Preisverfall Diesel 2019?

  • Komisch (mein ernst und nicht hämisch), mein Vater hat ihn auch ende der 70er gemacht und darf 125er fahren und tut es auch. Meine Mutter 81 und darf es nicht.

  • Ich habe meinen 1976 gemacht und durfte keine 125iger fahren. Nach 1976 die erste Änderung war 1980.
    Mein Vater hat seinen 195x gemacht. Der durfte, die 125iger, ich glaube sogar 250iger fahren. Das würde dann in den 60igern geändert. Du durftest damals auch mit einem Motorradschein einen Goggo oder Messerschmitt Kabinenroller bis 250 qmm fahren. Das war dann auch irgendwann hinfällig.

    Sorry, weiß nicht, was du da für nen Führerschein gemacht hast, aber die Gesetzeslage ist beim 3er anders.
    Vor 1.4.1980 gilt der 3. auch für 125ccm.

  • Komisch (mein ernst und nicht hämisch), mein Vater hat ihn auch ende der 70er gemacht und darf 125er fahren und tut es auch. Meine Mutter 81 und darf es nicht.

    Heute darfst du, bzw. dein Vater das auch. Das hat mit der Reform zu tun.
    Das einer mit 80 Jahren ne 125iger fahren darf stimmt. Das war dann vor der Umstellung. Nennen wir das mal anders. Zwischendurch, irgendwann in den 60igern bis in die 80iger, durfte man es nicht. Klar, wenn man 3 und 1 gemacht hatte natürlich. Ich darf es ja seit Jahrzehnten auch.

  • Ort und Datum der Erteilung
    Entsprechend
    Schlüsselnummern


    DDR Führerscheinklasse 3 für Pkw, Lkw und Motorräder ausgestellt vor dem 31.03.1957



    AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L


    Auf Antrag: T
    BE 79.06
    L 174, L 175
    C 171
    CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)

    DDR Führerscheinklasse 3 für Traktoren ausgestellt vor dem 1.12.1954 AM, A1, A2, A, B, L L 174, L 175
    DDR Führerscheinklasse 3 für Traktoren ausgestellt zwischen dem 1.12.1954 und dem 31.03.1980 AM, A1, L A1 79.05
    L 174, 175
    DDR Führerscheinklasse 3 für Traktoren ausgestellt nach dem 31.03.1980 AM, L L 174, L 175


    BRD Führerscheinklasse 3 ausgestellt zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988



    AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L


    Auf Antrag: T
    A1 79.03, 79.04
    A 79.03, 79.04
    BE 79.06
    L 174, L 175
    C1 171
    CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)

    BRD Führerscheinklasse 3 ausgestellt nach dem 1.01.1989 AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L




    Auf Antrag: T
    A1 79.03, 79.04
    A 79.03, 79.04
    BE 79.06
    L 174
    C1 171
    CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)


    BRD Führerscheinklasse 3a und 3b



    ausgestellt vor dem 1.12.1954
    AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L


    Auf Antrag: T
    BE 79.06
    L 174, L 175
    C1 171
    CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)

    BRD Führerscheinklasse 3 ausgestellt
    vor dem 1.12.1954
    AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, L




    Auf Antrag: T
    BE 79.06
    L 174, L 175
    C1 171
    CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
    BRD - Führerscheinklasse 3 ausgestellt zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980 AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L




    Auf Antrag: T
    A1 79.05
    A 79.03, 79.04
    BE 79.06
    L 174, L 175
    C1 171
    CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)






    Ich habe das jetzt mal gegooglet. Ist recht Umfangreich. Da steht natürlich oder dummerweise nicht was man früher nur fahren durfte.
    Ich habe bei meinen Ausführungen allerdings nicht an die neuen Bundesländer gedacht. Wie das da gehandhabt wurde weiß ich nicht.
    Da dieses jetzt nicht unbedingt zu dem Diesel-Preisverfall gehört steige ich hier jetzt aus, bevor noch ein Mod dazwischen geht.

  • Vielleicht interessiert es jemanden: Ankaufpreis durch BMW-Niederlassung in Höhe von 4.400 € für 2008er E61 525dA.


    In Summe schon ein dramatisch schlechter Preis. Ich gehe aber davon aus, dass ich bei Privatverkauf max. 6.000 € bekommen hätte. In Summe mit der Umweltprämie+ war es dann letztlich okay für uns.

    6000€ eher unwahrscheinlich, je nachdem welche Region Fahrverbote Umweltzonen ja Nein eher 5000€

  • Ich weiß das nur von einem Bekannten. Der wollte aus gewissen Gründen keinen 7er, hat sich für einen 5er Touring entschieden, wäre bald in die Hose gegangen weil es keine belüfteten Sitze gab. Da hat der Verkäufer mit München gesprochen und alles war gut. Das Auto war nen Bj. 08 oder 09. Also nen Facelift.

  • Die Sitzbelüftung gab es ganz normal als Sonderausstattung auch für den Basissitz, allerdings nur mit vollelektrischer Verstellung. Ich saß fast fünf Jahre drauf, glaubt es mir ruhig. ;) Ich hatte zwar einen LCI, die Kombination gab es aber bereits seit Produktionsstart des E60/E61.


    Die belüfteten Basissitze sind deutlich üppiger gepolstert, als der Standardsitz. Ich wollte ursprünglich auch Komfortsitze, hab sie dann aufgrund des erstklassigen Langstreckenkomforts der belüfteten Basissitze nie vermisst.

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