Dann machn Fall auf, schildere das Problem ausführlich, erwähne ruhig, dass du dich getäuscht fühlst, weil Mängel verschwiegen wurden ... bei Privatkauf allerdings son Ding mit dem Rücksenden dann, da wirste durchmüssen und die Transportkosten als "Lehrgeld" verbuchen müssen, wenn der sich quer stellt. Behalten darfst du in dem Falle die Ware nicht, wenn du Anspruch auf Rückzahlung des Kaufbetrages erhebst. Und - der muss dir kein Rücksende-Ticket schicken oder die Portokosten übernehmen, im Gegensatz zu nem gewerblichen Händler (wenns ein privater Verkauf war) ...
Da muss man kein Lehrgeld zahlen. Anders als beschrieben, NATÜRLICH muss der Verkäufer alles zahlen und Punkt. Wenn er das nicht tut, dann (wenn möglich) zum Anwalt und parallel Felgen behalten und parallel das Geld via Paypal zurückholen wenn er es nicht überweist mit 2x Versandkosten (Käuferschutz). Ob privat Verkauf oder nicht ist vollkommen egal....wenn Kosten entstehen, weil ein Produkt anders ist als beschrieben, dann muss der Verkäufer zahlen. Seine Schuld, wenn er seine Ware vorher nicht anschaut vor dem Versand (vor allem bei einem Produkt, dass so teuer zu versenden ist).
Oder formeller Zahlungsfrist Kaufpreis + 2 x VSK (sendungsverfolgt) setzen und den Rücktritt erklären. Bis zum Geldeingang kann man die Ware zurückbehalten. Das ist ein Stückkauf, der Mangel ist nicht behebbar, dehalb ist der sofortige Rücktritt möglich. Hier in dem Fall genügt sicher eine 1wöchige Zahlungsfrist ab Zugang des Rücktritts. (nur der Form halber, dass das keine Rechtsberatung ist). Käuferschutz sollte erst genutzt werden, wenn der Verkäufer nicht kooperativ ist. Ansonsten ggf. noch Mahnverfahren etc....Aber soweit ist es ja noch nicht
(natürlich nur, wenn das wirklich ein Mangel ist, bin gespannt wie die Prüfung ausgeht)