Beiträge von Klutten

    Ohne jetzt auf die tatsächlichen Maße für die Einpresstiefe einzugehen, würde ich den finanziellen Akt nicht stemmen wollen, das lohnt nicht im Ansatz.


    - Du benötigst zwei Sätze Spurplatten (~25mm) für ~200-250€
    - Eine Einzelbegutachtung nach §21 StVZO, weil die Felgen nie für das Auto gedacht waren und es kein Gutachten gibt. ~100€


    Die Gründe und dass es mit solch breiten Spurplatten im Fahrverhalten nicht besser wird, würden mich nur dazu bewegen, die Felgen gegen passende Modelle zu tauschen.

    Einen Sensor würde ich jetzt nicht auf Verdacht kaufen. Die VW-/Audi-Diagnose kann den Sensor lokalisieren, was stumpfes Auslesen bedeutet. Beim A4-Cabrio sind die Sensoren hinten auch unterschiedlich. Die Äußeren sind 90° abgewinkelt, die Inneren gerade. Wenn du Pech hast, kaufst du also nicht nur einen Sensor.

    Bist du kürzlich bei einer Hauptuntursuchung gewesen, oder in einer Werkstatt, die dein Auto über einen Bremsenprüfstand gefahren hat? Da kommt so etwas schon mal vor, wenn die Rollen viel Grip haben.

    Ich habe letzte Woche gerade AEZ Antigua in dieser Größe auf einem Dreier E91 eingetragen. Dort ebenfalls mit Mischbereifung laut Gutachten 225/255 auf derselben Felgenbreite. Auf dem Dreier sah es schon nicht stimmig aus, da wird es auf dem wuchtigen E61 nicht besser. 235er wirken teilweise sehr schmal, der 255er auf gleicher Felge oftmals zu breit.


    Für dich sollte das aber nicht in Frage kommen, da der 235er Reifen laut Gutachten eh nur an der Vorderachse gefahren werden darf. Für die Hinterachse gibt es den nicht mit einem passenden Traglastindex. Wenn du die Felgen haben möchtest, dann wirst du dir vier neue Reifen kaufen müssen, da der 235er nur für die Vorderachse und der 255er gar nicht zulässig ist.

    Eintragungen nach §21 StVZO sind in Hessen ein Stück komplexer als im restlichen Bundesgebiet, da die Aufsichtsbehörde den TÜVs durch gewisse Unregelmäßigkeiten seit einigen Jahren nicht mehr traut und jedes Gutachten nachprüft. Macht die Sache teilweise langwierig und selbst wenn der Sachverständige sein o.K. gibt, kann die Behörde das immer noch verweigern. Im restlichen Bundesgebiet ist das noch einfacher.

    Unter Ausnutzung der Abschläge bei der Tragfähigkeit von Reifen benötigt man bei einem E61 530d mit den Achslasten 1030kg/1300kg (keine Anhängerkupplung!) und einer bbH von 243 km/h mindestens 85Y (86W) an der Vorderachse und 93Y (94W) an der Hinterachse. Diese Daten beinhalten aber noch keine Toleranzen nach EG. Wenn man die noch mit einbezieht liegt man höher und muss außerdem noch beachten, dass es eventuell Vorgaben durch den Reifenhersteller gibt. Das darf sich aber jeder gerne selbst ausrechnen. Empfehlenswert sind sicher 91/93Y oder besser noch 93/96Y.

    Die Frage wird dir sicher nur jemand vom Straßenbauamt beantworten können, denn wie du schon sagst, ist hier die Entfernung des Verkehrsschildes zur Einmündung der Knackpunkt. Generell sind Fahrzeuge aus beruhigten Zonen wartepflichtig und müssen der vorrangigen Straße Vorfahrt gewähren. In deinem Fall kann der Grundgedanke aber auch sein, dass hier bewußt erst später eine Spielstraße zum Wirken kommt, der Kreuzungsbereich aber der normalen Regel "rechts-vor-links" unterliegt.


    Vom Gefühl her würde ich sagen, dass Schilder im Kreuzungsbereich aufgestellt sein müssen, was etwa 5m entspricht. Dies ist ja auch der Bereich, der nicht zum Parken oder Halten genutzt werden darf. Allerdings kann das sicher variieren, wenn dieser Bereich großzügige Abrundungen hat.


    Stell den Herren vom Amt einfach mal die Frage, wie weit der Wirkungsbereich eines Verkehrsschildes gilt, welches (nicht sichtbar) im Kreuzungsbereich aufgestellt ist. Ein Foto wäre dabei sicher sehr hilfreich.

    Zitat

    Original von Neurocil
    Klutten - nimm es nicht zu persönlich.
    Geht ja nur um die Change auf ne neutrale zweite Meinung.
    Merci für deinen Hinweis.


    Noch ne Frage , angenommen TÜV is im Feb fällig aber man fährt im März hin. Bekommt man dann 2.18 oder 3.18 ?


    Ich nehme hier gar nichts persönlich. Mir geht es nur auf die Nerven, wenn (übrigens an vielen Stellen im Forum) Blödsinn oder andere Halbwahrheiten von Leuten gepostet werden, die von der jeweils angesprochenen Sache keine Ahnung haben. Ganz davon ab ist es in einem Forum immer hilfreich, wenn man sowohl den Threadtitel als auch die eingehende Frage präzise stellt. Das erleichtert das Antworten ungemein. ;)


    Wenn du nur eine neutrale Meinung haben möchtest, dann mach es dir doch nicht so schwer. Schilder mir dein Problem und schick mir ein Bild vom Bericht, dann helfe ich gerne weiter. Ist ja nicht so, als wenn du die Prüfer hier im Forum nicht kennen würdest. Mittlerweile sind es ja einige.


    Bezüglich HU-Frist und zugeteiltem Monat:
    Du bekommst immer den Monat, in dem die eigentliche HU durchgeführt wurde.


    HU fällig in 03/16 -> durchgeführt in 03/16 und durchgefallen -> Nachprüfung in 04/16 -> Plakette 03/18
    HU fällig in 03/16 -> durchgeführt in 04/16 -> Plakette 04/18
    HU fällig in 03/16 -> durchgeführt in 05/16 -> Plakette 05/18
    HU fällig in 03/16 -> durchgeführt in 06/16 -> Plakette 06/18 (dafür aber ab dem 3. Monat +20% Netto Aufschlag)

    Wo hast du denn das her? Jede Organisation für sich ist natürlich in der heutigen Zeit zentral vernetzt, aber mehr dann auch nicht. Fährst du zum TÜV Nord, können Dekra, FSP, KÜS, GTÜ und alle anderen nur anhand des Berichtes wissen, wo du schon mal warst. Wer Spaß daran hat, kann ja jede Woche zu einer anderen Organisation fahren. Kostet eben nur wieder volles Entgeld.


    Einzig durch den einheitlichen Mängelkatalog sollten Untersuchungen bei den verschiedenen Organisationen direkt vergleichbar sein.

    Das ist Unsinn! Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Du kannst keine "für sich" genehmigte lichttechnische Einrichtung mit einer technischen Veränderung am Fahrzeug vergleichen.


    Jede lichttechnische Einrichtung muss mit einem E-Prüfzeichen versehen sein und ist daher schon als eigenständiges Teil geprüft. Am Beispiel der Kennzeichenbeleuchtung bedeutet das, dass du diese im Rahmen ihres Verwendungszwecks und ordnungsgemäßen Anbaus einfach so verbauen darfst. Die Details dazu findest du in der ECE-R48, die sämtliche lichttechnische Einrichtungen an allen Fahrzeugen enthält. Du kannst die ominöse "original BMW-Kennzeichenbeleuchtung" auch an einem Mercedes oder Audi verwenden, sofern du sie in die Aussparungen bekommst und der elektrische Anschluss korrekt ist. Nicht anders verhält es sich mit dem Umbau der Hauptscheinwerfer von Halogen auf Xenon. Einbauen -> Randbedingungen beachten (automatische Leuchtweitenregelung / Scheinwerferreinigungsanlage) -> glücklich sein. Eintragung unnötig, da es lediglich ein anderer Rüstzustand des Fahrzeugs ist.


    Anders verhält es sich aber mit Anbauteilen - hier eben Rädern. Der Hersteller bescheinigt in der Typgenehmigung und dem daraus erstellten COC-Papier, welche Räder auf welchem Typ gefahren werden dürfen. Für den E60/E61 ist das in dieser Größe z.B. 8,5Jx19H2 ET18 mit 245/35R19. Jegliche Abweichung in Größe, Einpresstiefe oder Reifenänderung ist eine technische Änderung und muss eingetragen werden. Handelt es sich um eine Zubehör-Felge, so dient dazu ein Teilegutachten, bei original BMW-Felgen muss man etwas mehr beachten.


    Streng genommen ist hier die gewünschte Felge nicht mal von BMW (0005), sondern von der M-GmbH (7909) und damit von (oder für) einen anderen Hersteller genehmigt worden. Die Eintragung muss daher eine Einzelbegutachtung nach §21 StVZO sein, welche in den alten Bundesländern die TÜVs und in den neuen Bundesländern die Dekra erledigt. Die Vorgehensweise mit Festigkeitsnachweis / Traglastgutachten von BMW, Reifenfreigabe und Vergleichsgutachten kannst du im Forum an 100 Stellen nachlesen und variiert je nach Bundesland und Forderung des jeweiligen Sachverständigen.

    Zitat

    Original von wuchtl
    Auch denke ich nicht, dass eine Eintragung notwendig ist, da diese Reifengröße in deiner Fahrzeugfreigabe genannt sein sollte und die Felgen für alle 5er außer mit Allrad freigegeben sind.


    Die Felgen müssen mit den passenden Reifen in jedem Fall per Einzelbegutachtung nach §21 StVZO eingetragen werden, da die Einpresstiefe zum normalen E60/E61 (ET18 bei 8,5") unterschiedlich ist.

    Nimm es mir bitte nicht übel, es ist wirklich nicht böse gemeint, aber was du hier betreibst ist mehr als unsinnig. Niemand hier kann aus der Ferne auch nur den kleinsten zielführenden Hinweis zu deinem Schaden geben.


    Lass deinen Motor von jemanden fachkundigen zerlegen, diagnostizieren und dann reparieren. Alles andere ist sinnfrei.


    Ich hatte ja weiter vorne schon von einem Bekannten mit demselben Geräusch geschrieben. Der gute Mann hat sein Auto vor 2 Wochen wieder bekommen. In Summe hat sicher der Lagerschaden zu einem Turboschaden summiert und am Ende 13.500€ gekostet. Traurig aber so ist das eben. Große Motoren verschlingen leider bei einem Schaden viel Geld.


    Viel Glück für dich weiterhin.