Styling 344 M Traglast/Festigkeitsgutachten

  • Hallo zusammen,

    ich habe mir vor kurzem zum Sommersaisonbeginn für meinen E60 Styling 344 M von F06/12/13 M6 gekauft, die der Vorbesitzer auf seinem E61 gefahren ist.

    Jetzt bin ich an dem Punkt angelangt, an dem ich nicht mehr weiter komme. BMW stellt keine Gutachten mehr aus wurde mir von einem Händler bei mir in der Stadt gesagt und naja ich würde mit damit schon gerne Legal ohne Angstschweiß durch die Stadt fahren.

    Jetzt zu meiner Frage: Hat jemand von euch zufällig ein Gutachten für die Felgen oder weiß wo ich eins bekomme, dass er mir geben könnte damit ich diese dann auch eingetragen bekomme?

    Viele Grüße David


  • Dann würde ich zum Tüv meines Vertrauens fahren und da mit dem Tüvprüfer sprechen ob er die einträgt weil die Felgen für ein Auto sind welches schwerer ist als der E60.

    Normalerweise hat der Tüv von allen zugelassenen Felgen die Unterlagen bei sich im Archiv.

  • Und genau das ist das Problem. Will er den Rechner einschalten und suchen?

    Kommt immer drauf an wie der Prüfer gelaunt ist und wie sein Gegenüber auftritt.

    bei manchen kann ich mir das gut vorstellen das das in die Hose geht mit dem Eintragen.

  • Ich war mal mit einem E32 beim TÜV ( vor Ewigkeiten ) wo ich einen Satz alte King Tiefbettfelgen drauf hatte.

    Ich hatte kein Gutachten - der TÜV Mensch hat sich das selber rausgesucht und gesagt, geht trotzdem nicht, weil es älter als 10 Jahre ist und es kein aktuelles gibt.

    Dann hat er kurz überlegt und gesagt, wir machen eine Einzelabnahme und er benutzt das alte Gutachten eben als "Arbeitsgrundlage" :cool:8o

    Wenn man mit denen freundlich umgeht, sind die meisten gar nicht so verkehrt.

  • Wird sowieso auf ne Einzelabnahme rauslaufen, da einer der Vorbesitzer eine Feder/Dämpfer Kombi verbaut hat die nicht zulässig ist und ich keine Lust hab da zweimal dran zu gehen. Darum gibts zudem noch ein ST XA Fahrwerk und evtl noch Spurplatten, jenachdem wies halt von der ET passt.
    Werde mit dem TÜV hier mal Kontakt aufnehmen und schauen was dabei rauskommt.

    Vielen Dank schonmal für die Antworten hier. :D

  • Das Problem ist eigentlich nie die Traglast der Felge (so lange sie größer-gleich der Traglast des fahrzeuges sind).

    Das Problem ist meistens die Reifengröße die von der ursprünglichen Reifengröße vom "Spenderfahrzueg" abweicht.


    Dann ist ein Impact Test Gutachten notwendig, welches in die tausende kosten wird.


    Wenn die gleiche Reifengröße vom Spenderfahrzeug auf dem E60 zulässig ist (Abrollumfang), dann reicht der Traglastnachweis und die Freigängigkeit.

  • Also die Rad/Reifen Kombi ist für mein Auto auf jeden Fall zulässig. Darüber hab ich mich schon Informiert, wegen der Traglast mach ich mir auch keine Gedanken, da der M6 ja definitiv schwerer als der E60 ist. Wie gesagt ich hoffe einfach, dass der örtliche TÜV ein passendes Gutachten hat was er mir geben kann und dann alles passt.

  • Also die Rad/Reifen Kombi ist für mein Auto auf jeden Fall zulässig. Darüber hab ich mich schon Informiert, wegen der Traglast mach ich mir auch keine Gedanken, da der M6 ja definitiv schwerer als der E60 ist. Wie gesagt ich hoffe einfach, dass der örtliche TÜV ein passendes Gutachten hat was er mir geben kann und dann alles passt.

    Das mit der Rad-Reifen Kombination mag für dein Fahrzeug passen, wichtig ist aber, ob die genannten Felgen mit dieser Kombination auch bereits geprüft wurden. Ben-G hat es bereits richtig beschrieben, ist dies nicht der Fall, wäre der Impact Test notwendig.

    Diese Regelung hat mich mit meinen M167 Felgen leider auch getroffen:

    Meinem früherem Fahrzeug (E60 535d) hatte ich damals M166 Felgen spendiert, 8,5x19" vorne und 9,5x19" hinten mit der entsprechenden Reifengröße 245/35/19 vorne und 275/30/19 hinten. Konnte in Verbindung mit der Traglastbescheinigung 2014 problemlos eingetragen werden.

    Für das Nachfolgefahrzeug (E61 550) also völlig ohne weitere Bedenken M167 in 8,5x19" und 9,5x19" mit identischen Reifengrößen besorgt und 2015 erst einmal montiert, war ehrlich gesagt zu faul die Abnahme machen zu lassen und wollte es bei der nächsten Hauptuntersuchung mit erledigen. 2017 zur fälligen HU gefahren und leider enttäuscht worden: ich hatte dem Prüfer die Sache mit der anstehenden Einzelabnahme bereits bei der Terminabsprache mitgeteilt, woraufhin er mich sehr explizit fragte ob es diese Felgen mit der jetzigen Reifenkombination in irgendeiner Form für dieses Fahrzeug gab. Ich habe nicht richtig zugehört und dies bestätigt, in der Annahme, dass die Kombination Gutachten für Felge + passende Reifenkombination für dieses Fahrzeug wieder ausreichen würde. Als wir dann vor der Prüfung die Papierlage noch kurz durchgehen wollten, konnte er meinem Vorhaben leider nur eine Absage erteilen, da es speziell die hinteren Felgen (9,5x19" ET12) nur beim M6 mit dessen entsprechender Reifengröße 285/35/19 gab. Mit 275/30/19 wurden sie niemals geprüft und konnten daher nicht eingetragen werden, es sei denn, ich würde ein Testexemplar für den genannten Impact Test zur Verfügung stellen, der mittlerweile verpflichtend wäre für die Abnahme.

    Der Prüfer war da durchaus bemüht und hat die Eintragung nicht pauschal abgetan, weil er keine Lust auf die "Mühe" hatte. Diese Rechtslage wurde mir später auch noch einmal von einer befreundeten AAS bestätigt. Mir blieb zu dem Zeitpunkt dann leider nichts anderes übrig als das Fahrzeug mit den passenden 18" M135 Winterreifen für die Hauptuntersuchung vorzuführen, obwohl die Sommerrad/-reifen-kombination problemlos auf dieses Fahrzeug passt und funktioniert.


    Sollte es die in diesem Thread genannten Styling 344 M also nicht irgendwo mit der Reifengrößenkombination gegeben haben, die du nun auf deinem E61 montiert hast, dann wird das mit der Abnahme so leicht nichts... es sei denn du erwischst einen Prüfer, der es wirklich nicht so genau nimmt.

  • Ich denke Dathes hat sich da sicher auf die Reifengrößten bezogen, die aktuell bereits auf dem Fahrzeug auf diesen Felgen montiert sind. Aber genau in deinen genannten Größen besteht das Problem, die Felgen wurden original mit deutlich "mehr" Reifen geprüft und zugelassen.

  • So, ich hab mich jetzt mal mit meinem örtlichen TÜV in Verbindung gesetzt.

    Der Prüfer hat mir gesagt, dass es gehen würde wenn beide 9,5x19" wären, aber auf der HA 10,5x19" nicht möglich sind, außer ich habe ein Vergleichsgutachten von einem Fahrzeug wo diese Kombination schonmal verbaut wurde.

  • Naja, das ist aber auch schon wieder eine eigenartige Aussage: grundsätzlich die Sache mit der nicht geprüften Felgen-Reifen-Kombination ignorieren aber dann pauschal einen durchaus legal prüf- und eintragbaren Faktor (die generelle Felgengröße auf der Hinterachse, unabhängig von der Felge an sich) ablehnen... ändert zwar nichts an dem Ergebnis für dich, aber schon fragwürdig.

  • Ja find ich auch etwas fragwürdig was der gute Herr da spricht, aber naja. Ich werd jetzt mal in verschiedenen Facebookgruppen schauen, ob jemand diese Kombi auf einem E60 fährt, vllt habe ich da ja Glück. Ansonsten heißt es wohl dass ich die Felgen verkaufen muss. Einziger "Pluspunkt" ist, dass ich die Felgen für einen schmalen Taler gekauft habe und vermutlich mit ein bisschen Gewinn los werde.
    Falls ich irgendwas rausfinde, werde ich es auf jeden Fall hier teilen.

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