Die "Kontrolleinrichtung" ist aber eben nicht nur die Warnlampe ...
Du bist ganz schön hartnäckig, wenn du etwas nicht wahrhaben möchtest, scheint mir.
Spaß - bekomms nicht in den falschen Hals.
Aber warten wir ab, was der TÜV als Antwort schickt.
An sich ist der vollständige Text, den Mikel gepostet hat, ja bereits absolut aussagend und beinhaltet alles wesentliche.
Eine Antwort mit "laut § soundso, Absatz soundso" wird nicht kommen und trotzdem behält die TÜV-Prüfvorgabe ihre Aussagekraft.
Und die besagt =
– Elektrische Leitungen, Sensoren und Aktuatoren äußerlich nicht beschädigt und korrekt verlegt/befestigt
– Vorgeschriebene Warn- und Kontrolleinrichtungen (z. B. ABV-Kontrollleuchten, Fehlermeldungen) vorhanden und funktionsfähig
Und die Verschleißanzeige zählt hier zur Sensorik.
Ich versteh echt die Aufregung nicht ... ist doch alles klar eigentlich.
Man könnte ja auch den Verfasser des "hochbindens/zurückbindens" mal nach der Quelle seiner sicheren Angabe befragen.
Und ob er belegen kann, dass dieses Prozedere rechtsfest ist.
Nicht alles, was ne Tuning-Bude in die Welt setzt, ist dadurch fehlerfrei.