Getriebestörung (Notprogramm) - Gewährleistung des Händlers?

  • Hallo zusammen,


    ich hab im Juli 2012 einen E60 (525iA) von 2004 mit 127tkm gekauft.


    Ungefähr seit Oktober 2012 und 130tkm tritt jetzt immer wenn ich etwas länger fahre (ca. ab 15 min) die Getriebestörung (Notprogramm) auf. Er schaltet gefühlt nicht mehr höhrer als 3er Gang und man muss sehr langsam fahren.


    Meine BMW Servicewerkstatt sagte mir, dass das Getriebe Öl verliert und die Reparatur zwischen 500 und 1.000 Eur kosten würde.


    Meine Frage: Da der Händler (nicht der gleiche wie die Werkstatt) mir ja 1 Jahr gesetzlich Gewährleistung geben muss, muss dieser jetzt dafür aufkommen? Oder wie is das?
    Ob der Mangel beim Kauf bestand kann ich nicht sagen, da dass Problem nicht immer auftritt aber schon oft.


    Ich habe zusätzlich beim Kauf auch noch eine Gebrauchtwagen Garantie abgeschlossen die einen bestimmten Prozent-Satz von Reparaturen zahlt.



    Danke für eure Hilfe


    Freundliche Grüße

  • Zitat

    Original von zerality


    Meine Frage: Da der Händler (nicht der gleiche wie die Werkstatt) mir ja 1 Jahr gesetzlich Gewährleistung geben muss, muss dieser jetzt dafür aufkommen? Oder wie is das?



    wirklich relevant sind die erste 6 Monate !!! ;)


    ja er muß für den defekt aufkommen .... die garantieversicherung spielt für dich erstmal keine rolle ....

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