Nein, nein, nein...
Der Händler schliesst zwar eine Versicherung ab, die schützt ihn aber nicht vor der gesetzlichen Gewährleistung, die er, vorrausgesetzt er verkauft an privat, auf KEINEN Fall ausschliessen oder reduzieren kann. Wenn er eine Versicherung abschliesst, ist er z.B. trotzdem für alle Fälle dran, die die Versicherung ausschliesst.
Ist ja auch logisch: Der Kunde zahlt für eine Versicherung (natürlich ist die im Kaufpreis kalkuliert) und hat dafür weniger Leistung und einen Selbstbehalt? Geht gar nicht...
Also: Die 40€ zahlt der Händler.
Und: Ich finde es ansolut angebracht, wegen den 40€ eine Diskussion anzufangen, nämlich deshalb, weil es eine Frechheit ist. Ich diskutiere auch wegen der obligatorischen 2,50 für das Scheibenwaschwasser, wenn ich es erst von dem Werkstattbesuch aufgefüllt habe. Weil ich mich ungern verscheissern lasse. Ums Geld gehts nicht, wenn nämlich alles OK ist, gibt es ein mehrfaches an Trinkgeld.
Wenn man es ganz genau nimmt, macht der Händler ja auch noch Gewinn, wenn er über die E+ abrechnet, schliesslich hat er einen Reparaturauftrag, den irgendjemand ihm bezahlt...