Royal GT 19 Zoll welche Reifen? und hinten passend?

  • Hallo zusammen, ich habe jetzt schon einiges über Felgen und Reifenkombinationen am E60 gelesen, aber mache mir gerade etwas sorgen um mein Teilegutachten.


    Ich wollte sowohl vorne, als auch hinten 19 Zoll 8,5 mit ET20 fahren. Der Händler schrieb dass da alles passt. Jetzt frage ich mich nur, nach Betrachtung des Teilegutachtens, was ich hinten fahren soll und ob ich Distanzscheiben fahren muss. Im Teilegutachten steht hinter beiden möglichen Reifenkombinationen für den E60 ein Kennzeichen das besagt: "nur auf der Vorderachse" erlaubt. Somit bleibt irgendwie im Teilegutachten kein Wert für die Hinterachse. Muss ich hinten zwangsläufig >8,5 werden?


    Hier das entsprechende Gutachten dazu:
    http://www.reifengo.de/Gutacht…-LK-5x120-NB-72-ET-20.pdf


    Beim Typ 560L steht jeweils diese Ausnahme 57E


    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Ja wenn deine Teilegutachten das erlauben gibt es ja auch kein Problem. 9.5 und 10 sind hinten ja möglich. Der Händler hat aber geschrieben, dass auch 8.5 hinten möglich ist. Das Teilegutachten ist ja maßgebend aber das verstehe ich an einer Stelle eben nicht wirklich. Wäre toll wenn jemand das Fragezeichen beseitigen könnte.

  • Zitat

    Original von neo86
    Ja wenn deine Teilegutachten das erlauben gibt es ja auch kein Problem. 9.5 und 10 sind hinten ja möglich. Der Händler hat aber geschrieben, dass auch 8.5 hinten möglich ist. Das Teilegutachten ist ja maßgebend aber das verstehe ich an einer Stelle eben nicht wirklich. Wäre toll wenn jemand das Fragezeichen beseitigen könnte.


    Kann es sein, dass er davon ausgegangen ist, dass Du einen Touring hast?

  • Ne das schließe ich aus. Jetzt ist echt die Frage, ob ich 2 Felgen wiedergeben sollte oder ob es da eine Möglichkeit gibt.


    Dieser Teil ist einfach schwierig:


    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Vorderachse zulässig. Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des Sonderrades der Vorderachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Hinterachse und muß die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse größer/gleich der des Sonderrades der Hinterachse sein. Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.


    Das "gleich" bedeutet meines Erachtens eine Aufhebung der vorherigen 57E Ausnahme. Sollte also gehen. Habe auch schon gesehen, dass jemand eine Eintragung für genau diese Dimensionen auch an der HA bekommen hat.

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