Hilfestellung- Garantie/Gewährleistung

  • Ich poste dieses Hilfethema,
    da in einem Forum ja bekannterweise meist Probleme, Schäden, Defekte, Mängel
    und nicht funktionierende Dinge angesprochen, besprochen und thematisiert werden.


    Dies soll dazu dienen, im Vorfeld bereits eine Problemlösung durch eigenes Handeln zu erzielen.
    Ich hoffe, dass sich hierdurch niemand beleidigt oder auf den Schlips getreten fühlt.
    Es soll einfach nur Wissen vermitteln um Käufer/Nutzer/Fahrer auf Schäden nach dem Kauf vorzubereiten.


    Da sich nicht jeder in Recht und Handel auskennt, versuche ich dies so einfach, kurz und verständlich wie möglich zu erörtern (natürlich unter Berücksichtung unseres 5ers. :)


    Wenn man eine Ware, ein Produkt, eine Sache usw. kauft, dann hat man gewisse Rechte,
    da es sich um einen sogenannten Verbrauchsgüterkauf handelt.
    Diese Rechte kann man in Anspruch nehmen, wenn die Ware, die man gekauft hat,
    nicht ordnungsgemäß funktioniert, einen nicht selbstverursachten Schaden oder Defekt hat.
    Auch wenn es nur Einzelteile einer ganzheitlichen Ware ist, wie z.B. bei unseren geliebten Autos.


    Es gibt 2 Arten dieser Rechte:


    GARANTIE
    Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, wenn ein Defekt an der Sache innerhalb eines vom Hersteller festgelegten Zeitraums eintritt (üblich 2-10 Jahre).
    Dies bedeutet, dass der Hersteller die Funktionstüchtigkeit für die Sache oder auf dessen bestimmte Einzelteile oder Funktion garantiert.
    Wenn man sich nun ein Gebrauchtauto kauft, ist meist die ab Werk vergebene 2-jährige Garantie abgelaufen.
    Über den Verkäufer/Händler kann man aber diese Garantie zum Teil erweitern, indem man sie dazukauft oder schon so enthalten ist,
    wie es bei BMW Gebrauchtwagen Premium Selektion der Fall ist.
    Bei BMW "Euro-Plus- Garantie" genannt.
    Die Garantie erstreckt sich dann über diverse Teile des Motors, Getriebes, Mechanik etc.
    Was alles abgedeckt ist, steht meist sehr detailliert in einem Garantieheftchen, welches man dazubekommt.
    Alles was dort nicht aufgeführt ist, fällt auch nicht unter diese Garantie.
    Oft zählen dazu Verschleißteile, Elektronik oder irgendwelche Sondersachen.
    Diese Garantie läuft solange, wie man dafür gezahlt hat.
    Die Inanspruchnahme der Garantie macht erst dann am meisten Sinn, wenn die ersten 6 Monate nach dem Kauf des Autos vorbei sind.
    Warum, dazu kommen wir jetzt.


    GEWÄHRLEISTUNG
    Die Gewährleistung ist eine gesetzlich festgelegte sogenannte Mängelhaftung.
    Dies bedeutet, dass einem Käufer bestimmte Rechte im Rahmen des Kaufvertrages zustehen.
    Auch bekannt als Sachmängelhaftung.
    Also der VERKÄUFER muss die Sache (z.B. gebrauchtes Fahrzeug) frei von Mängeln (Defekte, Schäden, etwas funktioniert nicht usw...) dem Käufer übergeben.
    Somit bestehen also gegenüber dem Verkäufer diese Rechtsansprüche und nicht gegenüber dem Hersteller.
    Die Grundlage für diese Gewährleistung ist das Bürgerliche Gesetzbuch § 437,439 u.a. .
    Die Gewährleistung beträgt grundsätzlich 2 Jahre.
    In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast allerdings beim Verkäufer!
    Und da dies meist aussichtslos für ihn ist, wird der Verkäufer zu 99,9% den Mangel lieber beseitigen.
    Das heißt, wenn an der gekauften Sache etwas nicht richtig funktioniert oder diese einen sonstigen Mangel hat,
    muss der Käufer dem Verkäufer nicht beweisen, dass es zum Zeitpunkt des Kaufs (Übergabe der Sache) schon so gewesen ist.
    Erst nach Ablauf der ersten 6 Monate muss der Käufer dem Verkäufer beweisen, dass
    die Sache zum Zeitpunkt des Kaufs schon einen Mangel hatte. (Beweislastumkehr)
    Und das wird meist schwer.
    In diesem Fall kann es besser sein, die Garantie (sofern vorhanden) zu beanspruchen.


    Die Gewährleistung kann bei Gebrauchtautos durch den Autoverkäufer auf ein 1 Jahr (statt den gesetzlichen 2 Jahren) begrenzt werden.
    Dies machen auch alle so.


    Und nun das Wichtige ganz kurz:
    Wenn also ein Gebrauchtauto innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf einen Mangel, Schaden oder Defekt aufweist,
    so muss der Käufer nichts anderes tun, als den Verkäufer damit (freundlich) zu konfrontieren.
    Dieser muss nun eine Nacherfüllung anstreben.
    Der Käufer hat nun zunächst 2 Wahlmöglichkeiten der Nacherfüllung:
    1. Lieferung einer neuen Sache
    2. Nachbesserung (Beseitigung des Mangels)
    Es kommt natürlich auf die Verhältnismäßigkeit an.
    Eine z.B. nicht funktionierende Sprachsteuerung führt kaum zu einem neuen Auto:-)
    Aber dieser Mangel, egal welcher, muss nachgebessert (beseitigt) werden, und zwar ohne jegliche Kosten für den Käufer.
    Im Kaufvertrag steht meistens beim Kleingedruckten, dass nach Rücksprache mit dem Verkäufer auch
    eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragt werden kann, wenn der Käufer weiter als xxx Kilometer bis zu seinem Verkäufer fahren müsste.


    Also nochmal ganz kurz:
    Auch ein gebraucht gekauftes Auto muss ohne MÄNGEL zum Zeitpunkt der Übergabe (Kauf) sein.
    Wenn innerhalb des ersten Jahres (besser in den ersten 6 Monaten) etwas Defektes, Mangelhaftes auftritt, so muss der Verkäufer dies ohne Kosten für den Käufer beseitigen!


    Lasst euch von den Verkäufern nicht abwimmeln.
    Die wissen, dass sie dazu verpflichtet sind, aber meist sind die Kunden unwissend
    und das nutzen manche Verkäufer/ Händler aus.


    Zwei Nachbesserungsversuche (Schadenbeseitigung) kann der Verkäufer durchführen, besteht derselbe Mangel/ Defekt danach weiterhin,
    kann der Käufer theoretisch vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen, oder zumindest einen Preisnachlass fordern.


    --------------------------------------------------------------------------


    Ich hoffe, das es verständlich geschrieben ist und einige nun gelassener mit Schäden/Mängeln,
    die nach einem Kauf auftreten umgehen und nun Informationen haben, wie sie weiter vorgehen können.
    Ich habe bewusst auf juristische Spitzfindigkeiten verzichtet und die Informationen auf das Wesentliche reduziert.
    Sollte jemand etwas ergänzen oder berichtigen, kann er gerne anfügen.

  • Vielen Dank für den tollen Beitrag! Eine Frage: habe meinen e60 erst vor kurzem bei BMW gekauft 4 Wochen her. Habe festgestellt das hinten an der Tür ein stück vom Lackabgeplatzt war/ist und leichte Rostflecken zu sehen sind. Kann ich diese Mängel auch ansetzen?


    Ich befürchte eine Antwort wie: Sie habens kaputt gemacht!


    Vielen Dank & LG

  • Zitat

    Original von e60ddy
    Vielen Dank für den tollen Beitrag! Eine Frage: habe meinen e60 erst vor kurzem bei BMW gekauft 4 Wochen her. Habe festgestellt das hinten an der Tür ein stück vom Lackabgeplatzt war/ist und leichte Rostflecken zu sehen sind. Kann ich diese Mängel auch ansetzen?


    Ich befürchte eine Antwort wie: Sie habens kaputt gemacht!


    Vielen Dank & LG


    Hallo,


    um diese Frage genau beantworten zu können, bedarf es mehr Informationen.


    1. Ist der Lackplatzer und evt. andere Schäden im Kaufvertrag festgehalten worden?
    2. Hat dich der Verkäufer auf den Lackplatzer hingewiesen?
    3. Warum hast du ihn nicht bei der Fahrzeugbesichtigung gesehen? Vorführung im dunkeln oder bei Regen?


    Es ist bei solchen Sachverhalten schwer zu beurteilen, ob es sich evt. um einen sogenannten "verdeckten Mangel" halten könnte.
    Bei Gebrauchtfahrzeugen muss man im gewissen Maßen mit Lackdefiziten rechnen,
    diese sollten auch fairerweise vom Verkäufer offen dargelegt werden.
    Andererseits kann man von einem interessierten Käufer erwarten, dass er sich das Auto genau ansieht.


    Wenn sich in deinem Fall jedoch ein erheblicher Lackplatzer mit Rost zeigt,
    würde ich dies als Mangel sehen.


    Tip:
    Spreche erstmal deinen Verkäufer an und sage ihm, dass er dich auf diese Lack/Roststelle nicht klar hingewiesen hat.
    Sage ihm klar, dass du den ansetzenden Rost als verdeckten Mangel siehst und um Nachbesserung bittest.
    (Es kommt immer drauf an, wie sachfest du argumentierst und den Mangel begründest)
    Ich hoffe, dass er kulant einlenkt und dies einsieht.


    Erzähle uns dann von denem Erfolg.

  • Zitat

    Original von e60ddy
    Vielen Dank für den tollen Beitrag! Eine Frage: habe meinen e60 erst vor kurzem bei BMW gekauft 4 Wochen her. Habe festgestellt das hinten an der Tür ein stück vom Lackabgeplatzt war/ist und leichte Rostflecken zu sehen sind. Kann ich diese Mängel auch ansetzen?


    Ich befürchte eine Antwort wie: Sie habens kaputt gemacht!


    Vielen Dank & LG



    Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf gilt die Beweislastumkehr. Das heißt konkret, dass wenn sich innerhalb jener Frist ein Sachmangel zeigt, vermutet wird, dass dieser bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Kauftag) vorhanden war und letztlich der Verkäufer dir beweisen muss, dass es nicht so war.


    Das Problem hier besteht jedoch eher darin ob abgeplatzter Lack bei einem Gebrauchtfahrzeug als Sachmangel zu sehen ist.

  • Interessantes Thema da hätte ich gleich mal ne Frage an die Experten, mein 530d ist ca. 5 Monate beim Händler gestanden bis ich ihn gekauft habe, dadurch sind u.a. die Bremsscheiben völlig verrostet gewesen, die wurden jetzt getauscht ok. Allerdings haben die Vorderreifen einen extrem starken Sägezahnefffekt und auch einen Standschaden, weil das Lenkrad immer am Ziitern war sobald ich schneller wie 70 gefahren bin.
    Ich hab die Reparatur der Bremsen bei einem BMW Händler hier machen lassen, weil der Verkäufer etwa 200 km entfernt ist. Die Freigabe für die Bremsscheiben wurde nach langem hin und her erteilt, allerdings gabs keine für 2 neue Reifen. Daher hab ich die Reifen erstmal auf eigene Kosten tauschen lassen, nachdem ich so nicht mehr weiterfahren wollte. Nach meiner jetzigen Auffassung muss er aber wohl die Kosten dafür tragen, weil Gewährleistung und innerhalb von 6 Monaten etc. oder nicht??
    Problem ist halt die Reifen hatten zwar nicht mehr viel Profil, aber natürlich waren sie noch TÜV konform. Kann einer was dazu sagen?


    Gruß


    DarkLoG

  • Zitat

    Original von Darklog
    Allerdings haben die Vorderreifen einen extrem starken Sägezahnefffekt und auch einen Standschaden, weil das Lenkrad immer am Ziitern war sobald ich schneller wie 70 gefahren bin.
    ...allerdings gabs keine für 2 neue Reifen. Daher hab ich die Reifen erstmal auf eigene Kosten tauschen lassen, nachdem ich so nicht mehr weiterfahren wollte.


    Gruß


    DarkLoG


    Verstehe ich nicht ganz.
    Hast du keine Probefahrt gemacht?
    Wenn ja, hättest du das Reifenproblem merken müssen und dies dem Händler mitteilen sollen.
    Das wäre alles dann Verhandlungssache am Preis oder neue Reifen etc.
    Wenn diese Dinge im Kaufvertrag festgehalten wurden,
    dann kann er die Gewährleistung dafür ausschließen.


    Nochmal etwas Grundsätzliches:
    Man muss den Händler vorher fragen, mit ihm reden und seine Erlaubnis haben (am besten schriftlich), bevor man
    etwas in einer anderen Werkstatt machen lässt.

  • Zitat

    Original von Fejwin
    sehr hilfreiche information!
    ich finde man soll diesen theard anpinnen, so dass er nicht nach unter rutscht und irgendwo verlohren geht ;)


    Find' ich auch! :)


  • Lol keine Probefahrt :spinnen: , die hab ich selbstverständlich gemacht und das laute Abrollgeräusch ist mir schon aufgefallen, aber gut sind eben Winterreifen und bei der ersten Fahrt mit nem anderen Auto in ner völlig unbekannten Gegend (200 km weg von mir) achtet man auf so viele Dinge und Geräusche (6 Zylinder :)), so dass es mir nicht direkt als Mangel aufgefallen ist und das Lenkradzittern war definitiv noch nicht. Ich denke der Wagen stand etwa 4-5 Monate beim Händler als ich ihn gefahren bin und nachdem ich ihn "bestellt" habe, ist er nochmal 3 Monate gestanden, weil ich noch nen laufenden Leasingvertrag hatte und erst dann das Auto gebraucht habe.
    Außerdem war ich wohl so naiv zu glauben, dass bei einem 2,5 Jahre alten Auto mit Premium Selection und EuroPlus bestimmt alles TipTop ist, naja nachher ist man immer schlauer. Jedenfalls hab ich diese Woche mit dem Verkäufer telefoniert und er will sich morgen melden bzgl. der Reifenproblematik, mal sehen welchen Vorschlag er macht. Mittlerweile spinnt auch noch das PDC hinten, geht gar nix mehr, das nimmt echt kein Ende.
    Wär halt einfacher wenn der Händler direkt in meiner Nähe wäre, aber hier gabs einfach kein passendes Auto für mich und ich hab echt 6 Monate gesucht... :?:


    Gruß


    Darklog

  • Danke für den tread,für mich war es sehr lehrreich!
    Da ich Meinen Wagen kommenden Samstag bekommen werde,hoffe ich doch einige Mängel in den nächsten 6 Monaten zu finden um sie dann bei meinem Premium BMW Autohaus zu beseitigen zu lassen,ich werde in der ersten Zeit das Fahrzeug gut beobachten dann gibt's saueres für den Händler ;)
    Alleine die Thermostat Geschichte,bin ich tierich gespannt,ob bei meinem dicken alles ok ist..

  • Also wirklich gut beschrieben. Aus meiner Erfahung kann ich beim Gebrauchtwagenkauf nur empfehlen eine Garatieverlängerung mit abzuschliesen. Hat sich bei meinen Fahrzeugen in der Vergangenheit immer gelohnt.

  • Eine gute Idee dieser Thread! :top:


    Ich versuche derzeit über die Garantie (GGG-Versicherung...) ein paar Macken aufzuzeigen. Die Garantie wurde im Juli 2014 abgeschlossen... Wird sich allerdings zeigen, ob die das auch so sehen... Somit habe ich eigentlich die besseren Karten... VIeles wird aber bereits in den Bedingungen so deklariert, dass die sich - wenn die keinen Bock haben - oft rausreden können :motz:


    - leichter Ölverlust um die Ansaugbrücke (lt. Werkstatt eilt das nicht)
    - Funkvernbedienung funzt nicht (Antennenverstärker hab ich bereits getauscht, geht trotzdem nicht). Hat aber bei Kauf noch funktioniert
    - ggf. bekomme ich noch n Software-Update rausgeschlagen wegen meinem anderen Problem, was aber zweitrangig wäre...

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