Der Hebebühnen-Thread

  • kommt immer auf der Nachbarschaftsverhältnis an ;)

    Idealerweise nicht den Nachbarn auf die Nerven gehen, wie durch nächtliches, oder sonntägliches Lärmen, dann sollte das kein Problem sein. Am Besten das Garagentor geschlossen halten, dass nicht jeder neugierige Denunziant die Hebebühne sehen kann. Kann sonst Ärger mit dem Bauamt geben, wegen Zweckentfremdung.

  • kommt immer auf der Nachbarschaftsverhältnis an ;)

    Idealerweise nicht den Nachbarn auf die Nerven gehen, wie durch nächtliches, oder sonntägliches Lärmen, dann sollte das kein Problem sein. Am Besten das Garagentor geschlossen halten, dass nicht jeder neugierige Denunziant die Hebebühne sehen kann. Kann sonst Ärger mit dem Bauamt geben, wegen Zweckentfremdung.

    Problem ist die erstmal unbemerkt in die Garage zu kriegen. Ist ja keine Sache von 2min

  • Problem ist die erstmal unbemerkt in die Garage zu kriegen. Ist ja keine Sache von 2min

    Ich sehe da keine rechtlichen Probleme mit einer Hebebühne in der eigenen Garage, so lange sie ausschließlich privat und nicht gewerblich genutzt wird. Also Vorsicht mit zu viel Nachbarschaftshilfe ;)

    Eine Hebebühne stellt ja keine Zweckentfremdung einer Garage dar, deren bauartliche Nutzung zum Abstellen und zur Pflege des Kfzs dient. So lange in der Garage noch ein Fahrzeug platz hat und das ist ja bei einer Hebebühne gegeben, sollte alles im grünen Bereich sein. Nur wenn die Garage ausschließlich zum Lagern von Gerümpel genutzt wird, könnte es ein Problem werden. Hier gab es schon Urteile wo die Eigentümer zum Entrümpeln verdonnert wurden.

  • Kann auch schwierig werden mit dem Ordnungsamt. Wenn die da Wind bekommen, musst du nachweisen, dass du die Bühne nur zum Radwechsel oder sowas nutzt. Sobald Flüssigkeiten im Spiel sind (Ölwechsel) können die dir am Schienbein spielen weil du keinen Ölabscheider hast. Kann ziemlich unangenehm werden.

  • Kann auch schwierig werden mit dem Ordnungsamt. Wenn die da Wind bekommen, musst du nachweisen, dass du die Bühne nur zum Radwechsel oder sowas nutzt. Sobald Flüssigkeiten im Spiel sind (Ölwechsel) können die dir am Schienbein spielen weil du keinen Ölabscheider hast. Kann ziemlich unangenehm werden.

    Ja das mit Ölwechseln ist wieder eine andere Sache, da wäre ich auch vorsichtig. Mache ich auch nur bei geschlossenem Garagentor

  • Kann auch schwierig werden mit dem Ordnungsamt. Wenn die da Wind bekommen, musst du nachweisen, dass du die Bühne nur zum Radwechsel oder sowas nutzt. Sobald Flüssigkeiten im Spiel sind (Ölwechsel) können die dir am Schienbein spielen weil du keinen Ölabscheider hast. Kann ziemlich unangenehm werden.

    Öl kann man auch ohne Abscheider wechseln. Einfach ne Wanne drunter da kann auch keiner was sagen. Und wenn der Staat dir was unterstellen möchte hat er das auch zu beweisen. Ansonsten gilt die Unschuldsvermutung zu deinem Vorteil.


    Wenn dann sowieso nur unentgeltlich bzw für mich und Freunde / Familie alleine. Nachbarn mag ich nicht darum kommt da auch keiner auf meine Bühne von denen. Können ruhig Geld in der Werkstatt lassen.

  • Ja das mit Ölwechseln ist wieder eine andere Sache, da wäre ich auch vorsichtig. Mache ich auch nur bei geschlossenem Garagentor

    Bislang hatte ich das immer in der Einfahrt gemacht. Aber mittlerweile ist mir das auch zu Heikel weil wir hier ein paar Neidnachbarn haben die einem sogar wegen 2 Monate abgelaufenen TÜV anschwärzen. Mache das mittlerweile woanders wo zumindest ein 2m hohes Tor ist und links und rechts hohe mauern vom Haus. Es gibt heutzutage einfach zu viele Petzen.

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