Kein "TÜV" bzw. HU wg. ACC

  • Hallo Leute,


    ich war heute bei meiner Werkstatt zur HU und bin leider nicht drüber gekommen, weil mein ACC nicht funktioniert.


    Lt. KÜS Prüfer darf auch nicht einfach die normale Geschwindigkeitsregelanlage eingebaut werden. Ist das so korrekt?


    Bleibt mir nichts anderes übrig als der teure Tausch für ein Feature das ich nicht benutze? Vor zwei Jahren hat das auch keinen interessiert :(


    Danke


    Gruß


    Tim


    PS:
    Anbei der FS, den ich schon länger ausgelesen habe.


    F E H L E R S P E I C H E R L E S E N ---------------------------------------
    Datum : 15.09.2012 21:02:51 JobStatus: OKAY Variante : ACC2.PRG Version : 2.03-------------------------------------------------------------------------------
    ERGEBNIS : 1 Fehler im Fehlerspeicher!-------------------------------------------------------------------------------
    0x5D0C Steuergeraetefehler
    Fehlerhäufigkeit: 14 Logistikzähler : 36
    Kilometerstand 173960 km Betriebsstundenzaehler 2728.38 Stunden Aussentemperatur 17.00 Grad C SCU-Innentemperatur 32.00 Grad C Betriebsspannung 11.90 Volt Dejustagegrad des Sensors nicht vorhanden 0-n Linsenheizung nicht aktiv 0-n Verschmutzung der Linse sauber 0-n NAVI Daten werden ignoriert 0-n CAN-Id.: 0 (0x0000) - keine Information vorhanden 0-n Fehlerobjekt: 0055 Hex Fehlernummer: 0a Hex
    kein passendes Fehlersymptom Testbedingungen erfuellt Fehler momentan nicht vorhanden, aber bereits gespeichert Fehler wuerde kein Aufleuchten einer Warnlampe verursachen
    Fehlercode: 5D 0C 20 0E 24 54 F1 55 43 11 20 5D 00 00 00 00 55 0A

  • Stimmt, seit wann ist die Adaptive Cruise Control TÜV oder Abgazrelevant?


    Als ich in 2013 bei TÜV/ASU war, hat mein Wagen der ASU nicht bestanden wegen der Thermostat. Als ich das dann erneuert hatte wurde kein Fehler mehr festegestellt obwohl noch meine eWaPu Fehler ausspuckte. Also war nicht Abgazrelevant.

  • Hi,


    Lampe leuchtet nicht auf.
    Sobald ich den Hebel betätige kommt das Warnsignal und es kommt eine Warnmeldung das die Geschwindigkeitsregelsysteme ausgefallen wären.


    Der Prüfer hat mir das dann in seinem Computer gezeigt und meinte, dass er über meine Fahrgestellnummer einen Prüfplan bekommt, der anzeigt was zu prüfen wäre. Da war halt auch das ACC eingetragen. Is seit 2012 wohl so..


    Ich hab ihm dann vorgeschlagen, dass ich auf "normales" Tempomat umrüste, da ich die ACC eh nicht nutze. Geht nicht laut ihm..


    Gruß


    Tim


    PS:
    Abgas und Elektrotechnisch ist sonst alles o.k.

  • Such Dir nen anderen Prüfer.... Meiner hat auch mit Prüfplan gearbeitet, aber dann selbst entschieden, was wichtig ist und was nicht!


    ACC ist aber halt so ne Sache, denn es regelt ja auch den Abstand und dann wird es sicherheitsrelevant! Ob man es nutzt oder nicht!

  • acc bremst automatisch .... der normale tempomat kann auch bremsen beim lci nur nicht automatisch .


    d.h. hat der ein anne birne selbiges tüv theater oder wie .... mal ganz abgesehen davon .... bin mal gespannt was der Kutten uns darüber im allgemeinen sagen kann .... für mich ist das neu bzw ich dachte nur kübel ab Bj F - serie bzw später ....

  • Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung nach 04/2006 werden sogenannte Systemdaten bei der HU überprüft. Das sind unter anderem...


    - ESP-Abschaltung
    - manuelle Airbagabschaltung
    - Automatische Haltefunktion
    - Automatisches Licht
    - Überlagerungslenkung
    - Kurvenlicht / Abbiegelicht / dynamische Lichtverteilung
    - Geschwindigkeitsregelanlage mit Bremseingriff
    - Aktive Motorhaube
    - Fernlichtassistent
    - Spurverlassenwarner
    - Totwinkelassistent


    usw. ...je nachdem, was herstellerseitig ab Werk verbaut ist. Ist der Systemverbau nicht über die Systemdaten (FSD) hinterlegt, muss der Prüfer die Systeme selbst erkennen, was bei den gängigen Marken ja nicht ganz so schwer ist. Diese unter der Fahrgestellnummer hinterlegten Systeme müssen ein Autoleben lang funktionieren. Ausbauen ist nicht ganz ohne Probleme zu machen, da viele Systeme serienmäßig verbaut sind (z.B. ACC im neuen Polo 6R ab Bj. 2014) und dadurch auch in der Typgenehmigung zum Tragen kommen. Wenn es überhaupt eine Möglichkeit gibt, eines dieser Systeme abzurüsten, dann nur durch den Hersteller mit jeweiliger Bestätigung. An dieser Stelle wird es dann wohl schwer, da ein Hersteller das Sicherheitsniveau seiner Fahrzeuge kaum freiwillig heruntersetzt. Gerade wenn es mal um die Schuldfrage in einem schweren Unfall geht, kann die Funktion eines Systems über Leben und Tod entscheiden.


    Das Thema in diesem Thread ist die Schattenseite der ganzen tollen elektronischen Helferlein, die viele so gerne nachrüsten. Und neu ist es auch nicht - sondern wird seit acht Jahren praktiziert. :D

  • Zitat

    Original von Klutten
    Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung nach 04/2006 werden sogenannte Systemdaten bei der HU überprüft.


    Der 545i des TE ist aber älter bzw. hat eine EZ weit vor 04/2006... :faq:


    Bei einer Nachrüstung bleiben die Systemdaten sicher unberührt, von daher sollte ein nachgerüstetes ACC in keinem fahrzeugspezifischen Prüfplan auftauchen, wenn nicht ab Werk verbaut.

  • ja zefix .... klutten .... damit könnt ihr nun der NSA die hand reichen :D


    ich dachte nur abgas wird via obd gecheckt und der rest so wie du nun schreibst ist ein vorhaben für die zukünftigen autos :?:


    aber gut du sagst .... wird seit 2006 schon überprüft wenn ich das richtig verstehe .

  • Zitat

    Original von Vitektim
    Vor zwei Jahren hat das auch keinen interessiert :(


    ...eben


    deshalb fahr wo anders hin.


    Die meisten solcher Prüfer sind wie junge Polizisten oder Beamtensesselfurzer und müssen noch fleißig Sternchen sammeln...



    Such dir nen Ausgewachsenen seiner Art, der auch mal ohne §§-Quereleien mit Sachverstand und nach tatsächlichem Gefahrenpotential entscheidet.


    Vielleicht ist es so dass ein VW mit fehlerhaftem ACC auf Selbstzerstörung programmiert ist.


    Dein BMW jedenfalls deaktiviert schlauer Weise die ACC-Funktion sobald ein Fehler im System erkannt wird. Wo ist also das Problem ??


    Bei diesem §§-Müll könnte ich :kotz:

  • Zitat

    Original von Zlatko
    Der 545i des TE ist aber älter bzw. hat eine EZ weit vor 04/2006... :faq:


    Bei einer Nachrüstung bleiben die Systemdaten sicher unberührt, von daher sollte ein nachgerüstetes ACC in keinem fahrzeugspezifischen Prüfplan auftauchen, wenn nicht ab Werk verbaut.


    Das hat er aber nicht geschrieben. Zudem muss auch ein nachgerüstetes System funktionieren. Die Systemdaten sind gesplittet in Soll- und Maximalverbau.


    Ansonsten ziehe ich mich wieder zurück aus diesem Thread. Wenn hier manche schon wieder der Meinung sind andere Beleidigen zu müssen, dann ist das nichts für mich. Auf sachlicher Basis kann sich Seed7 wohl nicht äußern. Scheinbar weiß da draußen auch niemand, dass man als Prüfer ...


    a. nur seine Arbeit macht.
    b. für jeden Bericht rechtlich belangt werden kann.
    c. im Zweifelsfall hohe Geld- oder auch Gefängnisstrafen dafür kassieren kann.


    Für Fragen kann man mich gerne anschreiben, aber von solchen geistigen Tieffliegern lasse ich mich ungern beleidigen. Ich muss mir schon so den ganzen Tag genug Scheiße anhören.


  • 100% agree :top:

  • Zitat

    [URL=http://www.e60-forum.de/thread.php?postid=457255#post457255]Original von Klutten
    Für Fragen kann man mich gerne anschreiben, aber von solchen geistigen Tieffliegern lasse ich mich ungern beleidigen. Ich muss mir schon so den ganzen Tag genug Scheiße anhören.


    Dein Beitrag oben war mit Abstand der Beste - lass Dich nicht von einzelnen ärgern.


    Gruß Bobbin

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