D-Schild und Euro-Kennzeichen
D-Schild bei Verwendung von Euro-Kennzeichen innerhalb der EU entbehrlich
Nach der EG-Verordnung Nr.2411/98 vom 3.11.1998 ist das in den Euro-Kennzeichen integrierte Nationalitätszeichen (auf dem blauen Feld am linken Rand des Kennzeichens) europaweit als Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates anzuerkennen, ohne dass ein zusätzliches Nationalitätszeichen angebracht werden müsste.
Nach Inkrafttreten der EG-Verordnung sind dennoch verhängte Geldbußen wegen Fehlens des D-Schilds rechtswidrig und sollten unter Hinweis auf die vorbezeichnete Verordnung angefochten werden.
Bei Reisen außerhalb der EU ist nach wie vor ein großes „D-Schild“ mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm anzubringen. Von den Nicht-EU-Staaten akzeptiert lediglich die Schweiz das kleine „D“ im Euro-Kennzeichen.
Wer kein Euro-Kennzeichen hat, muß auch in EU-Ländern mit zusätzlichem Nationalitätszeichen fahren. Ansonsten drohen in Ländern wie Italien oder Österreich nach wie vor unverhältnismäßig hohe Geldbußen.
Quelle
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