BMW E87 verkaufen Kaufvertrag

  • Hallo zusammen,


    in kürze werde ich mich leider von meinem treuen BMW E87 trennen :heul:


    Könnt ihr mir bitte sagen ob ich den Kaufvertrag von mobile nehmen kann oder ob ich lieber die Finger von lassen soll weil er nicht "alles" beinhaltet und/oder es bessere gibt?


    Gibt es irgendwelche wichtigen Punkte/Sachen auf die ich achten soll im Kaufvertrag? Gibt es irgendwelche tollen Sätze die ich mit reinbringen sollte?


    Ahja, verkaufe den Wagen privat.


    Vielen Dank schonmal

  • Geh einfach auf die Seite vom ADAC. Da kannste dir den einfach ausdrucken.


    Dort steht auch alles wie z.B. Auschluss Gewährleistung usw.
    gleich als Fett gedrucktes und die Punkte bei 2. sind auch gut.



    LINK

  • Ich setz beim Verkauf zum mobile.de Kaufvertrag immer noch eine weitere Anlage dazu,.. schreibe dann bei sonstiges siehe Anlage 2.1 dazu.. und setzte Formlos ein Schreiben mit Word auf, wo ich nochmals darauf verweise, dass es sich beim verkauften Fahrzeug um einen Privatverkauf handelt, sämtliche Garantie, Gewährleistung oder Sachmängelhaftungen seitens Verkäufer ausgeschlossen werden, weiterhin dem Käufer zu seinen Lasten die Überprüfung durch eine Fachkundige Stelle freisteht und er diese auch nutzen kann. Sofern er darauf verzichtet eine spätere Reklamation bzw. Haftung seitens des Verkäufers ausgeschlossen sind und das Fahrzeug aufgrund Alter und Laufleistung Mängel aufweisen kann, und er diesem mit Leistung seiner Unterschrift zustimmt.


    Fertig.. ich denke auf dem Wege ist man doppelt abgesichert und ich hatte auch schon einen Käufer, der dies nicht unterschreiben wollte, da jedoch mein A4 1.8T Cabrio bereits über 200tkm gelaufen hatte, der Kat defekt war, habe ich ihm klipp und klar gesagt, dass ich für ein solches Risiko nicht haften kann .. und er das Fahrzeug nicht kaufen muss, wenn ihm das auch zu riskant ist und ich auch keine Lust auf spätere Probleme bzw. Reklamationen habe und man sich im klaren sein muss, dass bei einem 10 Jahre alten Auto, welches bereits eine solche Laufleistung aufweist eben mal irgendwas defekt gehen kann oder unwissentlicherweise sein kann.. ich bin ja kein Mechaniker.. wenn dann einer zicken macht, kann man sich sicher sein, dass so Personen einem später definitiv bei jedem Probleme machen werden..

  • :top:


    Dann kannst Du noch folgendes dabei schreiben :D ;)


    Hinweise zur Gewährleistung: Unabhängig von der nachfolgenden Regelung zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware gilt für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Gewährleistung eine Frist von 2 Jahren bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer fahrläsigen Pflichtverletzung meinerseits oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung meines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Des Weiteren gilt unabhängig von der nachfolgenden Regelung zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Gewährleistung eine Frist von 2 Jahren bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung meinerseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung meines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen wird die Gewährleistung ausgeschlossen.


    Hierbei handelt es sich um einen privaten Kaufvertrag. Zum Zeitpunkt des Kaufs war der Artikel so wie im Kaufvertrag aufgeführt. Darüber hinaus gilt: Sie kaufen ein gebrauchtes Auto ohne weitergehende Gewährleistung und Garantie. Es werden der Gewährleistungsfall, Nachbesserung, Minderung sowie Reparatur oder Umtausch einvernehmlich ausgeschlossen.


  • Boah leck mich am Arsch.. Das hätte ich sofort unterschrieben, allein des Aspektes wegen, dass mir das zu hoch ist :P hahaha

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!