Nein, beim E60 geht's nur über die Lichthupe. Also ist es im Prinzip auch nur "Coming Home" und nicht "Leaving Home".
Alternativ könntest du dir dieses Modul einbauen.
Nein, beim E60 geht's nur über die Lichthupe. Also ist es im Prinzip auch nur "Coming Home" und nicht "Leaving Home".
Alternativ könntest du dir dieses Modul einbauen.
Hallo,
wenn du 120s eingestellt hast, dann schaltet er das Licht auch nach 120s aus.
Zur Bordsteinfunktion des Außesspiegels gibt es hier einen ausführlichen Thread.
Hallo,
du musst nach jedem Räderwechsel die Reifendruckkontrolle im I-Drive neu initialisieren. Dann kommen auch keine Fehlmeldungen.
PS: Wusste garnicht, dass das der E46 auch schon hatte. Beim E39 wars ja schon als Sonderausstattung zu haben.
Zitat der Bedienungsanleitung 09/05 (beides Serienausstattung):
Automatische Beheizung
Beide Außenspiegel werden bei laufendem Motor
oder eingeschalteter Zündung automatisch
beheizt.
Scheibenwaschdüsen
Die Scheibenwaschdüsen werden bei laufendem
Motor oder eingeschalteter Zündung automatisch
beheizt.
Hallo,
erstmal zum Spritverbrauch: Ich hatte eine E39 Limo 525iA und jetzt einen E61 530iA. Mit beiden verbrauche ich etwa einen Liter unter der Werksangabe für den Stadtverbrauch. Ich fahre verdammt zügig an, rase aber nicht. Berlin ist doch recht groß, da gibt es auch genug unterschiedliche Fahrprofile. Jetzt habe ich 20 km Arbeitsweg. Als ich noch 7 km hatte, verbrauchte der E39 drei Liter über Werksangabe Stadt.
Wie oben schon erwähnt, wird es schwer, mit dem Budget einen guten E60 zu finden. Zumal du schreibst, dass du eine "Liebesbeziehung" eingehen möchtest. Da ist es aus meiner Sicht vernünftiger, einen guten E39 Facelift zu nehmen. Das sind auch verdammt gute Wagen. Und das Zubehör ist auch nicht mehr ganz so teuer. Denn seiner Geliebten spendiert mann doch ab und zu was Schönes zum Anziehen, oder?
ZitatOriginal von jimy
Ok Antwort angenommen.
Die Bordsteinfunktion funktioniert nur bei einem ohne Memorysitze. Und der weiß nicht warum...
Auch ich mit meinen 1,99m passe gut in den Wagen. Es darf nur kein Schiebedach verbaut sein.
Du könntest den Sitz vielleicht mehr "ankippen" damit die Beine vorn besser aufliegen. Das macht auf einer Langstrecke viel aus.
Verbrauchen die Diesel heutzutage doch so wenig.
Das war bestimmt ein Entlüftungsproblem.
Richtig. Zum einen bezog sich lefty mit seinem Zitat auf die Serienausstattung. Und zum anderen implementiert für mich das Wort "Nachrüstsatz" auch eine andere Hardware, sprich andere NSW und nicht die "normalen", sodass das Abbiegelicht nicht einfach über die Software konfiguriert werden kann (jedenfalls nicht original - Carsolution macht's ja vor).
ZitatAlles anzeigenOriginal von Chart
Was Audi da macht ist doch langsam lächerlich.
Erst dieses prollige "ich bin der böse Audi" Tagfahrlicht in der "Baumarkt / Christbaum Ausführung" und jetzt das. Na ja, wird sicherlich welche geben, die diese Kindergarten Spielereien toll finden.
Just my 2 cents.
Ich finde den ganz gut gelungen. Und hier im Forum gibt es ja auch den einen oder anderen User, der seine Innenraum- oder Tachobeleuchtung umgebaut hat. Wenn man da schon serienmäßig die Möglichkeit der Individualisierung hat, warum nicht?
ZitatAlles anzeigenOriginal von lefty_ch
hast du alles gelesen ?
BMW 5er ab Herbst 2007 neu mit variabler Lichtverteilung.
21.08.2007
Pressemeldung
Seit der Markteinführung im Jahr 2003 kann der BMW 5er bereits mit dem
adaptiven Kurvenlicht ausgestattet werden. Ab Herbst 2005 war der
Fernlichtassistent verfügbar, es folgten BMW Night Vision im Frühjahr 2006 und
das Abbiegelicht zur Modell-überarbeitung Anfang 2007. Nun ist auch die variable Lichtverteilung für den BMW 5er erhältlich.
Hab' ich gelesen. Wo steht da, dass das Abbiegelicht in die NSW integriert ist???
Soweit ich das auf der Straße beobachten konnte, haben die X-Modelle diese kombinierten NSW mit Abbiegelicht. Beim E 60/61 habe ich das noch nie gesehen.
Aus dem Flyer geht ja auch nicht hervor, für welche Modelle das sein soll.
GLÜCKWUNSCH!!!
Was es nicht alles gibt. Schön, dass der Fehler so unspektakulär war!
Nein:
ZitatOriginal von cliff91
-> also darfst du, wenn diese werte auf dein auto zustimmen, einen Hänger mit max. 1.240kg zul. Gesamtmasse ziehen.
Genau so ist es. Besser hätte ich es auch nicht erklären können.
Edit hat noch den Gesetzestext gefunden:
FeV
§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
...
Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)
Hallo,
das wurde hier schonmal diskutiert. Vielleicht findest du dort was Hilfreiches.
cu