Spurplatten mit Winterfelgen verwenden?

  • Zitat

    Original von derdirk08
    Habe ich das dann nochmal gemacht und festgestellt das du am Anfang noch der Meinung warst das man nicht zum TÜV muß solange man das Teilegutachten dabei hat !!!


    Stimmt auch, da ich es bis zu deinem Post nicht anders kannte das man ne Eintragung (Berichtigung der Fzg. Papiere) unabhängig von der Abnahme machen kann, da es bei uns immer in einem ist.


    Zitat

    Original von derdirk08
    Du gibst ferner sogar zu das du momentan ohne eingetragen/überprüfte Felgen und Spurverbreiterungen unterwegs bist... also Dein Auto momentan keine Betriebserlaubnis hat und auf öffentlichen Straßen somit überhaupt nicht bewegt werden dürfte :apaul: :apaul: :bad: :angry:


    Stimmt und sogar noch mit anderen Federn :D


    Was mich aber mehr beunruhigt, ist das H&R gesagt hat ich kanns einbauen und mit der Abnahme warten bis ich wieder beim Tüv oder sonstetwas bin...


    Verdammt ich hatte mir eigentlich vorgenommen heute nicht mehr zu schreiben.

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