Es ist ja so, dass einige Hersteller einfach nur noch eine Standard ET von bspw. 35 herstellen. Da bekanntlicherweise der E60 oder E63 eher eine ET 10-20 brauch, ist man gezwungen diese Räder mit Distanzscheiben zu verbauen.
Nun meine Frage, wenn wir bspw. den Hersteller BBS nehmen, wo im Gutachten steht, diese Felge nur in Verbindung mit BBS-Distanzscheibe 123.456.789 (20mm). Bin ich dann gezwungen, wirklich eine BBS Distanscheibe mit dieser Nr. zu verbauen oder trägt mir der TÜV auch das Rad mit einer 20mm Distanzscheibe von H&R ein, insofern diese Scheibe ein Gutachten für mein Fahrzeug besitzt?
Die 2. Frage wäre, wenn eine Eintragung möglich wäre, ist es dann trotzdem immernoch eine Eintragung nach §19 oder eine Einzelabnahme nach §21 wegen der anderen Distanzscheiben Marke?
Frage zur Eintragung von Felgen in Verbindung mit Distanzscheiben
- Mfetischist
- Erledigt
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Nur so ist ein Gutachten für eine Eintragung nach §19(3) gültig ...
ZitatOriginal von Mfetischist
... nur in Verbindung mit BBS-Distanzscheibe 123.456.789 (20mm).
...weil es eben so schwarz auf weiß beschrieben steht.Mit Distanzplatten anderer Hersteller kann eine Eintragung nach §21 StVZO möglich sein, sofern es keine speziellen Platten mit Fasen oder Zentrierungen sind.
ZitatOriginal von Mfetischist
... oder eine Einzelabnahme nach §21 wegen der anderen Distanzscheiben Marke?
So etwas solltest du aber im Vorfeld mit deinem TÜV klären. -
Danke für die Erklärung!
Schade das es einem so umständlich gemacht wird. Das Problem für mich wären bei §21 nicht die Mehrkosten, sondern das man hier in Hessen kaum eine Chance hat, die Räder nach §21 eintragen zu lassen.
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Hessen ist in der Hinsicht ein heißes Pflaster.

Da baut eine handvoll Prüfer Mist und ein ganzes Bundesland muss darunter leiden.
Ging der Dekra bei euch vor ein paar Jahren nicht besser, als es um katastrophale Bus-Prüfungen ging.
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Kann ich das Ganze eigentlich auch in einem anderen Bundesland problemlos eintragen lassen, obwohl mein Fahrzeug in Hessen angemeldet ist?
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Grundsätzlich ja, aber da Begutachtungen nach §21 StVZO zusätzlich noch zur Kontrolle über eine hessische Regierungsbehörde laufen, bin ich mir da nicht so sicher.
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Fahr mal zum Tüv nach Frankfurt und frag nach einer Frau Debus.
Mit ihr hab ich gute Erfahrungen gemacht, Sie ist kooperativ...2 Tüvstellen wollten meine BBS nicht eintragen, weil der Motorcode vom 550i LCI nicht im GA aufgeführt war. BBS pflegt ja nicht alle Änderungen nach.
Ansonsten musst du halt die BBS Spurverbreiterungen verbauen...
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Zitat
Original von BMW_m technik
Fahr mal zum Tüv nach Frankfurt und frag nach einer Frau Debus.
Mit ihr hab ich gute Erfahrungen gemacht, Sie ist kooperativ...Bei welcher Tüv-Stelle in Frankfurt arbeitet sie?
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Am Römerhof 15a....
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Ich lasse meine besonderen Eintragungen immer in Nordrhein-Westfalen nahe Köln machen, muss das Gutachten zwar dann nach Marburg-Biedenkopf zur Zulassungsstelle schicken, aber bis jetzt gab es keine Probleme.
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