Folgendes Szenario:
Zone 30 innerorts im Wohngebiet.
Eine Straße mit Namen R führt gerade durch die Siedlung. Straße T mündet im rechten Winkel in diese Straße. Im Einmündungsbereich ist kein abgesenkter Bordstein. Demnach gilt hier rechts vor links. Nun ist es aber so, dass Straße T eine Anliegerstrasse mit Verkehrszeichen 325.1 (verkehsberuhigter Bereich - Spielstraße) ist. Das Schild steht aber erst ca. 10m nach der Einmündung in der Straße T einseitig so dass es für die Teilnehmer auf Straße R nicht gesehen werden kann aus der Ferne.
Daher meine Annahme: hier gilt rechts vor links da 1. kein abgesenkter Bordstein und 2. der verkehsberuhigter Bereich nicht direkt ab Kreuzung gilt.
2. Meinung sagt Straße T ist ein verkehsberuhigter Bereich und wer da ausfährt hat keine Vorfahrt.
Was stimmt?