35mm H&R Federn

  • Zitat


    Außerdem: wir reden hier von einer Eintragung von 70€. Warum nicht eben alles eintragen und keine Diskussion mit den Ordnungshütern mehr haben.


    Kann ich nur zustimmen!
    Hab sie auch eintragen lassen, gerade weil den wagen ja ausschliesslich meine Frau fährt.
    Nicht das die angehalten wird und die legen den wagen still udn sie darf sehen wie sie mit zwei kindern nach hause kommt...


    Alles drin, ruhiges gefühl...

  • Wie ich schon mehrfach betont habe, kann ich die Sichtweise von Seed7 in keinster Weise nachvollziehen. Ich erkenne zwar seine Logik dahinter, aber es gibt klare Anweisungen für Änderungsabnahmen und auch für die Kombination derer.


    Der Ersteller der ABE kann die Vorschriftsmäßigkeit natürlich nur für ein Fahrzeug im Serienzustand nachweisen und gibt die Tieferlegung ohne Eintragungspflicht frei. Man muss die Veränderung am Fahrzeug auch als Ganzes sehen. Es ist vollkommener Unsinn nur die Tieferlegung der VA (als Freigabe der ABE) zu betrachten und für die HA eine andere Maßgabe der Änderungsabnahme heranzuziehen. Die ABE gilt ja auch noch, wenn die HA im vorgeschriebenen Bereich von 355-360mm abgesenkt und nachgewiesen wurde.


    Hier geht es aber um eine kombinierte Veränderung am Fahrzeug! Dabei ist über bestmmte Baugruppen oder Systeme hinweg eine Beeinflussung zu erwarten. Der Beispielkatalog für Änderungsabnahmen sieht das in Bezug auf eine bereits getätigte Änderung der Rad- / Reifenkombination bei folgenden weiteren Baugruppen vor: Abgasverhalten, Änderung am Motor / Leistungssteigerung, Lenkrad / Lenker, Tieferlegung, Spoiler, Federn, Stoßdämpfer, Spur & Sturz. All diese Dinge sind reine Definition und daher auch keiner Diskussion würdig - das ist einfach so! Es gilt also im Folgenden einfach einen Weg zu finden, die Kombination gewisser Änderungen über eine Abnahme rechtskräftig durchzuführen.


    Schaut man im besagten Beispielkatalog etwas weiter, gelangt man zu Tabellen, die Möglichkeiten aufzeigen und Änderungsabnahmen unverzüglich vorschreiben. Das ist auch bei der hier genannten Kombination der Fall, egal, ob schon einmal Räder eingetragen wurden.


    Zitat:
    ...die Betriebserlaubnis erlischt nicht, wenn Teilegenehmigung vorhanden und von der Änderungsabnahme abhängig gemacht oder Teilegutachten vorhanden, eine unverzügliche Änderungsabnahme unverzüglich erforderlich ist.


    Werden mehrere Änderungen, die sich in ihrer Kombination gegenseitig so beeinflussen, dass eine Gefährdung zu erwarten ist oder eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens eintritt, zeitgleich oder versetzt vorgenommen, so erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Dies gilt nicht, wenn für die Kombination eine Teilegenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegt.


    Es sollte also auch für den Laien erkennbar sein, dass sich die beiden Gruppen "Rad/Reifen" und "Tieferlegung" unter den genannten befinden und einfach per Definition eine Gefährdung und/oder Beeinflussung einhergeht. Die ABE der Federn muss also in Kombination mit dem Gutachten der Rad- / Reifenkombination bei einer Änderungsabnahme herhalten. Bei dieser Abnahme überzeugt sich dann der Sachverständige von dem Zustand, der sich durch die beiden Änderungen am Fahrzeug ergibt und erteilt im Zweifelsfall seinen Segen.


    Der bereits mehrfach zitierte Satz: " Es bestehen keine Bedenken gegen ..." macht lediglich den Weg frei, Änderungen am Fahrzeug auch in Kombination durchzuführen, wenn andere Prüfzeugnisse dafür vorgelegt werden. Mit dem Grundgedanken der ABE hat das nichts zu tun, ebensowenig der immer so schön fett hervorgehobene §22 StVZO. Der ist lediglich Grundlage für eine nationale Teilegenehmigung für reihenweise gefertigte Komponenten und deren Auflagen.


    Wenn man es richtig päbstlich sieht, ist die Sache hier sogar noch komplexer. Da es sich um eine original Kombi von BMW handelt, die mal per §21 StVZO eingetragen wurde, müssen rein theoretisch auch die Federn wieder per §21 eingetragen werden. Vorgabe für eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO sind vorgelegte Prüfzeugnisse oder aber Dokumente nach §19(4) (bereits durchgeführte Eintragung nach §19) - diese gibt es aber für die Räder nicht. Eine vorangegangene Änderung per Fahrzeugschein als Grundlage heranzuziehen, ist nicht zulässig - aber oftmals gängige Praxis.


    Mehr werde ich dazu jetzt nicht mehr schreiben. Ich für meinen Teil weiß, dass ich auf dem richtigen Weg bin. Wenn jemand anderes hier schlauer ist oder es in seinem Berufs- und Prüferleben einfach anders handhabt, muss er selbst mit den Konsequenzen leben. Jeder ist ja seines Glückes Schmied.

  • Die Lasche Handhabung von Eintragungen kann bei einer weiteren Prüfung im Übrigen zum Verlust der Eintragung führen. Das hat es mal im Kreis Euskirchen gegeben. Da die Firma aber noch existent ist, will ich hier nicht den Namen rumposaunen.

  • Hallo,
    wollte auch noch kurz Eure Meinung einholen.
    Nach dem ich den Beitrag hier sehr interessiert verfolgt habe.
    Bin noch unentschlossen ob ich nun die 35mm Federn mit 20mm Absenkung des Hecks nehme in Verbindung mit 19" Design M167
    oder lieber doch die "tiefe" Version von H&R mit 50mm dann aber 30mm an der Hintgerachse mit der gleichen Rad-/Reifenkombination.
    Mir geht es hier hier in erster Linie um eine stimmige Optik.
    Vieleicht wäre noch ne kurze Preisempfehlung für Arbeitskosten hilfreich.


  • Stimmige Optik ist ja immer die Frage. Bei mir finde ich die 35mm absolut in Ordnung. Tiefer wäre too much. Vor allem kommt man dann nirgendwo mehr hin, jetzt setze ich schon stellenweise auf. Andere sind erst glücklich wenn sie ne 10cm tiefe Furche im Asphalt hinterlassen. Schau Dir einfach mal einige Fotos an. Meiner hat Tieferlegung und 19Zöller drauf...

  • Ich habe am Montag meine 35mm Federn eingebaut und finde die schon fast zu tief. Von der Reifenoberkante zum Kotflügel sind vielleicht noch 10mm Platz. Also für mich sind die 35mm das absolute maximum an Tieferlegung. Noch tiefer sieht schon nicht mehr schön aus. Bei Gelegenheit werde ich noch ein paar Fotos machen aber davor muss er erstmal wieder gewaschen werden. :D

  • mariozankl , da bin ich mal gespannt wie tief er mit 35mm gekommen ist ? Der 525d und 530d sind schon schwer , wieviel VA Last hast Du denn ? Ich kann meine im Moment nicht einbauen da ich wegen Rückenproblemen komplett ausser gefecht gesetzt bin !


    Bilder von deinem mit Maßen wären für alle Hilfreich , abstand Boden Kotflügelkante z.B.


    Ich werde meine in 2-3 wochen von nem bekannten einbauen lassen , hoffe er kommt schön runter :top:

  • Also was die Optik angeht, hätte ich auch lieber 50mm verbaut.
    Allerdings war laut TÜV bzw. Dekra meine Kombi mit den M135 und vorne 15mm Spurplatte und hinten 20mm noch akzeptabel, aber auch grenzwertig.
    50er-Ferdern wären dann nur noch ohne Spurplatten gegangen.
    Und beim M-Paket wird der Abstand der Stoßstange zum Boden, gerade bei Bordsteinkanten, schon bedenklich knapp.


    Aber wie gesagt, aus optischen Gründen wäre 50 / 30 schon interessanter..... (für mich).


    Ein Bekannter hat in seinem Touring die 35er kurz verbaut und sofort gegen 50er getauscht. (in Kombination mit 19-Zoll).

  • Wenn die Spurplatten mit 35mm Federn passen dann passen sie auch mit 50mm Federn. Beim Eintragen wird im maximal eigefederten Zustand gemessen und da ist es egal wie viel tiefer die Federn vorher waren weil du sowieso am Federwegbegrenzer anstehst.

  • Zitat

    Original von mariozankl
    Wenn die Spurplatten mit 35mm Federn passen dann passen sie auch mit 50mm Federn. Beim Eintragen wird im maximal eigefederten Zustand gemessen und da ist es egal wie viel tiefer die Federn vorher waren weil du sowieso am Federwegbegrenzer anstehst.


    Das stimmt nicht ganz. Der Sturz wird bei 50mm Tieferlegung auch wieder Richtung -1,5Grad geschoben. Dann steht das Rad weiter raus.

  • OK hast recht :top:


    Gleich mal das schöne Wetter genutzt um ein paar Fotos zu schießen und endlich mal meine Userpage upzudaten. :D


    So sieht das ganze bei mir mit den 35mm H&R Federn aus. Die Federn sind erst kurz drin und haben sich noch nicht gesetzt. Die neuen Domlager sind ebenfalls 5mm höher als die alten. Die Bodenfreiheit habe ich noch nicht gemessen aber ich befürchte das es keine 11cm mehr sein werden und ich mir für die Eintragung etwas einfallen lassen muss.


    [Blockierte Grafik: http://s7.directupload.net/images/140618/rxrf98e6.jpg]

  • Kurzer Zwischenbericht:
    -Für TÜV Termin zur Klärung hatte ich noch keine Zeit.
    -Optik super! Bin mega zufrieden mit dieser Lösung.
    -Komfort weiterhin unverändert oder besser.
    -Straßenlage subjektiv besser, aber darauf will ich mich nicht festlegen.
    -1000km bisher gemacht auch mit 5 Leuten plus Gepäck nach Holland keine Probleme.

  • Zitat

    Original von mariozankl
    Hab leider kein Bild von der Seite gemacht weil die Straße auf der ich Fotografiert habe gerade mal 2,5m breit war und ich mich nicht ins Feld stellen konnte. Aber wenn ich nicht vergesse dann kann ich die Tage mal eines mit dem Handy machen.


    wäre super!
    Die Felgen sind der Hammer..BMW Styling 166? :top:

  • Hallo ,
    da ich nun die Möglichkeit hatte die 50mm Federn günstig zu bekommen habe ich mich dafür entschieden, da ich nur auf 19" will sollten diese Federn für mich stimmiger sein ( persönlicher Geschmack).
    Wenn der kompl. Umbau fertig ist werde ich die Bilder auf der Userpage posten.
    Jedenfalls wird das Heck mit 35mm abgesenkt damit es noch eine leichte Keilform ergibt.
    Einbau und Codierung gibt's günstig in einer Dortmunder Werkstatt. :)

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