Beiträge von BiteMe

    Zitat

    Original von digger-cruiser
    Weiss jemand von euch ob Rogatyn, das ist der Getriebe-Guru aus dem E39-Forum, hier auch vertreten ist? :?:


    Zur Not kann man ja aber auch dort mal nachfragen - und hier dann posten! :faq:


    Ja ist er und er macht auch den Service beim E60/61
    Gruß
    Georg

    Zitat

    Schon mal falsch - wenn du bei ZF hinkommst, muss der Wagen erstmal stehen, und ein Geblaese wird aufs Getriebe gerichtet, damit es erstmal abkuehlt..!!!


    Komischer weise ist es hier so, dass je kühler das Öl ist desto mehr / einfacher ist der Tausch durch zu führen. Ideal wäre
    es (laut :) ) wenn der Wagen am Vorabend schon da ist, damit das Getriebe/Öl kalt ist beim Wechsel.
    Offensichtlich ist es so, dass mehr Öl raus kommt, wenn es kalt ist. (Vielleicht weil alles aus den Leitungen zurück in die Wanne läuft?!)


    Warum das so ist, weis ich allerdings auch nicht :?:


    Gruß
    Georg

    Hallo Leute
    Nun war´s bei mir auch so weit. Nachdem ich im Sommer den dauernden Ausfall
    meiner Niveauregulierung mehr oder weniger reparieren konnte, hab ich heute einen neuen
    Kompressor eingebaut. Der Anschluss für den Ansaugschlauch war einiges größer
    als beim original.
    Was aber nicht weiter stört, da ich ohnedies des Ansaugschlauch getauscht habe.
    Beim Tausch des Schlauches, habe ich gesehen, dass dieser ein 2tes mal gebrochen war :rollen:
    Der Tausch des Kompressor an sich ist keine große Sache - wie schon
    gesagt das wichtigste in meinen Augen ist, dass auch gleich der Ansaugschlauch getauscht wird (kostet original bei BMW übrigens rund €60.-- :spinnen: )
    Habe leider in meiner Aufregung vergessen, Bilder zu machen :?:
    Nach dem Austausch (ohne Steuergerät) brauchte der Wagen keine 30 Sek. um auf sein Niveau zu kommen.
    Der Preis des neuen Kompressor ist mit €395.-- inkl. Versand nach AUT auch ok (wenn man bedenkt, dass er bei BMW das doppelte kostet)
    Hoffe, dass ich nun einige Jahre ruhe habe damit. Denke aber, dass ich ein mal im Jahr nach dem verd... Schlauch sehen werde, ob dieser
    noch ok ist oder nicht.
    Meiner Meinung nach ist der der einzige Grund, warum dieser verflixte Kompressor überhaupt kaputt wird.
    Gruß
    Georg

    Hallo und willkommen
    Ich denke mal, dass es sich bei deiner Aufzählung nicht um die vollständige Ausstattung handelt?!
    Über den Preis kann ich nichts sagen, da wir hier in AUT ja leider viel höhere Preise haben.
    Ich finde den Preis nicht zu hoch :?:
    Wegen der Kilometer: habe meinen heuer im Frûhjahr mit 178000km gekauft und bin nun bei knapp 197000km.
    Wenn das Auto immer schön gewartet wurde, sollte es kein Problem geben (rein aus Motorischer Sicht).
    Allerdings würde ich, wenn du ihn kaufst, ein Getriebeservice durchführen lassen - wenn es nicht schon gemacht wurde
    Grüße
    Georg

    Hier mal ein Auszug aus dem WKO Portal:


    Als „Inländer“ werden alle Personen unabhängig von ihrer Nationalität bezeichnet, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.


    Grundsätzlich gilt, dass dieser Personenkreis nur Fahrzeuge in Österreich- also im Inland - verwenden darf, die auch hier zugelassen sind. Wenn Inländer Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen mehr als 1 Monat in Österreich verwenden, riskieren sie Verwaltungs- und Finanzstrafen. Diese Frist kann auf 2 Monate ausgedehnt werden, wenn es gute Gründe gibt, dass binnen eines Monates eine Zulassung des ausländischen Fahrzeuges in Österreich nicht möglich ist.


    Wer als Inländer ein ausländisches Fahrzeug länger als einen Monat in Österreich verwendet, bei dem wird vermutet, dass das Fahrzeug einen dauernden Standort in Österreich hat. Diese Vermutung bewirkt, dass so ein Fahrzeug auch in Österreich zum Verkehr zugelassen werden muss (österreichisches Kennzeichen) und alle nötigen Steuern (Nova, Kfz-Steuer etc.) bezahlt werden müssen. Diese Vermutung gilt bis zum Gegenbeweis, den der von der Behörde beschuldigte Lenker dann führen muss. Oft kann man aber einen solchen Gegenbeweis nicht führen.


    Dennoch ist es in bestimmten Fällen möglich, dass Inländer im Ausland zugelassene Fahrzeuge in Österreich legal verwenden können.


    * Verwendung in Inland weniger als einen Monat lang ab Einbringung ins Inland:


    Ab der Einbringung eines Fahrzeuges mit ausländischer Zulassung ist es auch Inländern erlaubt, bis zu einem Monat dieses Fahrzeug zu verwenden, ohne dass es in Österreich zugelassen werden muss. Das Kraftfahrgesetz stellt in seinem Wortlaut auf die Einbringung ins Inland, nicht auf die Verwendung ab.
    Daher stellt sich die Frage, wie der Fall der regelmäßigen Fahrten ins Ausland zu sehen ist - ob die Einmonatsfrist bei der Rückkehr nach Österreich (neue Einbringung ins Bundesgebiet) immer wieder neu zu laufen beginnt oder ob die Verwendung im Inland nur einmal, binnen eines Monats ab der ersten Einbringung erlaubt ist (wobei Voraussetzung aber in jedem Fall ist, dass das ausländische Kfz nie länger als einen Monat im Inland verbleibt).


    Das Verkehrsministerium und die Finanzbehörden (hier geht es um die Steuerpflicht und die Nova) vertreten die Ansicht, dass mit der regelmäßigen Wiedereinbringung die Einmonatsfrist nicht immer wieder neu zu laufen beginnt. Auch die vorhandene Judikatur der Finanzsenate kommt überwiegend zu dieser Rechtsansicht.
    Der Wortlaut des Gesetzes lässt aber auch die gegenteilige Auslegung zu.


    Bisher gibt es dazu keine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (Stand 4.11.2010), daher ist eine endgültige Klärung noch nicht erfolgt.


    *


    Verwendung in Inland länger als ein Monat ab Einbringung ins Inland:
    Entscheidend dafür ist die Art der Verwendung eines ausländischen Fahrzeuges in Österreich:
    Fahrzeuge haben dann keinen dauernden Standort im Bundesgebiet (daher gilt bei ihnen nicht die Vermutung eines dauernden Standortes in Inland), wenn sie z.B.
    *
    o für Messen oder Ausstellungen ins Inland eingebracht werden
    o überstellt werden und im Inland mehr als 1 Monat verbringen
    o zu Testzwecken (von Journalisten) im Inland verwendet werden


    Sobald mit einem solchen Fahrzeug aber Tätigkeiten vorgenommen werden, die ein „typischer Inländer“ vornimmt (in die Arbeit fahren, Einkaufen fahren etc.), wird die Behörde auf einen dauernden Standort im Inland schließen. Die Verwendung eines derartigen Fahrzeuges länger als einen Monat bewirkt, dass die ausländische Zulassung als aufgehoben gilt (auch wenn nach wie vor ausländische Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sind). Dieses Fahrzeug ist dann nicht mehr zum Verkehr zugelassen, die Pflicht zur Steuerzahlung entsteht.


    Folgen einer illegalen Verwendung ausländischer Fahrzeuge in Österreich


    Wenn sich im Zuge eines Verwaltungsstrafverfahrens herausstellt, dass ein Inländer ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug länger als einen Monat in Österreich betreibt (ohne dass die Voraussetzungen Testfahrt, Journalist vorliegen), hat dies schwerwiegende Folgen.
    Das Fahren eines Fahrzeuges ohne Zulassung ist eines der schwersten Delikte, die das Kraftfahrgesetz kennt (vergleichbar mit dem Lenken eines Fahrzeuges ohne entsprechenden Führerschein).



    Neben einem Verwaltungsstrafverfahren für den Lenker, der gegen die Frist von einem Monat verstößt, hat auch der Lenker und/oder der Halter des Fahrzeuges mit einem Finanzstrafverfahren zu rechnen, da er Kfz-Steuer und Normverbrauchsabgabe (Nova) durch die Nichtzulassung des Fahrzeuges im Inland hinterzogen hat. Auch eine Hinterziehung der Umsatzsteuer ist denkbar. Die Polizei ist verpflichtet, der Finanzbehörde solche Fälle zu melden.



    Die früher bestehende Doppelwohnsitzbescheinigung (für Personen, die sowohl in Österreich als auch im Ausland einen ordentlichen Wohnsitz haben) wurde bereits vor Jahren ersatzlos gestrichen. Damit ist es für Inländer nicht mehr möglich, aus Steuerersparnis¬gründen über längere Zeit ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen zu lenken.


    Auch Angestellte oder Vertreter, die im Inland Tätigkeiten verrichten, bei denen sie ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen zur Verfügung gestellt erhalten, können legal nur ein Monat (in Ausnahmefällen zwei Monate) das ausländische Fahrzeug für ihre Arbeit verwenden.


    Daher muss hier auf das Risiko aufmerksam gemacht werden, wenn ein Inländer längere Zeit hindurch mit einem ausländischen Fahrzeug fährt.



    Wenn es deshalb ein Straf- und Abgabeverfahren gibt und man die Bescheide bis zum Verwaltungsgerichtshof bekämpft, und wenn das Gericht dann zum Ergebnis kommt, dass durch die Wiedereinbringung die Monatsfrist nicht immer wieder neu zu laufen beginnt, sind neben den hinterzogenen Steuern, den Finanz- und Verwaltungsstrafen auch noch Anwaltskosten zu begleichen.



    Verwendung von ausländischen Fahrzeugen durch Personen OHNE Hauptwohnsitz im Inland.



    Hier sieht das Gesetz eine Verwendung von bis zu einem Jahr vor. Hier ist nur wesentlich, dass der Lenker durch einen längeren Aufenthalt in Österreich nicht den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen zeitweilig in Österreich hat. Denn dann wäre ein österreichischer Hauptwohnsitz gegeben, der auch eine Ummeldung des ausländischen Kfz nach Österreich erforderlich macht.


    Gruß
    Georg

    Zudem ist es in Österreich nicht erlaubt, ein Fahrzeug mit nicht Österreichischen Kennzeichen länger als 30 Tage zu betreiben.
    nachzulesen hier


    Nach 30 Tagen verliert das Fahrzeug seine Straßenzulassung und im Falle eines Crashs kann es passieren, dass die Versicherung aus steigt.
    Auch noch eher harmlos. Wenn du einen "neidischen" Nachbarn hast, der dich am Finanzamt anschwärzt ---- dann wird´s teuer :?:


    Überlege dir das gut mit den 3 Monaten --- im Finanzstrafverfahren in Österreich kann es dir passieren, dass du für "nur" Zigarettenschmuggel €30.000.-- und mehr bezahlst :spinnen:
    (weis ich, da es einen Kumpel von mir erwischt hat)
    Gruß
    Georg

    Zitat

    Original von lemonshark
    Kann es sein, dass der Kofferraum des F11 kleiner ist als beim E61? Sieht live zumindest so aus....


    Nein sicher nicht ..... hab´s zwar nicht gemessen, aber ICH habe den Eindruck, dass
    der mindestens gleich wenn nicht sogar größer ist :?:
    Meinen ersten BMW habe ich nur wegen Kofferraumgröße und wegen dem zu öffnenden Fenster an der Heckklappe gekauft.
    Grund = Hund ..... seither schaue ich immer darauf, dass die Hundebox auch wirklich Platz hat. :spinnen: :?:
    Gruß
    Georg

    Habe mir heute den F11 heute mal live angesehen und muss sagen,
    dass der mir schon gefallen würde - na klar wie alles im Leben ist auch dieses Auto Geschmack Sache.
    Könnt ich mir schon vorstellen, dass das ein weiteres Auto des Sohnes meines Vaters werden könnte :?:
    Mir gefällt aber auch der GT seht gut :anbet:


    Grüße
    Georg

    - Gekauft bei einem freien Händler in Ö - zwar nett, aber technisch nix drauf (der hatte nicht mal Ahnung, dass mein Auto CD-Wechsler hat)


    - Service lass ich immer von nem Kumpel hier ums Eck machen - hat Ahnung und kostet nur einen Bruchteil


    - Heute Termin für Getriebeölwechsel beim :) gemacht (BMW Knöbl in Steyr) - super nette Leute da, gute Beratung und man kann auch über den Preis nicht schimpfen :top:
    Habe auch schon viele Teile bei Knöbl gekauft und war rund um zufrieden. Wenn das mit dem GTÖ-Wechsel noch klapp --- uneingeschränkt zu empfehlen.

    Zitat

    Original von BMW-Pabst...........
    Habe meinen Chip jetzt 30.000KM drin und den 3.Turbolader verbaut... Da diese immer nach 10.000KM kaputt gehen. :rollen:
    Bei meinem 530D E39 war es noch viel Schlimmer, da bin ich über 150.000KM mit Chip gefahren und habe in dieser Zeit 12 Turbolader verbraten. Habe mir immer gleich gleich beim Ölwechsel einen neuen Turbolader einbauen lassen... :)
    Und so ein Platinbedampfter Turbolader mit Einbau für 2400Euro ist ja nicht gerade billig! ;) ;) ;) ......
    In diesem Sinne


    MfG


    Boah ey ..... es lebe die Wirtschaft - gut zu hören, dass Ihr das mit den defekten Turbos so cool seht
    Spaß bei Seite hatte in meinem E39 525d auch nen Turboschaden und das ohne Kennfeldoptimierung
    Wenn der Turbo platzt dann platz er eben - auch bei der Chefin ihrem Sharan ist er kaputt gegangen - auch ohne zutun einer Tuningfirma.
    Die Sache ist die .... jeder soll das für sich entscheiden - und es braucht keiner jemanden "verurteilen" wenn er das "Risiko" eines Tunings auf sich nimmt.
    Also hört auf zu streiten, wer ein Tuning will soll das machen und wer nicht soll´s eben lassen :D
    Just my 2Cents :?:

    Habe erst letzten Samstag Ölwechsel + alle Filter und Winterfit machen lassen -
    5W30 von Fuchs - speziell entwickelt für Mercedes, VW und BMW Motoren mit DPF
    Verwundert war ich darüber, dass es im Luftfilterkasten ausgesehen hat wie im Beutel eines Laubsaugers :apaul:
    Denke, dass 5W30 in unseren Breitengraden kein Problem darstellt
    Gruß
    Georg