriemen.
    • Verdeck: Verdeckstoff von Cabrio- oder Faltverdecken.
    • Mobilteile von Freisprecheinrichtungen und
    Telefonanlagen.
    • Serienmäßiges Zubehör: z. B. Wagenheber,
    Feuerlöscher, Warndreieck, Verbandskasten,
    Werkzeugsatz




    :O

  • Hallo Wolf,


    bei mir war's anders rum. Der Händler hat gezickt und wollte über EP abwickeln.


    Wenn Du das Auto im Februar gekauft hast, besteht noch Gewährleistung. EP ist eine freiwillige Leistung (Garantie) und kann durch die Versicherungsbedingungen eingschränkt werden.


    Du kannst natürlich direkt mit EP Kontakt aufnehmen, da Du mit der Vers.-Gesellschaft den Vertrag hast, nicht der Händler.


    Meine Empfehlung an Dich: Gehe zum Anwalt und poche auf Deine Gewährleistung. Später als 6 Monate nach dem Kauf musst Du zwar beweisen, dass der Defekt schon beim Kauf bestand, aber das muss dann halt der Anwalt durchboxen.
    Mit EP würde ich es gleichzeitig mal abchecken, ob wirklich die E-Sitze nicht drin sind (Schwarz auf Weiß zeigen lassen).


    Viel Erfolg!


    holgr


  • Danke für die schnellen Antworten.


    Na dann werde ich mal mit der Versicherung kontakt aufnehmen.


    Bzgl. gewähr hast du natürlich vollkommen recht.
    Nur kann ich nicht beweisen, wann der Fehler aufgetreten ist.
    Da die SH repariert wurde, wurde auch der Felerspeicher gelöscht.
    Zumindest ist nichts abgelegt.


    Ich persönlich distanziere mich jedoch vom Gang zum Anwalt.
    Es geht hier ja nicht um Unsummen... ~400€


    Aus persönlichen Erfahrungen heraus komme ich zum Entschluss, dass ich lieber etwas meinem BMW-Händler "schenke", als das ein Anwalt daran verdient.
    aber das ist ein anderes Thema :trinken:


    @ kutschi: Danke für deine Auflistung :top:

  • Hallo. Ich hatte damals (ob das jetzt noch so ist?) genau den selben Fall. Sitzheizung Fahrersitz, Sitzfläche defekt. Zum Händler, der sagte mir, wenden Sie sich an ihre Euro-Plus-Versicherung, besser wenn sie dort anrufen.
    Gesagt, getan...Zusage kam, Wechsel ging vonstatten.
    Hinterher ärgerte ich mich nur, dass ich die Sitzfläche neu hatte, aber die Lehne etwas abgenutzter aussah.


    Da Ledersportsitze war das auch relativ kostenintensiv, da der Bezug komplett gewechselt wurde. Aussage, ist bei Leder so.
    Unterm Strich.....die Euro-Plus übernahms.


    Hoffe du kommst auch zu einem guten Ende.


    Gruss Andi

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