Beiträge von Seed7

    tja...


    also alleine was in diesem Thread steht, wäre m.E. schriftlicher Beweis genug deinen Schützling zu 10 Tagen allgemeinnütziger Arbeit zu verknacken.

    Aber er hat wohl Glück dass sich kein Staatsanwalt wg so einem Furz nur eine Sekunde Gedanken macht ob das was hier steht auch tatsächlich deinen Sohn betrifft.

    Zitat

    Original von 530xit
    Aber das Problem mit dem Sturz besteht doch auch an der der Vorderachse? Und wie will man das prüfen außer durch die Prüfung bei einem Prüfer? Der Reifendienst prüft das ja nicht wenn er die Karre vermessen hat. Und grade bei Reifenkombis die am Limit liegen ist das ja dann ein Problem.


    Diese Bedenken werden durch die Bauart der E60-Vorderachse bei der Erstellung des Gutachtens berücksichtigt sein, sonst wäre kein ABE mit dementsprechenden Auflagen ausgestellt worden.


    Ich habe die ABE nicht erstellt, da sollte man den TÜV Rheinland fragen...


    Ich gehe aber von Folgendem aus:
    Im Gegensatz zur Hinterachse lässt sich der Sturz an der Vorderachse mit den Serien-Domlagern nur marginal einstellen. Bei 35mm Tieferlegung wird das keine großartige Sturzkorrektur zur Folge haben, zumindest nicht derart, dass die bereits gerpüfte Freigängigkeit in erheblichem Ausmaß gefälscht würde.


    Der Begriff "ausreichende Freigängigkeit" sollte ja bei Abnahme der Räder schon in derart ausgelegt sein, dass nicht nur ein Blatt Papier zwischen Kotflügel und Reifen passt.


    Das handhabt aber jeder Prüfer anders. Der eine ist mit einem Blatt Papier zufrieden, der andere erst mit 10mm...

    Zitat

    Original von 530xit
    Trotzdem muß doch die Freigängigkeit mit dem geänderten Fahrwerk geprüft werden? Wenn ich meinen e61 hinten auf Serien Höhe einfeder, habe ich reichlich Platz. Ist er hinten 30mm tiefer und der Sturz richtig eingestellt, kommt die obere Radkante weiter nach außen, dann paßt es nicht mehr. Da mußte ich dann bördeln.


    Nein,


    diese ABE wie hier gepostet umfasst lediglich die Federn an der Vorderachse aber nicht die Tieferlegung an der Hinterachse durch Absenkung der Luftfeder.


    Für das Tieferlegen der Hinterachse benötigt es eine gesonderte Abnahme. Eine ABE kann nicht für etwas erteilt werden was es nicht gibt - sprich es gibt keine bauteilbedingte Veränderung an der Hinterachse, somit auch keine ABE.
    Es ist und bleibt die serienmäßige Luftfeder, von daher kann es für diese Sache auch keine ABE geben.


    Zitat

    Original von 530xit
    Mein Kenntnisstand ist das die Abe nur dann gilt wenn die Baugruppe ansonsten serienmäßig ist


    Nicht jede ABE = ABE ; so pauschal kann man eine ABE nicht über den Kamm scheren.
    Die Auflagen zur Erfüllung einer gültigen ABE werden im zugehörigen Gutachten festgelegt.


    Man muss schon lesen was in dem jeweiligen Gutachten zur ABE als Auflage gemacht wird.
    In diesem Gutachten wie hier gepostet sind die Auflagen und Abnahmebedingunen klar geregelt = also alles was in diesem Thread fett hervorgehoben wurde ist gültig - sonst nichts.



    Zitat

    Original von RR530
    Also ich habe die Federn zuerst auch nur mit originalen Rädern gefahren. Das war soweit okay, zusammen mit der ABE, die ich im Handschuhfach hatte.
    Bei meinen neuen Rädern stand explizit im Gutachten der Felgen, dass dieses nur in Verbindung mit dem Serienfahrwerk gilt.
    Insofern musste ich dann durch den TÜV (in den neuen Bundesländern macht das nur die Dekra) die neue Fahrwerk-Räder-Kombi abnehmen lassen.


    Was im Gutachten steht muss gemacht werden, insofern war in diesem Fall in der Tat eine Eintragung der Fahrwerk-Räder-Kombi notwendig.


    In Bezug auf die Diskussion hier aber ein völlig anderer Fall.
    Viele Felgenguachten beinhalten eine solche Auflage nicht.

    Zitat

    Original von BMW Driver72


    Verstehe es so , sollte vor dem Feder einbau eine andere Rad/Reifenkombination verbaut vorden sein und diese auch auch vom TÜV, Dekra oder sonst jemand abgenommen worden sein. Und man anschließend die Federn verbaut so sollte die ABE noch ihre Gültigkeit haben.


    so ist es


    Zitat

    Original von BMW Driver72


    Sollte jedoch erst die Feder mit original Bereifung verbaut worden sein, so hat die ABE noch ihre Gültigkeit.
    Wird dann im nach hinein eine andere Rad/Reifenkombination verbaut, erlischt die ABE...


    ebenfalls korrekt


    Zitat

    Original von BMW Driver72
    ...Und dann müssen die Ferdern in kombination mit der nwuwn Rad/Reifenkombination neu geprüft und eingetragen werden


    nein,


    die Federn werden nicht eingetragen, nur die neue Rad/Reifenkombination.
    Die ABE bleibt weiter im Handschuhfach und erlangt durch die Abnahme der Rad/Reifenkombination wieder ihre Gültigkeit.



    Lass dich nicht verwirren, die ABE hat schon seine Gültigkeit. Die Auflagen sind unmissverständlich erfüllt.


    Edit:
    Klutten wurde hier schonmal angesichts eines ähnlichen Threads seiner Weisheit desto trotz eines besseren belehrt...TÜV-Onkel hin oder her, ich komme aus der selben Ecke, von daher frage ich mich bei welcher Prüforg er arbeitet... wir hier jedenfalls stellen eine gültige ABE nicht auf den Prüfstand. Steht uns auch nicht zu, denn das haben andere Kollegen schon erledigt.



    Zitat

    Original von Klutten


    Wenn also wie hier im Thread eine vollkommen andere Rad- / Reifenkombination verbaut und eingetragen ist, kann der Hersteller der Federn schwerlich die Funktion und Freigängigkeit einer Tieferlegung für diese Kombination nachweisen.


    Eben schon !!


    Schonmal was von Diagonalverschränkung gehört bis sich der Dämpfer auf Anschlag einschiebt ?? Ich weiß nicht wie ihr das macht aber wir nennen das Freigängikeitsprüfung von Rad/Reifenkombinationen. Ist also die Rad/Reifenkombination eingetragen worden, so wurde auch die Freigängigkeit bis Anschlag Stoßdämpferkolben geprüft. Die Höhe/Tiefe der Federn spielt somit keine Rolle mehr in Bezug auf die Rad/Reifenkombination, da die Räder in jedem Fall freigängig sind egal wie tief das Auto gelegt wurde ! Tiefer wie die Kolbenstange in den Dämpfer eintaucht geht es ja wohl nicht !


    Auf diese Freigängigkeit beruft sich die Prüforganisation in der ABE durch die Auflage unter Absatz 3 und macht dies zur allgemeinen Gültigkeitsbedingung !

    Zitat

    Original von Klutten
    Eine ABE ist nur so lange gültig, wie sich ein Fahrzeug im Serienzustand befindet. Da du eine andere Rad- / Reifenkombination fährst, musst du die Federn in Kombination eintragen lassen.


    Quatsch,


    erst lesen dann posten :faq: :faq: :faq: :


    Man mag mich wiedermal steinigen unter den Schnäppchenjägern aber ich pers. halte nichts von Hochgeschwindigkeits-Ölservice alla`Massenabfertigung.


    Aufenthaltszeit bei MacOil für Ölservice inkl. Filter-/Dichtungswechsel = 12min oder weniger :gpaul:


    Habt Ihr schonmal bei einem vernünftigen Ölwechsel selbst bei heißem Motor zugeschaut wie lang sich der letzte in der Ölwanne abgesetzte "Kaffesatz" noch aus der Ablassschrauben-Öffnung quält ? (Insebesondere beim Diesel)


    Schon alleine für eine korrekte Ölmessung mittels Messstab sollte man nach abgestelltem warmen Motor mindestens 3 Minuten warten bis das in Umlauf gebrachte Öl wieder in die Wannne abtropft. In dieser Zeit hat aber der Mechaniker bei MacOil schon wieder die Ölschraube eingeschraubt.


    Bei dieser Art von Schnellservice kann man absaugen auch, kommt auf das selbe raus. Der nicht im Öl schwebende Anteil des Drecks bleibt großteils schön in der Wanne zurück. Bei diesen Zeiten ist das gar nicht anders möglich, überlegt mal. :?:
    Der größte Dreck kommt immer zuletzt, da hat MacOil aber den Korken schon wieder eingesteckt...


    Alles Misst in meinen Augen...


    obgleich der hecktische Mechaniker bei BMW es auch nicht anders macht...er hat aber wenigstens 4AW=20 min reine Zeit für die Arbeit, ohne sich auch noch um Büro zu kümmern - immerhin.

    Genau...
    Sorry Leute, schon mal was von Smilies gehört ???? ;) ;) ;)


    Soweit ich weiß ist es hier nicht gestattet über genannte Progs zu diskutieren und wenn man mehr darüber erfahren will gibt es ein gutes Ausweichforum...


    also mal halblang ihr Schlaubis, denn wenn man schon keinen Plan bez. genannter Soft hat, dann Forum wechseln, zB Ma***oo


    Was mich einfach nervt ist, dass manche immer alles auf dem Teller präsentiert haben wollen obwohl sie das ganze notwendige Nachschlagewerk vor sich liegen haben und diese Soft komplett intuitiv zu bedienen ist.


    Was zB LRR betrifft so sagt doch der Eintrag im FS schonmal wort wörtlich was Sache ist, nicht war ??
    Für LRR gibt`s nen guten Prüfplan und ne geführte Justierroutine... wie das geht und was man dazu braucht steht alles komplett in benannter Soft und zwar besser als es hier jemals jemand aus dem Stegreif erklären könnte.


    Und ja, man glaubt es kaum - es gibt dort sogar ne Suchoption...


    also wie wärs wenn man einfach mal einen Begriff eingibt und seine Augen zum lesen benutzt ?! :faq:
    zB LRR, ACC, oder 30g-f (für Fehlercode A559) usw. usw..


    anders wirds beim Freundlichen auch nicht gemacht
    dafür ist die Soft numal da und nur so kommt man der Sache auf die Schliche...


    also etwas runter vom Gas, sollte von meiner Seite nicht so rüber kommen :apaul: :top:

    Wow


    erst McDonalds, dann McCafe und jezt M(a)c Oil :respekt:


    Da gibt`s den Ölwechsel bestimmt auch im Menü ?
    Also inklusive Inspektion und Dessert alla Washup mit Politur für 99.- € ?? Das ganze mit einem kostenlosen Kafee während man den 1-Euro Stundenlöhnern beim Malochen via Überwachungskamera und Bildschirm genau auf die Finger schaun kann. :spinnen:


    Ups, ich vergaß... 99.-€ ist ja viel zu teuer, das ganze gibt`s im KingMenü bei Oil-King für 85,50 € :lol:


    Also nichts wie hin !! Zalando und co machens vor :gpaul:

    ...weiß nicht was ihr alle habt, der Ölwechsel ist verdammt günstig ! Noch dazu für eine BMW-Vertragswerkstatt !


    74,79 zzgl. Steur = 89.- Euro inkl. Arbeit, Filter und 7,7L Longlife-Öl !!


    Da kann nicht mal ATU mit :?:


    Normalerweise nimmt BMW für so einen Ölwechsel 150.- Euro mindestens.

    Wenn wir einen neuen Turbo verbauen machen wir bis auf den Abbau der Ölwanne alles wie es hier steht:


    http://garrettbyhoneywell.com/…-grundlagen/turbo-einbau/


    Bei Motoren mit den alten Ölabscheidern mit Filterpatrone wechseln wir diesen auch noch.


    Wenn man als Werkstatt keine Probleme bekommen möchte sollte man sich an diese Dinge halten, sonst steht der Kunde uU wieder vor der Tür. Dann geht das Gemetzel los mit der Schuldfrage. Am Ende kommt der Gutachter und schaut sich die Rechnung an - der sieht sofort wenn die Herstellerrichtlinien nicht befolgt wurden.


    Garret gibt nicht mal Kulanz oder Gewährleistung wenn man nicht alles befolgt was die zum Einbau vorschreiben.
    Soweit dürfte klar sein, warum sich venünftige Werkstätten an diese Vorschriften halten und warum das dann eben alles seinen Preis hat.

    Zitat

    Original von Bumer e61
    kurz und knapp.
    bei einer nicht gut geladenen batterie schläft unser e6x nicht ein!


    Ich lese hier schon ein weilchen mit aber das wäre mir ebenfalls neu ;)


    Ich habe @ Work schon zig schlechte Batterien am E60 ausgetauscht aber dauerhaft wach blieb da keiner.


    Macht ja auch keinen Sinn wenn das so wäre, entlädt sich die Batterie ja noch zusätzlich. Das Gegenteil soll der Fall sein - das Powermanagement ist dazu da um die Batterie zu schonen und nicht um die Batterie noch gänzlich zu zerstören


    Lustig auf was manche hier kommen :cool: