D2 Racing Big brake kit 4/6/8 Kolben - BMW 5er E60

  • Hallo Community,


    spiele immer wieder mit dem Gedanken einer schönen großen Bremsanlage.


    Die Originale bei meinem 525d LCI tut ihren Dienst, aber optisch ist natürlich so eine D2 Bremsanlage schon sehr schmackhaft.


    Hat von euch schon einer Erfahrung was das Thema Ümrüstung einer solchen Bremsanlage angeht, z.b. auch K Sport etc ?


    Was kommt sonst noch an Veränderungen on Top, was so rein spekulativ erst gar nicht auffällt ? Codierungen... nur noch mindestens 19 Zoll etc... ?


    Grüße aus Ingolstadt :)

  • Ich kann nur die offensichtlichen Sachen dazu sagen:

    Antworten muss einer der wirklich Ahnung von Autos hat.

    mindestens 19 Zoll etc?

    Laut Beschreibung:

    Folgende Felgengrößen werden bei entsprechender Bremse empfohlen:

    286mm -> min. 15"

    304mm -> min. 16"

    330mm -> min. 17"

    356mm -> min. 18"

    380mm -> min. 19"

    400mm -> min. 20"

    421mm -> min. 21"


    Es gibt unterschiedliche Bremsanlagen von D2 Racing Brake für den E60:

    Vorne:

    356x32mm 380x32mm 400x36mm 421x36mm

    Hinten:

    330x32mm 356x32mm 380x32mm 400x36mm


    Ich würde mich bei den Größen am E60 M5 orientieren.


    Bremsen - Fahrwerk - BMW 5er E60 - M5 Limousine (NB91) - BMW Ersatzteile - leebmann24.de

    Dort ist folgendes Verbaut.

    Vorne:

    374x36mm

    Hinten:

    370x24mm

    https://www.motor-talk.de/forum/e60-serienbremse-auf-e60-m5-bremsanlage-umruesten-t6300248.html

    Hat das Gutachten


    "Für die Verwendung im Geltungsbereich der StVZO ist die technische Abnahme (gemäß §21 StVZO) in unserem Haus zwingend erforderlich! Wir haben uns entschlossen diesen Service in unser Angebot aufzunehmen, um Ihnen in einer Zeit der ständig wachsenden Verunsicherung bezüglich erfolgreicher Eintragungen ohne TÜV-Teilegutachten eine entspannte Abnahme hier vor Ort zu ermöglichen. Voraussetzung ist eine einwandfreie Montage der Bremsanlage und ein TÜV-konformer Zustand des restlichen Fahrzeugs. Anfallende Kosten werden nicht übernommen"


    Das Teil hat auch eine Einbauanleitung.

    http://www.k-sport-germany.com/uploads/pics/Einbauanleitung-Bremssystem.pdf

    Codierungen

    Dein BMW hat einen Verschleißsensor Bremsbeläge.

    Ob dort das hochbinden der Leitung wie in der Anleitung funktioniert k.A.

    Beim E6x ist ein Zweistufenkontakt verbaut.
    Wenn der neu eingebaut ist wird wenig bis nichts runtergezählt, wenn die erste Stufe angeschliffen ist wird wird in tausender Schritten runtergezählt und wenn die 2te Stufe angeschliffen wird zählt er in hunderter Schritten runter und die Lampe geht an.

    Adamo

    Verschleißanzeige.PNG

    ɟdoʞ ɹǝqü sǝllɐ ʇsı ɹǝıɥ˙˙˙uǝılɐɹʇsnɐ uı ǝpɐɹǝƃ uıq ˙ʇɥɔıu ɥɔıp ɥǝʇsɹǝʌ

  • Grob betrachtet, wäre das "hochbinden der Verschleißsensoren" (und damit außer Funktion setzen) schon eine Manipulation der Bremsanlage und damit nicht TÜV-Konform.

    Die Verschleißanzeigen sind, wenn das Fahrzeug original damit ausgerüstet, Fahrzeuggrundbestandteil.

    Ist, als wolle man beim E6x Airbags austragen, weil man auf eine andere Innenausstattung/Lenkrad umrüstet.

    Bei solchen "Hinweisen" wäre ich recht vorsichtig, denen zu folgen. :/

    Gibts mal nen Crash, baut der gegnerische Gutachter nachm Entdecken solcher Kabelbinder-Konstruktionen schnell eine Mitschuld, selbst wenn keine vorhanden ist.

  • Gute Frage.

    Ich habe eine baugleiche D2 Bremse an einem meiner leichtgewichtigen Hondas dran. Damit von 282x24 Einkolben auf 330x32 8-Kolben bei 1300 kilo Leermasse. Bremst sich vorzüglich und absolut standfest auch auf Rundkurs. Nur wenn diese Ankereisen bereits nach 15tkm Straße (!) runtergefahren sind und dann Ersatz um die 800 € kostet, bekomme ich Schluckauf. Hoffentlich haben andere Leute andere Erfahrungen und ich einfach nur Pech damit gehabt.

  • Das ist eben so, weil bei den Tuningteilen keine Standardscheiben und Teile verwendet werden. Ist bei den Sandtler Dingern usw genau so. Ist halt deren Spezialzeug und dann musst du dort die Teile kaufen.

    Ich habe auf dem bald wieder WE Auto eine 4K Brembo drauf, die BMW serienmässig an anderen Modellen verbaut. Alle Teile sind StandardTeile im humanen BMW Preisgefüge und auch gut im Zubehör zu bekommen.

  • Genau so hab ich das bei meinem früheren Honda gehabt. Große Bremse 300x28 mit Zweikolbensattel vom Topmodell, TÜV-Segen drauf und das Ding steht und hält. Die bin ich 60-70 tkm wirklich straff gefahren und da waren noch 50% Belagdicke übrig. Scheibenverschleiß nicht der Rede wert. Es gibt nichts günstigeres als größere Serienteile. Dieser ganze Tuningkram ist was für die Optik oder für Leute, die regelmäßig über den Ring jagen müssen.

    Sandtler ist bei mir durch. Deren "auf Tuningteile gibt es keine Gewährleistung" habe ich mal anwaltlich klären müssen.

  • Grob betrachtet, wäre das "hochbinden der Verschleißsensoren" (und damit außer Funktion setzen) schon eine Manipulation der Bremsanlage und damit nicht TÜV-Konform.

    Die Verschleißanzeigen sind, wenn das Fahrzeug original damit ausgerüstet, Fahrzeuggrundbestandteil.

    Ist, als wolle man beim E6x Airbags austragen, weil man auf eine andere Innenausstattung/Lenkrad umrüstet.

    Bei solchen "Hinweisen" wäre ich recht vorsichtig, denen zu folgen. :/

    Gibts mal nen Crash, baut der gegnerische Gutachter nachm Entdecken solcher Kabelbinder-Konstruktionen schnell eine Mitschuld, selbst wenn keine vorhanden ist.

    Hallo,


    was bedeutet „grob betrachtet“?


    Für mich ist nur relevant, ob es hier eine Vorschrift gibt, welche dies tatsächlich einfordert. 15 Minuten googeln hat mir keine neuen Erkenntnisse gebracht, als das ich keine Vorgabe dazu finden konnte.


    Was soll daran eine Manipulation darstellen? Für mich ist es eine reine Komfort-Funktion, welche den regelmäßigen Blick und für den Laien eine sehr wichtige Hilfe - außerhalb der Servicetermine - darstellt. Nicht mehr und nicht weniger. Der Sensor (wie wir wissen, ist es eigentlich keiner, sondern nur ein Schleifkontakt) überprüft weder die dicke/Stärke der Bremsscheibe noch die Qualität/Verglasung der Beläge, sondern nur die Stärke (die natürlich insbesondere relevant ist).


    Bitte zum Thema Crash ebenso einen belastbaren Link einstellen. Mutmaßen, was irgendwer irgendwann sagt kann man natürlich immer und damit die Zukunftsängste beim Leser entsprechend nutzen/ansprechen. Wie soll bei gutem Bremsbelag, fehlender Überwachung dessen und ggf ohne Bezug zum Unfall eine Mitschuld konstruiert werden?


    Beim e6x Airbag kann man zumindest hinten die Airbags austragen/entfernen lassen. Sind nicht bei allen e6x vorhanden und zur Erreichung der Vorgaben augenscheinlich nicht notwendig gewesen, sonst hätte BMW diese direkt einbauen müssen.

  • Komischerweise fällst du aber bei der HU durch, wenn ein defekter Sensor die Bremse als verschlissen anzeigt. Dem Prüfer ist es wurscht, daß da vor kurzem erst die Eisen erneuert wurden. Da zählt weder der Zustand noch der Prüfstandslauf. Muß man nicht verstehen.

  • Komischerweise fällst du aber bei der HU durch, wenn ein defekter Sensor die Bremse als verschlissen anzeigt. Dem Prüfer ist es wurscht, daß da vor kurzem erst die Eisen erneuert wurden. Da zählt weder der Zustand noch der Prüfstandslauf. Muß man nicht verstehen.

    Kfz Hauptuntersuchung.PNG

    Nicht komischerweise sondern nach Norm und Gesetz.

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    strassenverkehrs-zulassungs-ordnung_stvzo.pdf

    Und unter der Richtlinie für die Prüfung der Bremsanlagen von Fahrzeugen bei Hauptuntersuchungen (HU) nach § 29 StVZO (HU-Bremsenrichtlinie).

    HU-Bremsenrichtlinie_ Richtlinie für die Prüfung der Bremsanlage von Fahrzeugen bei Hauptuntersuchungen nach Gesetz 29 StVZO .pdf

    4.1 Allgemeine Forderungen

    "Alle Teile (einschließlich Warneinrichtungen) müssen sich in einem funktionssicheren Zustand befinden und dürfen keine Schäden oder unzulässige Reparaturen/ Veränderungen/Verschleißerscheinungen aufweisen."

    4.2 Besondere Forderungen

    "Vorgeschriebene Warn- und Kontrolleinrichtungen (z.B. ABV-Kontrollleuchten, Fehlermeldungen) vorhanden und funktionsfähig"

    "Für die Verwendung im Geltungsbereich der StVZO ist die technische Abnahme (gemäß §21 StVZO) in unserem Haus zwingend erforderlich! Wir haben uns entschlossen diesen Service in unser Angebot aufzunehmen, um Ihnen in einer Zeit der ständig wachsenden Verunsicherung bezüglich erfolgreicher Eintragungen ohne TÜV-Teilegutachten eine entspannte Abnahme hier vor Ort zu ermöglichen. Voraussetzung ist eine einwandfreie Montage der Bremsanlage und ein TÜV-konformer Zustand des restlichen Fahrzeugs. Anfallende Kosten werden nicht übernommen"

    Deswegen ist eine Einzellabnahme vorraussetzung nach dem umrüsten auf diese Bremsen.

  • Halt ich mich mal bedeckt mit meinem "Halbwissen". :coffee:

    Danke für die Ausführlichkeit, Mikel.

    4.1 und 4.2 sind eben doch nicht irrelevant und "hochgebunden" zählt eben wohl doch zu den "unzulässigen Veränderungen".

    4.2 rundet das ganze dann ab.

    Ob das jetzt damit besprochen ist oder gibts gar noch Zweifel?

  • Offiziell muss das, was dran ist, auch funktionieren. Die Kontrolle schweigt, solange der Sensor gesteckt ist, wo der dann hängt, weiss das Auto nicht und ganz ehrlich, ich habs noch nicht erlebt, dass ein Prüfer den Sensor gecheckt hat. 🙆‍♂️

  • 4.1 kann der TÜV nicht kontrollieren, wenn der Kram rauscodiert oder hart mittels Drahtbrücke im KI stillgelegt wurde.

    Und wie will er denn 4.2 speziell beim Warnkontakt prüfen?

    Das beschränkt sich auf die Sichtprüfung. Alles da, alles dran, Warnlampe aus. Sonst EM.

  • Halt ich mich mal bedeckt mit meinem "Halbwissen". :coffee:

    Danke für die Ausführlichkeit, Mikel.

    4.1 und 4.2 sind eben doch nicht irrelevant und "hochgebunden" zählt eben wohl doch zu den "unzulässigen Veränderungen".

    4.2 rundet das ganze dann ab.

    Ob das jetzt damit besprochen ist oder gibts gar noch Zweifel?


    Nabend,


    ja, es gibt weiterhin Zweifel und ist mit dem vielen Text von Mikel nicht getan. Nebelkerze würde ich dazu sagen, ohne ihn persönlich angreifen oder beleidigen zu wollen.


    Zu 4.1 ist die Abgrenzung des ersten Satz (von Mikel hier nicht reinkopiert/dargestellt) zu beachten, welcher den danach folgenden Satz (hier von Mikel reinkopiert) einschränkt: „… umfasst die sicherheitsrelevanten Teile der Bremsanlage…“ Es fehlt hier weiterhin der Nachweis, dass der Kontakt dazu zählt bzw. zuzuordnen ist.


    Zu 4.2 insbesondere wegen „Vorgeschriebene Warn- und Kontrolleinrichtungen“. Hier fehlt mir weiterhin der Nachweis, dass die Deaktivierung des Schleifkontakts darunter zu definieren ist. Ich gebe auch zu bedenken, dass unter einer Warneinrichtung etwas anderes zu verstehen ist: https://www.kreuzwortraetsellexikon.de/hilfe/warneinrichtung (als hier glaube ich gerade angenommen wird). Kontrolleinrichtungen sollten natürlich fehlerfrei sein, wenn da was leuchtet, muss man ja schon von Problemen ausgehen und ein Prüfer wird genötigt (evtl unter persönlicher Risikoeinschätzung) dies zu beurteilen.


    Außerdem sollte man weiter unten ab Tz. 6ff schauen, dort sind im einzelnen die Prüfpflicht sowie Zusatzprüfungen aufgeführt und keine Kontakte/Leitungen zur Überwachung der Bremsbeläge benannt.


    Abschließend fehlt weiterhin der Nachweis hinsichtlich der Aussage zur Wertung eines (Unfall-)Gutachters.

  • Die Nebelkerze hat einfach mal die Institution gefragt.

    Sollen die sich Äußern.

    E-Mail Tüv.PNG

    ɟdoʞ ɹǝqü sǝllɐ ʇsı ɹǝıɥ˙˙˙uǝılɐɹʇsnɐ uı ǝpɐɹǝƃ uıq ˙ʇɥɔıu ɥɔıp ɥǝʇsɹǝʌ

  • Moin,


    nur zur Klarstellung: Ich habe Dich nicht als Nebelkerze bezeichnet, würde das auch nie machen und es wie abgegrenzt auf den Inhalt des Posts bezogen.


    Ansonsten: Bin ich auf die Antwort gespannt.

    Hoffe keine Meinung des TÜVs, sondern - sofern vorhanden - eine rechtliche Grundlage genannt zu bekommen.

  • Ich hab nochmals über deine Antwort nachgedacht.

    Folgende Punkte stören mich bei deiner Antwort.

    Zu 4.1 ist die Abgrenzung des ersten Satz (von Mikel hier nicht reinkopiert/dargestellt) zu beachten, welcher den danach folgenden Satz (hier von Mikel reinkopiert) einschränkt: „… umfasst die sicherheitsrelevanten Teile der Bremsanlage…“ Es fehlt hier weiterhin der Nachweis, dass der Kontakt dazu zählt bzw. zuzuordnen ist.

    Hier der Komplette Absatz:

    4.1 Allgemeine Forderungen
    Die Überprüfung auf Zustand und Ausführung umfasst die sicherheitsrelevanten Teile von Bremsanlagen, die
    ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen und ohne wesentliche Demontagen zugänglich sind. Alle Teile (einschließ-
    lich Warneinrichtungen) müssen sich in einem funktionssicheren Zustand befinden und dürfen keine Schäden
    oder unzulässige Reparaturen/Veränderungen/Verschleißerscheinungen aufweisen.
    4.2 Besondere Forderungen
    – Vorgaben (System- und Prüfdaten sowie Prüfhinweise) eingehalten
    – Rohr- und Schlauchleitungen äußerlich nicht beschädigt, nicht übermäßig korrodiert oder gealtert, kor-
    rekt verlegt und befestigt
    – Seile und Seilzüge einwandfrei geführt und leichtgängig, nicht übermäßig korrodiert oder aufgespleißt,
    fester Sitz und ausreichende Anzahl der Seilklemmen, Umlenkungen stabil und leichtgängig
    Elektrische Leitungen, Sensoren und Aktuatoren äußerlich nicht beschädigt und korrekt verlegt/befestigt
    – Vorgeschriebene Warn- und Kontrolleinrichtungen (z. B. ABV-Kontrollleuchten, Fehlermeldungen) vor-
    handen und funktionsfähig
    – Bremsgeräte äußerlich ohne Schäden und nicht übermäßig korrodiert

    – Betätigungseinrichtungen leichtgängig und nicht ausgeschlagen
    – Gestänge nicht reparaturgeschweißt, nicht beschädigt, leichtgängig
    – Gelenke sachgemäß gesichert, leichtgängig, nicht ausgeschlagen
    – Kupplungsköpfe nicht beschädigt, richtig montiert und gekennzeichnet
    – Staubmanschetten richtig befestigt, nicht beschädigt, Geräte sachgemäß eingebaut und befestigt
    – Vorratsbehälter für Bremsflüssigkeit ausreichend gefüllt, äußerlich nicht beschädigt
    – Energiespeicher (Druckluftbehälter, Hydraulikspeicher) nicht übermäßig korrodiert, ordnungsgemäße
    Befestigung, Kennzeichnung vorhanden, Möglichkeit der Entwässerung gegeben
    – Zustand der Radbremsen in Ordnung (z. B. Lüftspiel, Pedalweg, Bremszylinderhub, Bremsbeläge, -
    scheiben, -trommeln)
    – ALB-Schild, EBS-Systemschild vorhanden und vollständig ausgefüllt (sofern vorgeschrieben); ALB-Reg-
    ler nicht beschädigt, richtig montiert
    – Prüfanschlüsse vorhanden und funktionsfähig
    – besondere Einrichtungen, wie Rückfahrsperre, Abreißseil, Gestängesteller usw. funktionssicher
    – Spannschlösser und Nachstelleinrichtungen funktionssicher

    Warneinrichtung etwas anderes zu verstehen ist: https://www.kreuzwortraetsellexikon.de/hilfe/warneinrichtung

    Finde ich Super das du Kreuzworträtsel in deiner Freizeit lösen tust aber deine Quelle gibt nur andere Wörter/Synonyme mit Silbenanzahl für

    Kreuzworträtsel am Morgen beim Lesen der Zeitung an.

    Warneinrichtung Kreuzworträtsel.PNG


    Außerdem steht bei dieser "Quelle" Lichtsignal drin und selbst deine "Quelle" sagt Aufleuchtendes Warnzeichen

    Warneinrichtung Kreuzworträtsel Lichtsignal.PNG

    Warn- und Kontrolleinrichtungen

    Da steht dick und Fett Warn und Kontrolleinrichtung


    "Die elektronische Verschleißanzeige besteht in der einfachen Version aus einem Verschleißanzeiger im
    Bremsbelag, einem Schaltkreis und einer Warnanzeige im Armaturenbrett."

    Hella .PNG

    Bremsverschleissanzeige-Erklaert-8911.pdf

    Zurück zur Fahrschule Angelo.PNG

    ɟdoʞ ɹǝqü sǝllɐ ʇsı ɹǝıɥ˙˙˙uǝılɐɹʇsnɐ uı ǝpɐɹǝƃ uıq ˙ʇɥɔıu ɥɔıp ɥǝʇsɹǝʌ

  • Danke für den vervollständigen Text.


    Nein, ich löse keine Kreuzworträtsel.


    Zur Kontrolleinrichtung teile ich doch Deine Meinung und zitiere mich selbst:


    „Kontrolleinrichtungen sollten natürlich fehlerfrei sein, wenn da was leuchtet, muss man ja schon von Problemen ausgehen und ein Prüfer wird genötigt (evtl unter persönlicher Risikoeinschätzung) dies zu beurteilen.“

  • Die "Kontrolleinrichtung" ist aber eben nicht nur die Warnlampe ...

    Du bist ganz schön hartnäckig, wenn du etwas nicht wahrhaben möchtest, scheint mir. ;) Spaß - bekomms nicht in den falschen Hals.

    Aber warten wir ab, was der TÜV als Antwort schickt.

    An sich ist der vollständige Text, den Mikel gepostet hat, ja bereits absolut aussagend und beinhaltet alles wesentliche.

    Eine Antwort mit "laut § soundso, Absatz soundso" wird nicht kommen und trotzdem behält die TÜV-Prüfvorgabe ihre Aussagekraft.

    Und die besagt =

    – Elektrische Leitungen, Sensoren und Aktuatoren äußerlich nicht beschädigt und korrekt verlegt/befestigt
    – Vorgeschriebene Warn- und Kontrolleinrichtungen (z. B. ABV-Kontrollleuchten, Fehlermeldungen) vorhanden und funktionsfähig


    Und die Verschleißanzeige zählt hier zur Sensorik.


    Ich versteh echt die Aufregung nicht ... ist doch alles klar eigentlich.


    Man könnte ja auch den Verfasser des "hochbindens/zurückbindens" mal nach der Quelle seiner sicheren Angabe befragen.


    17990-verschlei%C3%9Fanzeige-png

    Und ob er belegen kann, dass dieses Prozedere rechtsfest ist.

    Nicht alles, was ne Tuning-Bude in die Welt setzt, ist dadurch fehlerfrei.

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