E61 530d: Bedenken wg. 4 x M166 mit 8,5x19 et12 ?

  • Hi Leute,


    eine Frage an Euch:


    Hab seit 2 Tagen einen platingrauen E61 530d LCI und bin auf der Suche nach Sommerfelgen.
    Am Besten gefallen mir die M166.


    Im Dorf verkauft jemand 4 x die 8,5 x 19 et12. Reifen sind drauf in der Größe 225 /35 -19.


    Kann ich 4 x die 8,5 J bedenkenlos fahren ? Soll ich nur die Felgen ohne Reifen kaufen!?


    Mein 530d hat kein serienmäßiges M-Paket, nur die "sportliche Fahrwerksabstimmung".
    Das M-Paket liegt aber schon beim Lackierer und wird nächste Woche drangebaut.


    Bin für jeden Tip dankbar.


    Gruss Frank

  • Hallo,


    die M166 ist eine Felge für den M5 E60 bzw. für den M6 E63, in beiden Fällen in einer Kombination
    vorne 8,5 x 19 mit 255/40 R19
    hinten 9,5 x 19 mit 285/35 R19
    Soweit die Originalverwendung, die M5 Räder haben einen anderen Abrollumfang als bei deinem Auto.
    Grundsätzlich und von der Stabilität her kannst du die Felge natürlich fahren, 8,5x 19 ET12 ist wohl kein Problem.
    Wenn du dich an anderen BMW Felgen orientierst, die in dieser Größe für dein Auto vorgesehen sind, dann brauchst du Reifen der Größe
    245/35 R19 für den vorgesehenen Abrollumfang.
    Mit letztgenanntem Reifen sollte die Montage der Räder kein Problem sein.


    Auch denke ich nicht, dass eine Eintragung notwendig ist, da diese Reifengröße in deiner Fahrzeugfreigabe genannt sein sollte und die Felgen für alle 5er außer mit Allrad freigegeben sind.
    Quelle: http://felgenkatalog.auto-treff.com/
    Beim Reifenkauf für den E61 musst du auf die Traglast an der Hinterachse achten.
    Ist deine Frage damit beantwortet?

  • Zitat

    Original von wuchtl
    Auch denke ich nicht, dass eine Eintragung notwendig ist, da diese Reifengröße in deiner Fahrzeugfreigabe genannt sein sollte und die Felgen für alle 5er außer mit Allrad freigegeben sind.


    Die Felgen müssen mit den passenden Reifen in jedem Fall per Einzelbegutachtung nach §21 StVZO eingetragen werden, da die Einpresstiefe zum normalen E60/E61 (ET18 bei 8,5") unterschiedlich ist.

  • Zitat

    Original von Klutten


    Die Felgen müssen mit den passenden Reifen in jedem Fall per Einzelbegutachtung nach §21 StVZO eingetragen werden, da die Einpresstiefe zum normalen E60/E61 (ET18 bei 8,5") unterschiedlich ist.

    hast du bei dir

    Zitat

    Original BMW LED-Kennzeichenbeleuchtung

    auch eingetragen?

  • warum ist die denn auf einmal unsinnig???
    Du hast led's anstatt halogen verbaut, es ensprich nicht dem sollzustand des Autos, somit muss auch eingetragen werden, genau so wie die "abweichende um 6mm ET"

  • Das ist Unsinn! Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Du kannst keine "für sich" genehmigte lichttechnische Einrichtung mit einer technischen Veränderung am Fahrzeug vergleichen.


    Jede lichttechnische Einrichtung muss mit einem E-Prüfzeichen versehen sein und ist daher schon als eigenständiges Teil geprüft. Am Beispiel der Kennzeichenbeleuchtung bedeutet das, dass du diese im Rahmen ihres Verwendungszwecks und ordnungsgemäßen Anbaus einfach so verbauen darfst. Die Details dazu findest du in der ECE-R48, die sämtliche lichttechnische Einrichtungen an allen Fahrzeugen enthält. Du kannst die ominöse "original BMW-Kennzeichenbeleuchtung" auch an einem Mercedes oder Audi verwenden, sofern du sie in die Aussparungen bekommst und der elektrische Anschluss korrekt ist. Nicht anders verhält es sich mit dem Umbau der Hauptscheinwerfer von Halogen auf Xenon. Einbauen -> Randbedingungen beachten (automatische Leuchtweitenregelung / Scheinwerferreinigungsanlage) -> glücklich sein. Eintragung unnötig, da es lediglich ein anderer Rüstzustand des Fahrzeugs ist.


    Anders verhält es sich aber mit Anbauteilen - hier eben Rädern. Der Hersteller bescheinigt in der Typgenehmigung und dem daraus erstellten COC-Papier, welche Räder auf welchem Typ gefahren werden dürfen. Für den E60/E61 ist das in dieser Größe z.B. 8,5Jx19H2 ET18 mit 245/35R19. Jegliche Abweichung in Größe, Einpresstiefe oder Reifenänderung ist eine technische Änderung und muss eingetragen werden. Handelt es sich um eine Zubehör-Felge, so dient dazu ein Teilegutachten, bei original BMW-Felgen muss man etwas mehr beachten.


    Streng genommen ist hier die gewünschte Felge nicht mal von BMW (0005), sondern von der M-GmbH (7909) und damit von (oder für) einen anderen Hersteller genehmigt worden. Die Eintragung muss daher eine Einzelbegutachtung nach §21 StVZO sein, welche in den alten Bundesländern die TÜVs und in den neuen Bundesländern die Dekra erledigt. Die Vorgehensweise mit Festigkeitsnachweis / Traglastgutachten von BMW, Reifenfreigabe und Vergleichsgutachten kannst du im Forum an 100 Stellen nachlesen und variiert je nach Bundesland und Forderung des jeweiligen Sachverständigen.

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