Beiträge von vuntch

    Zitat

    Original von Martinio
    Hi Volker!


    Kann man wirklich nicht meckern. warst du bei einer NL oder einer freien Werkstatt ??


    Bei einer freien Werkstatt, ist ein Freund von mir, super Service und gute Preise.

    Die Polizei ist leider auch kein Allheilmittel. Ich habe im November meinen E60 morgens um 5 am Flughafen in Köln geparkt. Als ich abends um 10 wieder kam traute ich meinen Augen nicht, da stand doch tatsächlich hinter meinem E60 ein M6 der mit seiner vorderen Stoßstange die hintere Stoßstange meines Autos berührte. Also habe ich die Polizei gerufen, die haben Fotos gemacht, ein Protokoll und eine Anzeige wegen Fahrerflucht erstellt. Am nächsten Morgen habe ich den Halter ausfindig gemacht, es war ein Firmenwagen, habe bei der Firma angerufen und gebeten, den Fahrer ausfindig zu machen. Darafhin hat mich sofort der Anwalt der Firma angerufen, ich habe also ebenfalls meinen Anwalt eingeschaltet. Nach einem halben Jahr hin und her mit der gegnerischen Versicherung hab ich dann von dieser nach Androhung Klage einzureichen endlich meinen Schaden ersetzt bekommen. Und das bei einer Situation, die wirklich eindeutig war. Das Verfahren wegen Fahrerflucht wurde übrigens wegen der geringen Schadenshöhe eingestellt.
    Was lernen wir daraus ? Frech kommt weiter.

    Zitat

    Original von Facelift


    Er ist bei alles Tests das Schlusslicht und teilweise sogar gefährlich.


    Hat sich schon jemand daran verletzt ? Selten so einen Humbug gelesen, ich verwende ihn seit 18 Jahren und hatte noch nie Probleme damit. :bad:


    Um zu eigentlichen Thema zurück zu kommen, RDP kann so ziemlich jedes Smartphone, das TIS läuft ja gar nicht auf dem Handy sondern auf einem Rechner irgendwo.

    Hallo,


    ich habe schon gesucht und keine Antwort auf meine Frage gefunden. Wie ist das beim LCI mit dem Tagfahrlicht bei Halogenscheinwerfern ? Kann man irgendwie einstellen, dass nur die Coronaringe als TFL leuchten und das Abblendlicht nicht leuchtet ?


    danke
    Volker

    Wichtig ist, was im Kaufvertrag steht, ansonsten sind die Chancen eher schlecht vor Gericht, das Gegenteil zu beweisen. Wenn der Händler hier kein Entgegenkommen beweist, hast du wahrscheinlich auch mit einer Klage keinen Erfolg, vor allem, wenn niemand bezeugen kann, dass der Händler diese Eigenschaft ausdrücklich zugesichert hat.


    Grüße
    Volker