Moin,
ich weiß und mir ist bewußt, dass das nicht gerne gesehen wird, weil "rechtliche Schritte wohl möglich" folgen könnten... aber auf Rücksprache mit meinem RA ( Szene Tuninganwalt ist das Stichwort ), darf ich gerne einen Erfahrungsbericht, der auf der Basis des gefällten Urteils ( AZ 333 O 49/17 ) entspricht, was ich auf Verlangen zur Verfügung stellen muss, schreiben.
Ich habe im Sep 2016 einen 545i bei einem kleinen Händler im Wiesbadener Raum gekauft. Nach kürzester Zeit tauchten diverse Schäden/Defekte ( Lenkgetriebe falsches Öl befüllt, Bremsen vorne neu - aber minderwertig im Material, Pluspolabdeckung Motorraum fehlt, Sekundärluftpumpe verstopft / defekt, MKL dauerhaft an ) am Fahrzeug auf. Verkäufer stellte sich quer und es endete vor dem LG Hamburg mit oben genannten Urteil zu meinen Gunsten ( Kaufrückabwicklung ). Das Fahrzeug befindet sich nun seit dem 27.Oktober wieder im Besitz des Händlers und steht nun wieder zum Verkauf.
Sollte sich wer für das o.g. Fahrzeug interessieren, so möchte er bitte auf die genannten Mangel achten, ob diese behoben wurden, damit ungewünschte Spätfolgen ausgeschlossen werden können.
Grüße