Keine Punkte trotz Rotlicht überfahren möglich?

  • Hallo Gemeinde,


    ich habe einen Bußgeldverfahren nach §37 abs. 2 §49 stvo §24 stvg 132 bkat erhalten.


    Ich habe schon herausgefunden, dass mir 90€ und 3 Punkte drohen.


    Hier liegt jedoch das Problem, ich bin bei der Bundeswehr und erhalte nächstes Jahr einen LKW-Führerschein, dafür darf ich keine Punkte haben. :hilfe:


    Stand an einer provisorischen Ampelanlage über eine Brücke und wusste, wenn oben in der Ampel eine kleine rote Lampe leuchtet, dass die andere Seite Rot hat und es bei mir gleich umschaltet.
    Also bin ich gefahren, das hat ein Polizist gesehen und mich angehalten. :motz:


    Was kann ich tun?
    Wer hat Ahnung/Erfahrung, brauche eure Hilfe.
    Höheres Bußgeld und dafür keine Punkte?



    Vielen Dank.

  • Ich glaube die Punkte sind nicht verhandelbar. Kannst sie aber abbauen.



    Zitat

    0 - 7 Punkte in Flensburg
    Bei einem Punktestand von bis zu sieben Punkten besteht die Möglichkeit vier Punkte löschen zu lassen, in dem man freiwillig an einem Punkteabbaukurs, welcher von diversen Fahrschulen angeboten wird, teilnimmt. Diese Kurse stehen dem Einzelnen alle 5 Jahre zu, doch wird von Seiten der Behörden keine Teilnahme gefordert. Bei erfolgreicher Teilnahme können 4 Punkte abgezogen werden.



    Zitat

    Die Kosten für ein Aufbauseminar belaufen sich auf ca. 200,00 € bis 500,00 €, die Fahrschulen sind frei in ihrer Preisgestaltung. Wie bei den Führerscheinkosten gibt es bei den Aufbauseminaren für Fahranfänger große regionale Preisunterschiede. Im Rahmen des Aufbauseminares werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht. Ein Aufbauseminar dauert 9 h, die normalerweise in 4 Sitzungen zu je 135 min abgehalten werden. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung wird eine Fahrprobe mit dem Fahrlehrer aber ohne Prüfer absolviert. Diese Fahrprobe ist Thema der zweiten Sitzung. Die Teilnahmebescheinigung muss bei der Verwaltungsbehörde vorgelegt werden. Wenn die Verwaltungsbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnet, muss die Teilnahmebescheinigung innerhalb der gesetzten Frist (in der Regel 8 Wochen) bei der Verwaltungsbehörde vorgelegt werden, sonst entzieht die Verwaltungsbehörde den Führerschein. In unserer Fahrschulsuche finden Sie Fahrschulen, die Aufbauseminare (ASP) anbieten.

  • Entschuldige das ich das jetzt so direkt schreibe.
    Du hast ganz bewußt und vorsätzlich eine rote Ampel überfahren. Genau solche Leute gehören aus dem Verkehr gezogen :lol:


    Gruß Uli07

  • Zitat

    Original von Roodie
    Hier liegt jedoch das Problem, ich bin bei der Bundeswehr und erhalte nächstes Jahr einen LKW-Führerschein, dafür darf ich keine Punkte haben. :hilfe:



    Seit wann denn das???



    Ich hab dort C,E, Kran und Panzerführerschein gemacht und ich hatte damals so um die 9 oder 10 Punkte!






    um die Punkte kommst Du definitiv nicht rum, es sei denn Du hast so nen guten Anwalt, der Dich komplett rauspaukt!

  • Gima 9-10 Punkte. Respekt.
    En guter Anwalt wird auch da nix tun können. Im Endeffekt entscheidet der Richter und der schenkt den Beamten mehr glauben.
    Ein Beispiel. Straße wurde saniert mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50.
    Einer kam von ner Seitenstraße wo kein 50km/h Schild stand und wurde geblitzt. Er zum Anwalt um dies zu verhandeln. Der Anwalt hatte noch einen Mandanten dem an der selben Stelle das gleiche passiert ist und nahm ihn zur Verhandlung als Zeuge mit.
    Dennoch ging der Prozess verloren, weil der die Messung durchgeführt hatte sagte da stand ein Schild.
    Aber unter uns, bei rot absichtlich über ne Ampel fahren geht genauso wenig wie besoffne am Steuer.

  • Da braucht es keine Bsp. Der kleinste Formfehler und ein ehrgeiziger Rechtsverdreher und die Sache ist gegessen!
    Es ging mir auch nur um "was kann", nicht "was muss" ;)



    Und was die Punkte angeht.... Einmal zu nah und 2 mal zu schnell und schon haste die Punkte! Aber keine Sorge, ich hab in den letzten glaub 10 Jahren nur noch mal einen bekommen! :top:

  • Keine Panik, kommt mir bekannt vor. Hatte auch schon 7.
    zweimal zu schnell. Nachts ne bundestraße lang da kam ne Tankstelle mit nem 70er Schild und en Blitzer. Hm
    Und ein kleiner Unfall 3 Punkte.
    Das prob ist das die bussgeldstellen nichts fallen lassen. Das geht weiter zu Gericht und da entscheidet en Richter. Und wenn der hört bei rot über ne Ampel Hmm.
    Hatte das Vergnügen vor kurzem wegen Handy am Steuer. Zum Glück hat die Polizistin nur gesehen das ich die Hand am Ohr hatte und ich gesprochen habe.
    Die Hand war da weil ich meine mittelarmlehne im vito so nutze. Und ich singe gern mit. Das ging mal gut aus.

  • Also bei meinem erworbenen BW-Sportbootführerschein hat niemand nach Punkten im Verkehrszentralregister gefragt... Auch bei der Umschreibung in's Zivile nicht. :cool:


    Allerdings ist schon immer ein Disziplinarverfahren durch die BW möglich, wenn Verfehlungen im Straßenverkehr mit Einträgen im Register in Flensburg im Raum stehen... natürlich immer nur dann, wenn der Dienstherr davon Kenntnis erlangt. ;)

  • Zitat

    Original von oliver_in_germany
    Ich habe meinen gemacht und alles im zivilen Führerschein eintragen lassen :top: . Im Fall der Fälle kann ich immer noch LKW fahren. ;)




    Hat sich aber bald erledigt, es sei denn Du verballerst alle 5 Jahre ca. 600€ für die Grundqualifikation in 5 Modulen a 8 Stunden Unterricht und ca 75€ (mit medizinischer Untersuchung 150€) für die Neuausstellung des Führerscheins!!!

  • Zitat

    Original von Kev
    Also bei meinem erworbenen BW-Sportbootführerschein hat niemand nach Punkten im Verkehrszentralregister gefragt... Auch bei der Umschreibung in's Zivile nicht. :cool:


    Allerdings ist schon immer ein Disziplinarverfahren durch die BW möglich, wenn Verfehlungen im Straßenverkehr mit Einträgen im Register in Flensburg im Raum stehen... natürlich immer nur dann, wenn der Dienstherr davon Kenntnis erlangt. ;)


    Den hab ich in Flensburg auch gemacht ;) Hab ihn zwar seitdem nicht mehr in Anspruch genommen, aber haben ist besser als brauchen :D


    Eine Disziplinarmaßnahme steht nur im Raum, wenn du Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (Unfallflucht oder Versicherungsbetrug, Fluchtwagenfahrer etc.) oder du als Kraftfahrer eingeteilt bist und dir der Lappen in der Zeit vorübergehend entzogen wird und für deswegen deinem Dienst nicht nachkommen kannst. Wenn dir als 08/15 Soldat ohne jegliche BW-Berechtigung ein Dienstfahrzeug zu führen der Lappen für 3 Monate abgenommen wird, kann dir da kein Mensch was. Melden musst du es aber trotzdem.


    Grüße

  • Fakt ist, dass wenn du den Führerschein nicht abgeben musst, das auch nicht melden musst. Somit wirst du auch kein DisZi bekommen.


    Die Aussage, dass du keine Punkte zu Beginn des Führerschein Lehrgangs haben darfst, ist schlichtweg falsch.


    Deine Dienststelle beantragt den Lehrgang über SAP, dabei erfolgt auch eine Abfrage nach Flensburg.
    Mal grob beschrieben.


    Punkte sind grundsätzlich erlaubt, bis zu einer bestimmten Grenze.


    Und glaub mir, ich weiss wo von ich rede... ;)


    Bei Fragen kannste mir ne PN schicken.

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