Beiträge von mellowman

    Bei mir lag es eindeutig an der Samplerate.
    Bitraten, Rohlinge und Sonderzeichen in Dateinamen waren kein Problem, die Samplerate muss 44.1 khz betragen, nicht 48 khz.


    Dies hängt (genau wie die Bitrate) aber nicht vom Laser ab, denn der liest einfach nur die Daten. Die Software decodiert diese gelesenen Daten und macht Probleme mit der Samplerate.

    Ich vermute, das mit dem Kind war nur ein Beispiel, um zu verdeutlichen, dass derartige Mängel nicht alters- und gebrauchsgemäss sind, oder?


    Ich bin der Meinung, wenn es kein grösserer Kratzer ist, ist das doch so. So ein Kratzer ist doch in den meisten Autos dieses Alters. Ich würde mich nicht drüber ärgern, weil der nächste ziemlich zügig dazukommen wird, wenn das Auto am ruhenden Verkehr teilnimmt :)


    Den Ärger ist es jedenfalls nicht wert...

    Zitat

    Original von Wassermann
    naja, mit händler meinte ich ein privaten- autohändler.
    und ob der mir neue scheinwerfer bezahlt !!!


    mhhhh


    Es gibt keinen privaten Autohändler. Entweder einen Privatverkäufer, d.h. einen Privatmann, der sein Auto verkauft. Dann zahlt er, wenn er die Gewährleistung nicht expizit im Kaufvertrag ausgeschlossen hat. Auch wenn er das nicht wusste. Ob das fair ist oder nicht, ist eine andere Frage, gesetzlich gesehen ist es so.


    Ein Händler, d.h. jemand der gewerblich Autos verkauft, ob BMW Händler oder Fritz Müller Automobile um die Ecke, kann die Gewährleistung wenn er an einen Privaten verkauft, auf keinen wie auch immer gearteten Fall ausschliessen. Er zahlt. Auch hier ist anzunehmen, dass ein Scheinwerfer nicht plötzlich einen Tag nach Kauf undicht wird und voll läuft. Eine Einschränkung wäre, dass der altersgemässe Zustand des Fahrzeugs gewertet wird, d.h. wenn ein Auto 20 Jahre alt ist und 200000km runter hat, müsste man den Einzelfall mit den Scheinwerfern genau prüfen.

    Zitat

    Original von MT530d
    Hallo,
    das stimmt ja mit den 6 Monaten, aber die Garantie beginnt mit Kauf des Autos. Du als Kunde kannst die Garantie "NICHT" erwerben, nur der Händler! Er ist damit der direkte Abwickler im Schadensfall. Schau in die Garantiebedingungen und du wirst sehen, du musst einen Selbstbehalt durch die Laufleistung tragen. Ab 100Tkm ist dies nun mal so. Soll der Händler nach einen Tag, z.B. den Motor bei Motorschade aus eigener Tasche bezahlen wenn er kaputt geht? Glaube mal nicht, dass er da die Garantie nicht in Anspruch nimmt. Ruf bei der Garantiegesellschaft an und die werden, sofern sie wollen, dir Auskunft geben. Wie heißt die Gesellschaft?
    MfG
    Mike


    1. Also hier in der Schweiz hatte ich eine Police, auf der ich als Versicherungsnehmer drauf stand.
    2. Der Händler ist der Abwickler, das stimmt, aber vermutlich nur, dass die Reparaturen auch bei BMW durchgeführt werden. Das ist ja schliesslich Sinn und Zweck der Übung
    3. Der Selbstbehalt steht in den Bedingungen, ja. Aber: Solange eine gesetzliche Gewährleistung besteht, die eindeutig den Händler in die Pflicht nimmt (und das tut sie während der ersten 6 Monate), können die Bedingungen nicht zu des Käufers Nachteil ausgelegt werden. Also bin ich zu keinem Selbstbehalt verpflichtet. Vermutlich bin ich nichtmal verpflichtet, die E+ in Anspruch zu nehmen.
    4. Den Motorschaden zahlt in Deinem Beispiel tatsächlich der Händler. Bei einem Motorschaden ist ja davon auszugehen, dass er nicht plötzlich auftritt, sondern vorher schon ein Vorschaden in irgendeiner Form da war. In den ersten 6 Monaten nach Kauf müsste der Verkäufer das Gegenteil beweisen. Solange er das nicht eindeutig kann, zahlt er...


    Wieso fällt die E+ weg?
    Davon abgesehen ist der Fall absolut klar:
    Die gesetzliche Gewähreistung gilt immer. Der Händler kann nie und nimmer den Nachweis antreten, dass der Scheinwerfer nicht schon vorher undicht war. Er zahlt eindeutig.

    Zitat

    Original von MT530d
    Der Händler sichert sich ja auch mit der Garantie ab. Er wickelt den Schaden über diese ab und der Kunde zahlt. Er hat nun mal die Möglichkeit. Schau mal in deine Garantiebedingungen rein, da steht einiges, was für dich bindend ist und somit kann der Händler selbst entscheiden. Er reicht den Antrag ein und nicht du. Du bist nur "Kunde, Bittsteller".
    Gruß
    M.T.


    1. Wenn ich eine E+ Versicherung habe, bin ich Vertragspartner und habe gewisse Rechte, mit dem Händler hat das prinzipiell mal nichts zu tun, das ist nur das Procedere...
    2. Die Bedingungen gelten vor allem nach Ablauf der ersten 6 Monate, davor gilt die gesetzliche GewährleistungsPFLICHT, und die steht absolut über allem, vor allem über irgendwelchen Garantieversicherungen. Sonst könnte man ja eine Dummy-Versicherung abschliessen, die alles ausschliesst...

    Nein, nein, nein...
    Der Händler schliesst zwar eine Versicherung ab, die schützt ihn aber nicht vor der gesetzlichen Gewährleistung, die er, vorrausgesetzt er verkauft an privat, auf KEINEN Fall ausschliessen oder reduzieren kann. Wenn er eine Versicherung abschliesst, ist er z.B. trotzdem für alle Fälle dran, die die Versicherung ausschliesst.
    Ist ja auch logisch: Der Kunde zahlt für eine Versicherung (natürlich ist die im Kaufpreis kalkuliert) und hat dafür weniger Leistung und einen Selbstbehalt? Geht gar nicht...
    Also: Die 40€ zahlt der Händler.


    Und: Ich finde es ansolut angebracht, wegen den 40€ eine Diskussion anzufangen, nämlich deshalb, weil es eine Frechheit ist. Ich diskutiere auch wegen der obligatorischen 2,50 für das Scheibenwaschwasser, wenn ich es erst von dem Werkstattbesuch aufgefüllt habe. Weil ich mich ungern verscheissern lasse. Ums Geld gehts nicht, wenn nämlich alles OK ist, gibt es ein mehrfaches an Trinkgeld.


    Wenn man es ganz genau nimmt, macht der Händler ja auch noch Gewinn, wenn er über die E+ abrechnet, schliesslich hat er einen Reparaturauftrag, den irgendjemand ihm bezahlt...

    Ich sehe das völlig anders.
    Das fällt eindeutig unter die gesetzliche Gewährleistung, der Sensor hätte ja schon teilweise beschädigt sein können bzw. der Ausfall ist nur die Folge eines Schadens. Sonst sind ja die meisten Fälle nicht wirklich gedeckt.


    Der Händler nimmt natürlich gerne die E+ in Anspruch, aber dann muss er den Selbstbehalt selbst zahlen...


    Siehe auch
    http://www.e60-forum.de/thread.php?threadid=2351&sid=

    Die Idee prinzipiell finde ich auch gut, allerdings bin ich nicht sicher, ob nicht die Informationen etwas allgemeiner gehalten werden sollten.
    Vermutlich kommt es eher selten vor, dass genau die gleichen Leistungen von anderen genauso noch einmal bezogen werden (ausser vielleicht Inspektion etc)


    Ein Schema ist eine sehr gute Idee, allgemeinere Informationen wären z.B.:
    - Kostenvoranschlag/Service Ticket ja / ja nach Aufforderung / nein
    - Direktannahme ja / ja nach Aufforderung / nein
    - Aweichung Rechnungsbetrag/KV in %
    - Zusätzliche Arbeiten mit Rücksprache /ohne Rücksaprache
    - falsche Rechnungspositionen (Wichwasser....)
    - Kosten/AW
    - Ersatzwagen (Kosten)


    Das wären einigermassen harte und damit vergleichbare "Messpunkte".