Geschwindigkeitsindex Ganzjahresreifen, brauche Rat.

  • Hallo und ein frohes Neues an Alle,

    Brauche Rat und Anregungen zum folgenden Problem:

    Meine Ganzjahresreifen- 225/50R17 98V, waren schon beim Kauf auf dem Auto montiert- sind nicht mehr die besten und sollten ersetzt werden. Damit es auch die richtigen sind, habe ich zur Sicherheit in den Fahrzeugschein geschaut und erstmal Schreck bekommen; im Fahrzeugschein steht ....94Y, d.h. Reifen mit Geschwindigkeitsindex bis 300km/h. Was nun? Mein Problem ist, dass es kaum welche Reifen mit dem Y-Index gibt. Und wenn, dann sind das meistens drittklassige unbekannte Hersteller, deren Reifen es nicht mal in die Tests schaffen oder auf den ganz hinteren Plätzen landen. Schlechte Billigreifen möchte ich nicht haben! Unter den namhaften Hersteller gibt es praktisch nichts. Ich kenne die Ausnahmeregelung für Winter- und Ganzjahresreifen mit dem sichtbar aufgebrachten Aufkleber, aber diese Regelung gilt z.B. im Sommer nicht in Italien. Dort verbringe ich aber öfters meinen Urlaub. Was würdet Ihr mir raten?

  • Geschwindigkeitsindex S

    bis zu 180 km/h

    Geschwindigkeitsindex T

    bis zu 190 km/h

    Geschwindigkeitsindex U

    bis zu 200 km/h

    Geschwindigkeitsindex H

    bis zu 210 km/h

    Geschwindigkeitsindex VR

    über 210 km/h

    Geschwindigkeitsindex V

    bis zu 240 km/h

    Geschwindigkeitsindex ZR

    über 240 km/h

    Geschwindigkeitsindex W

    bis zu 270 km/h

    Geschwindigkeitsindex Y

    bis zu 300 km/h

    Geschwindigkeitsindex (Y)

    über 300 km/h


    Wenn dein Auto mit 250 KM/h angegeben ist brauchst du einen W-Reifen du kommst aber auch mit einem ZR-Refen klar.

  • Es gilt einzig was als Höchstgeschwindigkeit in den Papieren eingetragen ist, nicht das W oder das Y was hinter der Reifengröße steht. Es gibt da Gerichtsurteile drüber die hier schon des öfteren besprochen wurden.

  • Danke für die Antwort. Im KFZ Schein steht Geschwindigkeit max. 250 km/h und Reifengröße 225/50R17 94Y. Der lastenindex ist kein Thema, die meisten Reifen gegen bis 98, aber den Geschwindigkeitsindex kann ich nicht einfach ignorieren, oder? Mit W-Reifen hätte ich sogar einen Favoriten: Goodyear Vektor 4Seasons, gut abgeschnitten in mehreren Tests und ein Markenprodukt, auch nicht zu teuer. Muß ich dann aber bei einer Polizeikontrolle mit dem Beamten diskutieren ob der Reifen zulässig ist? Die Berechnungsmethode dazu kenne ich, ob der Beamte - vielleicht gar im Ausland - die auch kennt, weiß ich nicht.

    Der W-Index liegt unter dem eingetragenen Y-Index aber erlaubt höhere Geschwindigkeit als meine V-Max. Brauche ich dann auch den Aufkleber im Auto? Ähnliche Fragen ergeben sich bzgl. des ZR-Reifens. Fragen über Fragen. Kannst Du hier etwas Licht ins Dunkle bringen?


    Edit: Das bezieht sich auf die erste Antwort von uli07

  • Das was du brauchst ist ein Reifen der zu deiner zugelassenen Höchstgeschwindigkeit passt, also nicht langsamer ist. Du brauchst keine Höchstgeschwindigkeitsplakette. Die wird nur für Winterreifen benötigt die weniger können als das Auto kann. Ist auch ne Sonderregelung die nur für Winterreifen gilt. Wäre ein Allwetterreifen ein Winterreifen würde er Winterreifen heißen und nicht Allwetterreifen.

  • Hi ricko199,

    Du hast eigentlich deine Frage selbst beantwortet. In deinem Fahrzeugschein steht Höchstgeschwindigkeit 250 kmh also W. Bei mir steht im Fahrzeugschein 245 kmh es sind W Reifen bei mir drauf, die nächsten werden aber V Reifen sind bis 240 kmh zugelassen BMW ist ja bei 250 kmh standardmäßig abgeregelt. Übrigens Ganzjahresreifen sind eine eigene Sparte und zählen weder zu Sommerreifen noch Winterreifen. In der Autobild oder ADAC gibt es Testberichte zu Ganzjahresreifen.

  • Vielleicht mal bissle bei einer Firma belesen, die eigentlich nix anderes macht, als mit Reifen herum zu hantieren?

    Was man da als Info entnehmen kann, kann eigentlich nicht falsch sein - unabhängig, was privater / persönlicher Gusto zu zu meinen hat. ;)


    Allwetterreifen – wann sind sie verboten? | Vergölst


    Nicht irre machen lassen von Text-Inhalt des Links - es geht darum, ob und wann und wie und ob überhaupt was "verboten" wäre.

  • Dein Beitrag passt gut der link erklärtes eigentlich soweit alles, der Goodyear Vector 4Seasons Gen-2. ist gut habe ich selber gefahren es gibt aber den Nachfolger Gen-3. Der von Michelin ist auch ganz gut.

  • Danke für die vielen Antworten. Die Diskussion hier bewegt sich die Richtung: Ganzjahresreifen ja oder nein, das ist aber nicht das Problem. Da ich in der Pfalz (schneearm) und seit Rentenbeginn auch wenig

    unterwegs bin, habe ich für mich entschieden, nur noch allwetter Reifen zu fahren. Das Problem ist, dass es nur sehr wenige Markenreifen mit dem Index Y auf dem Markt sind. Eine Ausnahme ist der sehr teurer Michelin, der von Goodyear, den ich auch preferiere, hat nur den Index W. In D sollte das kein Problem sein, denn W auf jeden Fall schneller gefahren werden darf als meine Vmax. Notfalls könnte man sich mit dem berühmten Aufkleber behelfen. Aber im Ausland, Zitat:


    "Viele Autofahrer sind verunsichert, ob in Italien Allwetterreifen verboten sind – das ist nicht grundsätzlich der Fall. Der ADAC verweist auf eine Verordnung des italienischen Transportministeriums. Laut dieser dürfen Winterreifen und Ganzjahresreifen nur dann in den Sommermonaten vom 16. Mai bis 14. Oktober gefahren werden, wenn deren Geschwindigkeitsindex mit den Angaben im Fahrzeugschein übereinstimmt. Zwischen dem 15. Oktober und 15. Mai gilt in Italien Winterreifenpflicht. Während dieses Zeitraums darf der Geschwindigkeitsindex niedriger sein als in den Fahrzeugpapieren vorgesehen".

    Das bereitet mir Kopfzerbrechen und ich nicht weiß, wie ich das Dillema lösen kann.

  • Ich fahre seit kurzem den Michelin CrossClimate2 auf dem E61 mit 18" Styling 32 Felgen, und muss sagen, dass ich sehr überrascht bin wie gut er ist. Auf dem F11 fahre ich gute, Sternmarkierte Winterreifen. In den Wochen im Dezember wo richtig Eis und Schnee lag, konnte ich keinen relevanten Unterschied im Handling ggü. den "echten" Winterreifen am F11 feststellen. Wirklich beeindruckend. Zudem ist er mit Y-Speedrating auch nicht einschränkend hinsichtlich Vmax. In den Skiurlaub würde ich mich mit dem Allwetterreifen dennoch nicht trauen, aber mehr aus subjektiven als objektiven Gründen.


    Ja, der Michelin ist ein paar Euro teurer, aber die sind anscheinend sehr gut investiert. Ich hatte zuletzt auf einer Fehlbarbe die GoodYear Allwetterreifen, die fand ich bei echtem Winter auch gut aber eben lange nicht so gut wie die Michelins.

  • "Viele Autofahrer sind verunsichert, ob in Italien Allwetterreifen verboten sind – das ist nicht grundsätzlich der Fall. Der ADAC verweist auf eine Verordnung des italienischen Transportministeriums. Laut dieser dürfen Winterreifen und Ganzjahresreifen nur dann in den Sommermonaten vom 16. Mai bis 14. Oktober gefahren werden, wenn deren Geschwindigkeitsindex mit den Angaben im Fahrzeugschein übereinstimmt. Zwischen dem 15. Oktober und 15. Mai gilt in Italien Winterreifenpflicht. Während dieses Zeitraums darf der Geschwindigkeitsindex niedriger sein als in den Fahrzeugpapieren vorgesehen".

    Das bereitet mir Kopfzerbrechen und ich nicht weiß, wie ich das Dillema lösen kann.

    Du scheinst es noch nicht verstanden zu haben.

    Zum Beispiel ein W-Reifen darf bis 270 km/h. Ist dein Auto laut Papieren schneller?

  • Bei mir steht im Fahrzeugschein 245 kmh es sind W Reifen bei mir drauf, die nächsten werden aber V Reifen sind bis 240 kmh zugelassen BMW ist ja bei 250 kmh standardmäßig abgeregelt. Übrigens Ganzjahresreifen sind eine eigene Sparte und zählen weder zu Sommerreifen noch Winterreifen.

    Würde ich nicht machen.

    250km/h (=W) > 245km/h > 240km/h (= V)


    Ganzjahresreifen zählen zu den Sommerreifen und sind nur mit entsprechender Markierung als Winterreifen zulässig.

    Im Sommer zählt also in Italien "nur" der richtige Geschwindigkeitsindex.


    Jetzt wurde hier schon viel zum Geschwindigkeitsindex geschrieben, die Regelung in Italien war aber gefragt und da zählt wohl, was bzgl. Geschwindigkeitsindex in den Fahrzeugpapieren steht.

    Ob bei "deutlich überhöhter" Anforderung durch den KFZ Hersteller (wäre ja Y statt W) in Italien auch ein geringerer Geschwindigkeitsindex gefahren werden darf (also mind. passend zu V-Max), habe ich noch nicht gelesen.

  • Für Interessierte zur Info: nach relativ langer Wartezeit habe ich die Antwort vom ADAC zu meinem Problem erhalten. Habe die Antwort unten eingefügt. Also nichts mit niedrigerem Index in Italien im Sommer. Im Schein Y, dann auf dem Reifen auch Y.


    Guten Tag Herr ........,
    vielen Dank für Ihr Mail.
    In Italien ist es nicht zulässig, Reifen zu verwenden, die einen niedrigeren Reifen-Geschwindigkeitsindex aufweisen, als jener der in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Die eingetragene Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeugs (Bauartgeschwindigkeit) hat in diesem Zusammenhang keine Bedeutung. Der im italienischen Kfz-Schein eingetragene (der Homologierung = Typengenehmigung entsprechend) und geforderte Geschwindigkeitsindex der Reifen ist immer höher als die Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges. Eine Unterschreitung dieses Indizes ist verboten und strafbar.
    Im Winter dürfen Reifen, die als Winterreifen gekennzeichnet sind (MS, M + S, M&S, Schneeflocke) bis zur Untergrenze "Q" (inklusive) aufgezogen werden. Im Sommer darf der laut Zulassungsbescheinigung und Typengenehmigung des Fahrzeuges geforderte Geschwindigkeitsindex laut dem letzten Rundschreiben des Transportministeriums bei M+S-Reifen nicht mehr unterschritten werden.

    Bauartgeschwindigkeit 170 km/h, eingetragener Geschwindigkeitsindex H (210 km/h). Zwischen 16. Mai und 15. Oktober müsste der Reifen (egal, ob Sommer- oder Winterreifen) mindestens "H" entsprechen. Im der restlichen Zeit (Winter) dürfen Reifen, die als Winterreifen gekennzeichnet sind (MS, M+S, M&S, Schneeflocke) bis zur Untergrenze "Q" (inklusive) aufgezogen werden, keinesfalls weniger!

    Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Geldstrafe zwischen 419 und 1.682 Euro rechnen. Dieser Betrag kann durch sofortige Zahlung deutlich reduziert werden. Allerdings können die italienischen Behörden auch die Sicherstellung des Fahrzeuges bis zur Anbringung vorschriftsgemäßer Reifen anordnen.

    Freundliche Grüße

    Christian Pickard Abteilung Verkehr und Technik

    ADAC Pfalz e.V., Europastraße 1, 67433 Neustadt

  • Dann wird es wohl so sein. Wundert mich das man noch nie was von Italienbesuchern gehört hat die wegen falscher Reifen Strafe bezahlen mußten.

    Ich habe das auch noch nicht gehört. Fahre seit fast 40 Jahren nach Italien in den Urlaub, war noch nie kontrolliert. Glück gehabt! Aber man kann auch Pech haben und dann ist man womöglich dran. Die o.g. Regelung ist relativ neu, seit 2019 oder so. Ich bin nur darauf gestoßen, weil ich neue Ganzjahresreifen will und es hat mich interessiert, ob das im Ausland genauso gehandhabt wird wie in D.

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