M5-Bremsanlage auf 535d

  • Hallo zusammen,


    da ich mit der Bremsleistung von meinem 535d nicht so ganz zufrieden war hab ich jetzt die Bremsanlage auf M5 umgebaut.
    Allerdings erst mal nur an der VA.


    Jetzt stellt sich der TÜV etwas quer wegen Überbremsen an der VA und so weiter.


    Hat da jemand Erfahrungen? Muss ich alles umbauen, also auch die HA? Oder krieg ich es auch so eingetragen?


    Der Bremssattel an der HA ist ja nahezu identisch zu meinem 535d. Nur der Scheibendurchmesser ist größer.


    Ne schnelle Hilfe wäre echt top!


    Vielen Dank schon mal!

  • Naja besser wenn sich der TÜV Prüfer quer stellt, als wenn sich das Auto beim scharfen Anbremsen quer stellt. Wäre in meinem persönlichem Interesse wichtiger als was der TÜV Prüfer sagt, daher würde ich noch die HA mit aufrüsten.

  • Wenn man die Bremsanlage umbaut, dann muss man das schon vollständig erledigen. Die Unterschiede sind nur am Rad vorhanden, sprich Bremskraftverstärker, sowie Regel- und Übertragungsteile sind identisch. Dein Prüfer hat mit seiner Aussage daher vollkommen Recht. Wenn du die vollständige Radbremse umgebaut hast, dann muss diese per §19(2) in Verbindung mit §21 StVZO bei einer technischen Prüfstelle eingetragen werden, da die Bremsanlage von einem anderen Hersteller (7909 statt 0005) ist und das Fahrzeug eine unterschiedliche EG-Typgenehmigungsnummer hat.


    Ergo: Umbau problemlos, da Plug´n Play ...Eintragung machbar und in jedem Fall erforderlich.

  • Das kann ich euch die Tage mal berichten was die Abnahme kostet.


    Ist es an der Hinterachse auch nur plug and play? natürlich bis auf das zu kleine Hitzeschutzblech.


    Aber passt der Bremssattelträger der Hinterachse vom M5 auf den 535d?
    Weil ich finde darüber absolut nichts im Netz... VA war einfacher raus zu bekommen.

  • Zitat

    Original von manu90
    Das kann ich euch die Tage mal berichten was die Abnahme kostet.


    Ist es an der Hinterachse auch nur plug and play? natürlich bis auf das zu kleine Hitzeschutzblech.


    Aber passt der Bremssattelträger der Hinterachse vom M5 auf den 535d?
    Weil ich finde darüber absolut nichts im Netz... VA war einfacher raus zu bekommen.


    ist plug@play
    http://kisselmann.org/bimmer-m5-bremsanlage/


    chris
    Abnahme liegt so bei 240 Euro beim TÜV SUD.

  • Zitat

    [URL=http://www.e60-forum.de/thread.php?postid=497781#post497781]Original von m535d


    LDB Was haste für die Teile komplett hingelegt? Bei mir sind bald Scheiben+Beläge fällig ergo wenn Umbau dann jetzt.... ;)



    das dürfte für dich irrelevant sein ... primär in deinem interesse ist doch was du dafür nun bezahlst ;)


    guckst mal inne bucht dan siehst scho wo es langgeht ....


    achja .... bremsklötze vorn bei bmw nur 390 kröten :lol:


  • Ich war bei knapp 2k. Aber Neuro sagt es schon, Ebay bestimmt den Kurs.

  • Zitat

    Original von Klutten
    Wenn man die Bremsanlage umbaut, dann muss man das schon vollständig erledigen. Die Unterschiede sind nur am Rad vorhanden, sprich Bremskraftverstärker, sowie Regel- und Übertragungsteile sind identisch. Dein Prüfer hat mit seiner Aussage daher vollkommen Recht. Wenn du die vollständige Radbremse umgebaut hast, dann muss diese per §19(2) in Verbindung mit §21 StVZO bei einer technischen Prüfstelle eingetragen werden, da die Bremsanlage von einem anderen Hersteller (7909 statt 0005) ist und das Fahrzeug eine unterschiedliche EG-Typgenehmigungsnummer hat.


    Ergo: Umbau problemlos, da Plug´n Play ...Eintragung machbar und in jedem Fall erforderlich.


    Also bei meinem Tüv sagen sie ganz klar nein zu dem was du dort geschrieben hast, da der E60 ganz anders aufgebaut sein kann (Feder, Neigung, Gewinde, Radlager) etc und das müsse man eben bei einer Teststrecke austesten und nach EU Bestimmungen konform bewerten.

  • Bei solchen Abnahmen wirst du sicher genauso viele Meinungen bekommen, wie du Leute fragst.


    ...und was habe ich geschrieben, was dort verneint wurde? Ich sprach nur davon, dass eine Eintragung erforderlich und möglich ist. Wie das der jeweilige TÜV handhabt, steht auf einem anderen Blatt. Bei einer Eintragung nach §21 StVZO handelt es sich um eine nationale technische Änderung, die eigentlich kein EG-Recht benötigt. Die 71/320/EWG oder auch ECE R13 sind für die Typgenehmigung oder auch Einzelbegutachtung nach §13 EG-FGV maßgebend. Sicher werden mehrere Paragraphen der StVZO berührt, aber grundlegend geht es um §41 StVZO und die Bewertung der Bremsanlage gemäß VdTÜV Merkblatt 754. Das kann durchaus sehr umfangreich sein, ist aber sicher abhängig vom Prüfer, dem der Nachweis genügen muss.

  • Prüfen müsse er die ja, aber ein Umfangreiches Gutachten müsse dazu erstellt werden. Dies liegt wohl im ermessen des Prüfers.


    Zudem müsste ich den Bremskraftzylinder/Verstärker wechseln da die Modelle 520i/525i/530i NUR M54 Motoren, einen einzigartigen (leider gottes) Bremskraftverstärker haben und nicht die gleichen sind wie die der anderen Modelle. Ob Technisch kann ich nicht sagen, aber der Prüfer streikt wegen der Teilenummer.

  • Meine Erfahrung aus dem Bereich Audi:


    Wo die Bremse ursprünglich verbaut wurde ist nur sekundär interessant, kann auch ein anderes Modell sein.
    Welche Bremse an der anderen Achse verbaut ist ist auch irrelevant, Ausnahmen bei der HA Bremse wenn diese deutlich vergrößert wird und der Prüfer ängstlich ist.
    Überbremsen verhindert das ABS. Überbremsen der VA ist Standard und so von nahezu allen Herstellern ausgelegt.


    Wichtig ist jedoch das die Kombination aus Bremse, Bremssattel, Bremssattelhalter, Radnabe sowie Hauptbremszylinder und Bremskraftverstärker in dieser Kombination in Serie verbaut wird.
    Wenn HBZ oder BKV nicht die gleichen sind solltest du diese zusammen mit der HA Bremse auch umrüsten.


    Wenn du das alles einhältst, und das alles auch schön nachweisen kannst sollte sich ein Prüfer finden der das auch einträgt.
    Fahrwerk und Karroserie sind für die Eintragung weitesgehend irrelevant.


    Hintergrund:
    Ich hab selbst auf die Art und Weise an einem A4 B5 die VA Bremse von 288mm auf 312mm umgerüstet mit Teilen aus dem A6 C5. Dort waren aber HBZ, BKV und Bremssattel identisch.
    Im VAG Bereich werden auf die Art und Weise jedoch viele Bremsen umgebaut, von Audi in einen VW, von Porsche in einen Audi etc.

  • Troma,


    was du schreibst ist hier bei meinem "zweiten" Prüfer auch die Folge gewesen.


    Hauptbremszylinder
    Bremskraftverstärker


    Die Beiden muss ich zusätzlich tauschen was kein Problem darstellt.


    Das DSC SG hat ne andere TN und diese muss ich laut Prüfer ebenso mittauschen. Wir alle wissen wie es manchmal mit der TN bei BMW ist aber so ist es nunmal. Bei der 35d Bremse fällt das jedoch überhaupt nicht auf, aber richtigkeitshalber werde ich dennoch die beiden ersten Artikel mitwechseln. Das DSC belasse ich.

  • Zitat

    Original von Denzel
    Hat jemand Erfahrungswerte zur Standfestigkeit der M5 Bremsanlage am E61. Trotz wenig Leermasse kommt die x35d Bremse schnell an Ihre Grenzen meiner Meinung nach.


    Das würde mich auch interessieren, wobei ich mit der x35d Bremse sehr zufrieden bin und hatte noch nie das Gefühl das diese überfordert ist.
    Bei meinem E39 hatte ich auf die größere Bremsanlage von Behördenfahrzeugen umgerüstet, ein Brief nach München mit allen Teilen die ich dabei verwendet habe geschieckt. Nach paar Monaten kamm dann die Freigabe für meinen Fahrzeug, somit musste es nicht mehr von TÜV geprüfft werden.
    KA ob so eine Behördenausführung für den E61 gibt, wäre vielleicht interessant?!

  • Ja das ist wirklich interessant. Bei meinem e61 LCi - Aussage des Tüvlers: Bremst echt gut - Top Werte. (nicht eingetragen da lt. Aussage des Tüvingenieurs die Bremse ja für die Fahrzeugreihe bestimmt ist.
    Anderer Prüfer bei dem Skoda Oktavia RS mit Audi TTRS Bremse nur an VA: Wow die zieht ja mächtig.


    Polizei beim gleichen Skoda (viele Umbauten tiefer 20", Software usw.. "Naja wenigstens ist die Bremse original"...



    Grüße

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